Flächen
Ackerland, Grünland und Wald – für den Eigenbedarf, zur Verpachtung oder als langfristige Kapitalanlage.
Landwirtschaft
Spezialisierte Vermittlung im Landkreis Osnabrück, südlichen Emsland sowie in den Landkreisen Vechta und Cloppenburg – mit gewachsenen Netzwerken in die ländlichen Areale.

Um die Kapazitäten und den regionalen Standortvorteil des Immobilienmarktes um Osnabrück herum auszuschöpfen, gehören selbstverständlich auch das Ackerland, die Agrarbetriebe, Wald- und Forstimmobilien, Reiterhöfe sowie weitere landwirtschaftliche Immobilien zu unserem Vermarktungsportfolio an.
Der Standortvorteil für uns von Osnabrück aus zu operieren, bedeutet gleichzeitig auch eine Schwerpunktssetzung in unseren Einzugsgebieten im kompletten Landkreis Osnabrück, dem südlichen Emsland, im Landkreis Vechta und Teilen des Landkreises Cloppenburg.
Durch unsere circa 20-jährige Erfahrung im Immobilienmarkt in Osnabrück sind wir durch die ständigen und guten Kontakte in die Landwirtschaft bzw. in die ländlichen Areale mit Expertenwissen und Insiderkenntnissen für einen absoluten Vermarktungserfolg ausgestattet.
Objektklassen
Ackerland, Grünland und Wald – für den Eigenbedarf, zur Verpachtung oder als langfristige Kapitalanlage.
Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe. Tierhaltung, Ackerbau, gemischte Betriebe – inklusive Hofstelle.
Reiterhöfe, Resthöfe, Bauernhöfe und Gutshäuser. Vom Nutzbetrieb bis zum Liebhaberobjekt.
Forstbetriebe und Eigenjagden. Holznutzung, Wiederaufforstung und Jagdrecht in einem Portfolio.
Das Erwerben von Flächen eignet sich besonders zum Investieren, sei es für den Eigenbedarf oder auch zur Pacht für Landwirte. Dazu zählen vor allem Ackerland, Grünland und Wälder.
Ein Agrarbetrieb wird von dem Betriebsinhaber genutzt um verschiedene Produkte tierischer und pflanzlicher Natur zu erzeugen. Dabei kann ein Agrarbetrieb als Haupterwerbsbetrieb oder als Nebenerwerbsbetrieb genutzt werden. Klassischerweise ist der Betriebsinhaber ein Landwirt und oftmals sind Arbeitskräfte aus der Familie beschäftigt.
Ein Reiterhof besteht aus mindestens einem Stall, in dem die Tiere, üblicherweise Pferde, untergebracht werden. Es ist jedoch nicht unüblich, dass auch mehrere Ställe bestehen. Zudem sind Weiden oder Flächen, welche als Reitplätze genutzt werden können, nicht unüblich. Reiterhöfe können zudem über ein Wohnhaus verfügen, dies ist jedoch kein Muss. Auch hier gilt, dass ein Reiterhof sowohl privat als auch gewerblich genutzt werden kann.
Wenn Sie an einem Bauernhof interessiert sind, jedoch diesen nicht für landwirtschaftliche Zwecke nutzen wollen, dann bietet sich ein Resthof an. Diese waren ursprünglich Bauernhöfe, werden jedoch nicht mehr als diese genutzt. Auch Reiterhöfe oder Gutshäuser werden immer häufiger zu Resthöfen umfunktioniert. Wer also idyllisch und naturverbunden leben möchte, könnte mit solch einer Immobilie viel anfangen.
Ein Bauernhof hat ziemlich viel Ähnlichkeit mit einem Agrarbetrieb, jedoch verbinden viele Menschen mit einem Bauernhof weniger die Wirtschaft und eher einen eigenständigen Familienbetrieb, welcher sich mit seinen Erzeugnissen selbst versorgt. Viele Bauernhöfe werden von Generation zu Generation weitervererbt, aber immer mehr Menschen entscheiden sich dazu aus der Stadt wegzuziehen und sich auf einem von ihnen erworbenen Bauernhof niederzulassen. Dem Zweck sind keine Grenzen gesetzt: ob ein Hofladen bzw. -café, Urlaub auf dem Bauernhof oder einfach nur als Wohnort – kann individuell entschieden werden.
Landhäuser oder auch Gutshöfe sind landwirtschaftliche Anwesen, welche größeren Immobilien oder sogar Herrenhäusern gleichkommen. Auch wenn sich ein „Gut“ erst einmal adelig anhört, sind adelige Vorfahren oder auch ein bestimmtes Alter nicht maßgebend. Von einem Gut wird viel mehr bei einem großen Bauernhof gesprochen.
Ebenfalls wie Agrarbetriebe sind Forstbetriebe darauf ausgerichtet Produkte aus der Natur zu erzeugen, hauptsächlich spielt Holz dabei eine Rolle. Der Kreislauf von Holznutzung, Neubegründung von Waldbeständen und der Pflege von Waldbeständen wird dabei eingehalten.
In vielen Ländern ist das Jagdrecht ein hoheitliches Recht und ist nicht wie in Deutschland grundstücksgebunden. Bei einer Eigenjagd, auch Eigenjagdbezirk genannt, verfügt der Eigentümer über das Recht, diese Fläche zur Jagd zu nutzen. Dies steht nur dem Eigentümer zu oder den Jägern, an denen das Gebiet verpachtet wurde. Demnach ist eine solche Immobilie besonders ansprechend für Jäger selbst.

Preisbildung
Landwirtschaftliche Immobilien sind einzigartig. Pauschale Vergleichswerte aus anderen Regionen helfen nicht weiter – jeder Hof, jede Fläche braucht eine eigene Analyse.
Interessenten
Unsere Suchkartei reicht von Landwirten und Pachtinteressenten bis zu Investoren für Sale-and-Lease-Back-Modelle.

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