Wohnen · Landkreis Osnabrück & Umland

Wohnen im Landkreis

Häuser und Grundstücke im Landkreis Osnabrück und Umland

Von Melle bis Bramsche, vom Tecklenburger Land bis Bünde: Auf dem Land zählen Ortslage, Grundstück und Substanz. Bewertung und Vermittlung kommen bei uns aus einer Hand – mit einem zertifizierten Sachverständigen als Ansprechpartner.

Leistungen

Was wir im Landkreis vermitteln.

Ein- und Zweifamilienhäuser

Vom Siedlungshaus bis zum Neubau – mit realistischer Einordnung von Lage, Baujahr und Modernisierungsstand.

Grundstücke

Baugrundstücke, große Gartengrundstücke und Bauerwartungsland – mit Blick auf Bebauungsplan und Bodenrichtwert.

Bewertung mit Gutachter-Kompetenz

Ein zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung ist Ihr direkter Ansprechpartner – von der ersten Einschätzung bis zum Verkehrswertgutachten.

  • Kostenlose, marktgerechte Bewertung
  • Professionelle Fotos und Exposé inklusive
  • Persönliche Betreuung aus Osnabrück und Bünde
  • Begleitung bis zur Übergabe

Ihr Ansprechpartner

Marc-André Lasarz

Immobilienmakler seit 2004 und zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (DIAZert, TEGoVA REV).

Häufige Fragen

Wohnen im Landkreis – kurz beantwortet.

Welche Orte deckt Haseland im Landkreis und Umland ab?

Den gesamten Landkreis Osnabrück – etwa Melle, Bramsche, Wallenhorst, Georgsmarienhütte, Hasbergen, Bad Iburg und Dissen – sowie das Tecklenburger Land und Ostwestfalen rund um unser Büro in Bünde.

Was ist mein Haus im Landkreis wert?

Auf dem Land entscheiden Ortslage, Grundstücksgröße und Zustand oft stärker über den Preis als in der Stadt. Eine erste Einschätzung erhalten Sie kostenlos und unverbindlich. Wenn Sie einen belastbaren Wert brauchen – etwa für Erbe, Scheidung oder das Finanzamt – erstellt Marc-André Lasarz als zertifizierter Sachverständiger ein Gutachten.

Gehört zu meinem Haus auch Acker oder Wald?

Dann lohnt sich ein Blick auf unsere Bereichsseite Land, Forst & Resthöfe. Flächen folgen eigenen Regeln – etwa der Genehmigung nach dem Grundstückverkehrsgesetz – und haben oft einen anderen Käuferkreis als das Wohnhaus.

Wie lange dauert ein Hausverkauf im Landkreis?

Das hängt vor allem von Lage, Zustand und einem marktgerechten Angebotspreis ab. Für Vorbereitung, Unterlagen, Fotos und Exposé sollten Sie einige Wochen einplanen. Nach dem Notartermin vergehen bis zur Kaufpreiszahlung und Übergabe in der Regel weitere Wochen, weil Grundbuch und Finanzierung des Käufers vorbereitet werden müssen. Einen realistischen Zeitplan für Ihr Haus besprechen wir im Erstgespräch.

Welche Unterlagen brauche ich für den Verkauf?

Wichtig sind ein aktueller Grundbuchauszug, die Flurkarte, Baupläne und Baugenehmigung, eine Wohnflächenberechnung, der Energieausweis sowie Nachweise über Modernisierungen. Bei Eigentumswohnungen kommen Teilungserklärung, Wirtschaftsplan und die Protokolle der Eigentümerversammlungen hinzu. Fehlende Unterlagen beschaffen wir auf Wunsch mit Ihrer Vollmacht bei Grundbuchamt, Katasteramt und Bauamt.

Brauche ich einen Energieausweis?

Ja. Nach dem Gebäudeenergiegesetz müssen die wichtigsten Kennwerte bereits in der Immobilienanzeige stehen, und der Ausweis ist spätestens bei der Besichtigung vorzulegen und dem Käufer nach Vertragsschluss zu übergeben. Ausgenommen sind unter anderem Baudenkmäler. Fehlt ein gültiger Ausweis, kümmern wir uns um die Erstellung.

Wer zahlt die Maklerprovision?

Beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an private Käufer wird die Provision nach § 656c BGB in der Regel zu gleichen Teilen zwischen Verkäufer und Käufer geteilt. Die genauen Konditionen besprechen wir offen vor Beginn der Vermarktung.

Muss ich beim Verkauf Steuern zahlen?

Liegen zwischen Kauf und Verkauf mehr als zehn Jahre, ist der Gewinn bei Privatpersonen grundsätzlich steuerfrei. Innerhalb der zehn Jahre bleibt er steuerfrei, wenn Sie das Haus im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor selbst bewohnt haben. Bei geerbten Immobilien zählt der Erwerbszeitpunkt des Erblassers. Im Einzelfall klären Sie die steuerlichen Folgen bitte mit Ihrem Steuerberater.

Ich habe ein Haus geerbt – wie gehe ich vor?

Zuerst wird das Erbe geklärt, meist per Erbschein oder notariellem Testament, damit das Grundbuch berichtigt werden kann. Bei einer Erbengemeinschaft müssen alle Erben dem Verkauf zustimmen. Eine neutrale Bewertung durch einen Sachverständigen hilft dabei, sich auf einen Preis zu einigen. Mehr dazu auf unserer Seite zum Verkauf geerbter Immobilien.

Kann ich mein Haus diskret verkaufen?

Ja. Gerade in kleineren Orten möchten viele Eigentümer nicht, dass Nachbarn vom Verkauf erfahren. Wir sprechen dann zunächst vorgemerkte Suchkunden aus unserer Kartei direkt an – ohne Verkaufsschild, ohne öffentliches Inserat und ohne Nennung der Adresse.

Was kostet eine Bewertung?

Die Markteinschätzung im Rahmen eines Verkaufs ist kostenlos und unverbindlich. Ein Verkehrswertgutachten – etwa für Erbauseinandersetzung, Scheidung, Schenkung oder das Finanzamt – ist eine eigenständige Leistung des Sachverständigenbüros und wird nach Honorar abgerechnet. Die Kosten nennen wir Ihnen vorab.

Schnellbewertung

In zwei Minuten zur ersten Werteinschätzung.

Ob Haus, Wohnung, Grundstück oder Gewerbe: Starten Sie hier eine kostenlose erste Werteinschätzung – unverbindlich und ohne Registrierung. Auf Wunsch anschließend mit fundierter Bewertung durch unseren zertifizierten Sachverständigen für Immobilienbewertung (DIAZert, TEGoVA REV).

Schnellbewertung

Was ist Ihre Immobilie wert?

Ermitteln Sie kostenlos und unverbindlich eine erste Einschätzung des Marktwertes Ihrer Immobilie.

Welche Art von Immobilie?

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Direkter Draht
0541 33 55 20

Kontakt

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