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Hallen, Lager & Produktion

Halle kaufen, mieten oder verkaufen in Osnabrück und Ostwestfalen

Lagerhalle, Produktionshalle, Werkstatt oder Betriebsgrundstück mit Halle: Wir vermitteln und bewerten Hallen in Osnabrück, im Osnabrücker Land, im Kreis Herford und im Tecklenburger Land – für Eigentümer, Betriebe und Kapitalanleger.

Bei einer Halle zählen andere Dinge als bei einem Wohnhaus. Ein Käufer fragt nach Hallenhöhe, Toren, Bodenbelastbarkeit und Stromanschluss, nach dem Baurecht und danach, was im Boden liegt. Ein Mieter will wissen, ob sein Betrieb dort genehmigt werden kann. Und für den Wert entscheidend ist, wer die Halle außer dem heutigen Nutzer noch verwenden könnte.

Auf dieser Seite haben wir zusammengefasst, worauf es beim Kauf, bei der Miete und beim Verkauf einer Halle in unserer Region ankommt: technische Merkmale, Hallenmieten mit Quelle, Baurecht, Altlasten und die Unterlagen, die Sie brauchen. Ansprechpartner für Gewerbeimmobilien ist Marc-André Lasarz, Immobilienmakler seit 2004 und zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (DIAZert, TEGoVA REV).

So können wir helfen

Verkaufen, vermieten, finden.

Halle verkaufen

Ob eigengenutzt, vermietet oder leerstehend: Wir ordnen den Wert ein, bereiten die Unterlagen auf und sprechen Eigennutzer und Kapitalanleger auf Wunsch vertraulich an.

Gewerbeimmobilie verkaufen

Halle vermieten

Wir finden Mieter aus Handwerk, Handel und Mittelstand und achten auf einen Mietvertrag, der den Wert Ihrer Halle stützt: Laufzeit, Indexierung, Nebenkosten.

Ratgeber Indexmiete

Halle kaufen oder mieten

Hinterlegen Sie Fläche, Hallenhöhe, Torzahl, Ort und Budget. Wir melden uns, sobald ein passendes Objekt in den Vertrieb kommt.

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Verkaufen und weiter nutzen

Mit einem Sale-and-lease-back verkaufen Sie die Halle an einen Investor und bleiben als Mieter. Kaufpreis und Miete hängen dabei direkt voneinander ab.

Sale-and-lease-back erklärt

Worauf es ankommt

Zehn Merkmale, die eine Halle ausmachen.

Zwei Hallen mit gleicher Fläche können für einen Betrieb völlig unterschiedlich geeignet sein. Diese Punkte fragen Käufer und Mieter zuerst – und diese Punkte gehören in jedes Exposé.

MerkmalWarum es zählt
Lichte HöheGemessen bis unter die Dachbinder. Sie entscheidet, wie hoch gelagert werden kann und ob Stapler, Regale oder Maschinen passen.
BodenbelastbarkeitAngabe in Tonnen je Quadratmeter aus der Statik. Wichtig für Hochregale, schwere Maschinen und Staplerverkehr.
Tore und AndienungAnzahl und Größe der Sektionaltore, ebenerdig oder mit Rampe, dazu genug Rangierfläche für Lkw auf dem Grundstück.
Stützen und SpannweiteJe weniger Stützen in der Fläche, desto freier lässt sich die Halle einrichten und desto mehr Nutzer kommen infrage.
Strom und MedienAnschlussleistung, Starkstrom, Druckluft, Kranbahn. Für Produktion oft wichtiger als die Fläche selbst.
Heizung und DämmungKalthalle oder beheizt: Das bestimmt Nutzung, Energiekosten und ob ein Energieausweis nötig ist.
DachZustand, Dichtigkeit und Baujahr. Bei älteren Faserzementdächern kann Asbest verbaut sein; ein gutes Dach eignet sich oft für Photovoltaik.
BrandschutzBrandabschnitte, Rettungswege, Rauchabzug, gegebenenfalls Sprinkler. Muss zur genehmigten und zur geplanten Nutzung passen.
Büro- und SozialanteilBüros, Umkleiden und Sanitärräume im Gebäude machen eine Halle sofort nutzbar und erweitern den Kreis der Interessenten.
Freiflächen und ReserveAußenlager, Stellplätze und Erweiterungsflächen. Sie sind für viele Betriebe ein entscheidender Grund für einen Standort.

Hallenmieten

Was eine Halle in der Region kostet.

Veröffentlichte Hallenmieten gibt es in unserer Region nur wenige. Wir nennen die Werte, die belegt sind, und kennzeichnen ihr Alter.

Kreis Herford und Lübbecke: Laut IHK-Mietpreisatlas Ostwestfalen 2025 kosten Lager- und Produktionsflächen im Bestand je nach Ort etwa 2,50 bis 5,00 € je Quadratmeter. Bei Neubau und Erstbezug werden laut IHK an vielen Standorten Mieten von mehr als 10 € vereinbart.

Stadt Osnabrück: Für Hallen- und Lagermieten gibt es keine neueren veröffentlichten Zahlen. Die Wirtschaftsförderung Osnabrück nannte für 2023 eine Durchschnittsmiete von 4,30 € und eine Spitzenmiete von 5,70 € je Quadratmeter. Gut ausgestattete neue Hallen mit Autobahnnähe liegen darüber.

Für ältere Hallen gilt: Maßstab sind die Bestandsmieten, nicht die Neubaumieten. Mehr Zahlen, auch zu Büro- und Ladenmieten und zu den Gewerbesteuer-Hebesätzen, finden Sie in unseren Marktberichten für Osnabrück und den Kreis Herford.

OrtLager / Produktion je m²
Bünde2,50 – 5,00 €
Herford2,50 – 4,50 €
Enger2,50 – 4,50 €
Kirchlengern2,50 – 4,50 €
Spenge2,50 – 4,50 €
Lübbecke (Kreis Minden-Lübbecke)2,00 – 4,50 €
Osnabrück (Daten 2023)Ø 4,30 € · Spitze 5,70 €

Nettokaltmieten, Bestand. Quellen: IHK Ostwestfalen zu Bielefeld, Mietpreisatlas Ostwestfalen 2025; Wirtschaftsförderung Osnabrück, Bericht 2024 mit Daten 2023. Orientierungswerte, keine Bewertung im Einzelfall.

Baurecht und Boden

Was erlaubt ist und was im Boden liegt.

Genehmigte Nutzung und Baugebiet

Eine Halle darf so genutzt werden, wie sie genehmigt ist. Wird aus einem Lager eine Werkstatt oder eine Produktion, ist das in der Regel eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung. Ob die neue Nutzung überhaupt möglich ist, hängt vom Baugebiet ab: Ein Gewerbegebiet ist für nicht erheblich belästigende Betriebe gedacht (§ 8 Baunutzungsverordnung), ein Industriegebiet auch für Betriebe mit stärkeren Emissionen (§ 9). Liegt eine Halle im Mischgebiet oder im Außenbereich, sind die Möglichkeiten enger. Für Käufer ist deshalb die Baugenehmigung mit der genehmigten Nutzung eine der wichtigsten Unterlagen.

Altlasten

Auf Gewerbegrundstücken fragen Käufer und Banken nach Altlasten, etwa durch frühere Tankstellen, Werkstätten oder Lager für Öl und Chemikalien. Nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz können nicht nur Verursacher, sondern auch heutige und unter Umständen frühere Eigentümer zur Sanierung verpflichtet werden (§ 4 Abs. 3 und 6 BBodSchG). Eine Auskunft aus dem Altlastenkataster der Bodenschutzbehörde bei Stadt oder Landkreis schafft Klarheit, bei Verdacht ein Bodengutachten. Bekannte Belastungen gehören offen in die Verhandlung und in den Kaufvertrag. Mehr dazu in unserem Ratgeber Altlasten beim Gewerbegrundstück.

Asbest und Dach

Viele Hallen aus den 1960er- bis 1980er-Jahren haben Dächer oder Wände aus Faserzement, die Asbest enthalten können; verboten ist Asbest in Deutschland seit 1993. Ein intaktes Dach steht einem Verkauf nicht im Weg. Käufer rechnen den späteren Austausch aber in den Preis ein, und Arbeiten daran dürfen nur Fachbetriebe ausführen. Wer den Zustand offen benennt und Angebote für die Erneuerung vorlegen kann, verhandelt auf festerem Boden.

Helle Produktionshalle mit Kranbahn und Pressen in Osnabrück-Fledder

Halle verkaufen

Wert und Käufer einer Halle.

Für den Wert einer Halle zählen Ertrag, Substanz und vor allem die Frage, wer sie nach dem heutigen Nutzer verwenden kann. Eine Halle mit Standardmaßen, guter Andienung und Autobahnnähe findet viele Interessenten; eine stark auf einen Betrieb zugeschnittene Produktion deutlich weniger.

  • Eigennutzer aus Handwerk, Handel, Logistik und Mittelstand
  • Regionale Kapitalanleger, die vermietete Hallen suchen
  • Investoren für Verkauf mit Rückanmietung (Sale-and-lease-back)
  • Nachbarbetriebe, die Erweiterungsfläche brauchen

Beim Verkauf fällt Grunderwerbsteuer an (Niedersachsen 5,0 %, Nordrhein-Westfalen 6,5 %), die üblicherweise der Käufer trägt. Ob der Verkauf mit Umsatzsteuer erfolgen soll oder als Geschäftsveräußerung im Ganzen steuerfrei bleibt, sollten Sie früh mit Ihrem Steuerberater klären – mehr dazu im Ratgeber Umsatzsteuer. Wie der Wert berechnet wird, zeigt unsere Seite Gewerbeimmobilie bewerten.

Unterlagen

Diese Unterlagen braucht ein Hallenverkauf.

Für eine erste Einschätzung reichen Adresse, Flächen und ein paar Fotos. Für die Vermarktung brauchen Käufer und Banken mehr. Was fehlt, beschaffen wir gemeinsam mit Ihnen.

  • Grundbuchauszug, Flurkarte, Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
  • Baugenehmigung und genehmigte Nutzung, Bebauungsplan
  • Grundrisse, Schnitte und Flächenaufstellung (Halle, Büro, Sozialräume, Freiflächen)
  • Statik oder Angaben zu Bodenbelastbarkeit und Hallenhöhe
  • Mietverträge mit Nachträgen, falls vermietet
  • Nebenkosten der letzten zwei bis drei Jahre
  • Energieausweis, sofern die Halle beheizt oder gekühlt wird
  • Nachweise zu Dach, Toren, Elektrik, Heizung und Brandschutz (Prüfberichte, Wartung)
  • Altlastenauskunft der Bodenschutzbehörde, bei Bedarf ein Bodengutachten

Standorte

Hallen und Produktion vor Ort.

Zu diesen Gewerbestandorten mit Handwerk, Produktion und Logistik finden Sie ein eigenes Profil – wo veröffentlichte Daten vorliegen, mit Mietspannen und Quelle.

OsnabrückWallenhorstBramscheMelleDissen a.T.W.BohmteBündeHerfordKirchlengernSpengeLengerichIbbenbüren
Marc-André Lasarz – Ansprechpartner für Hallen und Gewerbeimmobilien

Ihr Ansprechpartner

Marc-André Lasarz

Ob Sie eine Halle verkaufen, vermieten oder suchen: Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich.

Häufige Fragen

Hallen und Produktion – kurz beantwortet.

Was kostet es, eine Halle in Osnabrück oder im Kreis Herford zu mieten?

Im Kreis Herford liegen Lager- und Produktionsflächen im Bestand laut IHK-Mietpreisatlas Ostwestfalen 2025 je nach Ort bei etwa 2,50 bis 5,00 € je Quadratmeter. Für die Stadt Osnabrück gibt es keine neueren veröffentlichten Hallenmieten; die Wirtschaftsförderung nannte für 2023 eine Durchschnittsmiete von 4,30 € und eine Spitzenmiete von 5,70 €. Neu gebaute Hallen liegen deutlich darüber; laut IHK gelten bei Neubau an vielen Standorten in Ostwestfalen Mieten von mehr als 10 € als üblich. Entscheidend sind Hallenhöhe, Tore, Zustand und Lage.

Was ist meine Halle wert?

Eine vermietete Halle wird über den Ertrag bewertet: nachhaltige Miete, Bewirtschaftungskosten, Liegenschaftszins und Restnutzungsdauer. Eine eigengenutzte Produktionshalle ohne vergleichbare Miete wird oft über den Sachwert bewertet und mit einer marktüblichen Miete gegengerechnet. Besonders wichtig ist die Frage, wer die Halle außer dem jetzigen Nutzer verwenden könnte. Eine erste Marktpreiseinschätzung erhalten Sie von uns kostenlos.

Darf ich in einer Lagerhalle auch produzieren?

Nicht automatisch. Maßgeblich ist die genehmigte Nutzung. Wird aus einem Lager eine Werkstatt oder Produktion, ist das in der Regel eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung, weil sich etwa Brandschutz, Lärm, Stellplätze oder Arbeitsschutz ändern. Außerdem muss die neue Nutzung im Baugebiet zulässig sein. Das klären wir vor dem Verkauf oder der Vermietung mit Ihnen und, wenn nötig, mit der Bauaufsicht.

Was ist der Unterschied zwischen Gewerbegebiet und Industriegebiet?

Ein Gewerbegebiet dient vorwiegend nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben (§ 8 Baunutzungsverordnung). Ein Industriegebiet ist für Betriebe gedacht, die in anderen Baugebieten unzulässig sind, etwa wegen Lärm oder Emissionen (§ 9 Baunutzungsverordnung). Für Käufer ist das wichtig: Ein Betrieb mit Schichtbetrieb oder lauter Fertigung passt nicht in jedes Gewerbegebiet, und eine Halle im Mischgebiet hat engere Grenzen.

Wer haftet für Altlasten auf einem Gewerbegrundstück?

Nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz können neben dem Verursacher auch der heutige Eigentümer und unter Umständen frühere Eigentümer zur Sanierung herangezogen werden (§ 4 Abs. 3 und 6 BBodSchG). Deshalb fragen Käufer bei Gewerbeflächen gezielt nach. Sinnvoll ist eine Auskunft aus dem Altlastenkataster der zuständigen Bodenschutzbehörde bei Stadt oder Landkreis. Bekannte Belastungen müssen Sie offenlegen; ein Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag schützt bei arglistigem Verschweigen nicht (§ 444 BGB).

Meine Halle hat ein Asbestdach. Kann ich sie trotzdem verkaufen?

Ja. Asbest ist in Deutschland seit 1993 verboten, steckt aber in vielen älteren Faserzementdächern. Solange das Dach intakt ist und nicht bearbeitet wird, ist ein Verkauf ohne Weiteres möglich. Käufer rechnen die Kosten für einen späteren Austausch ein; Arbeiten an asbesthaltigen Bauteilen dürfen nur Fachbetriebe nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519) ausführen. Wichtig ist, den Zustand offen zu benennen.

Braucht eine Halle einen Energieausweis?

Wird eine Halle beheizt oder gekühlt, gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (früher Gebäudeenergiegesetz, GEG). Dann muss beim Verkauf und bei der Vermietung ein Energieausweis für Nichtwohngebäude vorliegen, und Anzeigen müssen die Pflichtangaben enthalten. Für Hallen, die gar nicht beheizt werden, gilt das Gesetz in der Regel nicht. Im Zweifel prüfen wir das mit Ihnen vor dem Vermarktungsstart.

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