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Büro & Praxis

Büro und Praxis mieten, kaufen oder verkaufen in Osnabrück und Ostwestfalen

Büroetage, Bürogebäude, Praxisräume oder einzelne Büroeinheit: Wir vermitteln und bewerten Büro- und Praxisimmobilien in Osnabrück, im Osnabrücker Land, im Kreis Herford und im Tecklenburger Land – für Eigentümer, Unternehmen, Praxen und Kapitalanleger.

Der Osnabrücker Büromarkt ist klein und knapp: Nur 2,3 Prozent der Büroflächen standen 2025 leer, und neue Büros entstehen fast nur für den eigenen Bedarf. Gleichzeitig wird wenig umgezogen. Wer ein Büro vermieten oder verkaufen will, braucht deshalb Geduld, eine gezielte Ansprache und eine Fläche, die heutigen Ansprüchen an Energie, Technik und Grundriss genügt.

Auf dieser Seite finden Sie, worauf es bei Büro- und Praxisflächen ankommt: Büromieten mit Quelle, die wichtigsten Merkmale, Umsatzsteuer bei Praxen, Umnutzung von Wohnung zu Büro und von Büro zu Wohnen sowie die Unterlagen für einen Verkauf. Ansprechpartner für Gewerbeimmobilien ist Marc-André Lasarz, Immobilienmakler seit 2004 und zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (DIAZert, TEGoVA REV).

So können wir helfen

Verkaufen, vermieten, finden.

Bürogebäude verkaufen

Ob ganzes Bürohaus, Praxisetage oder einzelne Einheit: Wir ordnen den Wert ein, prüfen die Mietverträge und sprechen Eigennutzer und Kapitalanleger auf Wunsch vertraulich an.

Gewerbeimmobilie verkaufen

Büro oder Praxis vermieten

Wir finden Mieter aus Dienstleistung, Verwaltung und Gesundheitswesen und achten auf einen Mietvertrag, der den Wert stützt: Laufzeit, Indexierung, Nebenkosten, Umsatzsteuer.

Ratgeber Indexmiete

Büro oder Praxis suchen

Hinterlegen Sie Fläche, Ort, Ausstattung und Budget. Wir melden uns, sobald ein passendes Büro oder eine Praxisfläche in den Vertrieb kommt.

Suchauftrag anlegen

Praxisräume

Für Arzt- und Therapiepraxen zählen Erreichbarkeit, Aufzug oder ebenerdiger Zugang, Sanitärräume und Parkplätze – und beim Vermieten die Frage der Umsatzsteuer.

Umsatzsteuer bei Praxen

Büromieten

Was ein Büro in der Region kostet.

Die aktuellsten veröffentlichten Zahlen für die Stadt Osnabrück und den Kreis Herford – mit Quelle und Datenstand.

Stadt Osnabrück

2025 lag die Büro-Spitzenmiete bei 14,50 € je Quadratmeter, gut 30 Prozent mehr als vor zehn Jahren. Der Leerstand betrug 2,3 Prozent. Vermietet wurde wenig: 2024 und 2025 jeweils nur rund 8.000 Quadratmeter bei einem Bestand von knapp einer Million Quadratmetern.

Eine Aufteilung nach Lagen gibt es nur mit Daten von 2023. Weil die Spitzenmiete seitdem gestiegen ist, sind diese Werte eine untere Orientierung.

Bürolage (2023)DurchschnittSpitze
City9,70 €13,80 €
City-Rand7,80 €10,00 €
Peripherie6,10 €8,50 €

Quellen: DZ HYP, Immobilienmarkt Norddeutschland 2026 (Juni 2026, Daten 2025, bulwiengesa); Lagen: Wirtschaftsförderung Osnabrück, Bericht 2024 (Daten 2023). Nettokaltmieten je m² und Monat.

Kreis Herford und Lübbecke

Im Bestand liegen Büromieten je nach Ort bei etwa 5,00 bis 9,50 € je Quadratmeter. Bei Neubau und Erstbezug werden laut IHK für Büros und Praxen bis zu 20 € vereinbart.

OrtBüro je m²
Bünde5,00 – 9,00 €
Herford5,00 – 9,50 €
Enger5,00 – 8,50 €
Kirchlengern5,00 – 8,00 €
Spenge5,50 – 8,00 €
Lübbecke (Kreis Minden-Lübbecke)5,00 – 9,00 €

Quelle: IHK Ostwestfalen zu Bielefeld, Mietpreisatlas Ostwestfalen 2025. Nettokaltmieten, Bestand. Orientierungswerte, keine Bewertung im Einzelfall.

Mehr Zahlen, auch zu Laden- und Hallenmieten und zu den Gewerbesteuer-Hebesätzen, finden Sie in unseren Marktberichten für Osnabrück und den Kreis Herford.

Worauf es ankommt

Zehn Punkte, die ein Büro vermietbar machen.

Die Miete allein entscheidet selten. Diese Punkte prüfen Mieter, Käufer und Banken – und diese Punkte gehören in jedes Exposé.

MerkmalWarum es zählt
Lage und ErreichbarkeitInnenstadt, Stadtrand oder Gewerbegebiet; Bus und Bahn, Autobahn, Parkplätze. Für Praxen auch: Wie gut finden Patienten hin?
Mieter und VerträgeEin Mieter oder viele, Restlaufzeiten, Kündigungsrechte, Bonität. Bei Anlageobjekten der wichtigste Werttreiber.
MietflächeWie gemessen wurde, steht oft nicht im Vertrag. Üblich ist die Richtlinie zur Mietfläche für gewerblichen Raum (MF/G) der gif. Abweichungen kosten im Verkauf Vertrauen.
Grundriss und TeilbarkeitLassen sich Einheiten trennen oder zusammenlegen? Flexible Grundrisse erweitern den Kreis möglicher Mieter.
Energie und HaustechnikEnergieausweis, Heizung, Lüftung, Kühlung. Ältere Büros mit Sanierungsbedarf erreichen die Spitzenmiete nicht.
Licht und RaumhöheTageslicht und Raumtiefe bestimmen, wie gut sich Arbeitsplätze einrichten lassen.
IT und VerkabelungGlasfaser, Netzwerk, Serverraum. Für viele Mieter heute eine Grundvoraussetzung.
Aufzug und BarrierefreiheitFür Praxen und Publikumsverkehr fast unverzichtbar, für Büros ein klarer Vorteil.
Sanitär und TeekücheAnzahl und Zustand der Sanitärräume entscheiden mit, wie viele Arbeitsplätze eine Fläche trägt.
StellplätzeEigene Stellplätze sind in der Innenstadt knapp und werden oft gesondert vermietet.

Vertrag und Steuer

Was Vermieter von Büros und Praxen wissen sollten.

Umsatzsteuer: Büro ist nicht gleich Praxis

Die Vermietung von Räumen ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Vermieter können zur Umsatzsteuer optieren und sich so die Vorsteuer aus Bau- und Sanierungskosten erstatten lassen – aber nur, wenn der Mieter die Räume für Umsätze nutzt, die ihn selbst zum Vorsteuerabzug berechtigen (§ 9 Abs. 2 UStG). Bei einem Steuerbüro oder einer Agentur ist das meist der Fall. Ärzte, viele Therapeuten und Versicherungsmakler erbringen dagegen steuerfreie Leistungen. Wer an sie vermietet, kann in der Regel nicht optieren und muss gegebenenfalls Vorsteuer zurückzahlen. Das sollte vor dem Mietvertrag mit dem Steuerberater geklärt sein. Für den Verkauf vermieteter Gewerbeobjekte lesen Sie unseren Ratgeber Umsatzsteuer.

Mietvertrag

Seit 2025 reicht für Gewerbemietverträge mit fester Laufzeit die Textform; Einzelheiten im Ratgeber Textform. Für den Wert entscheidend sind Laufzeit, Verlängerungsoptionen, Wertsicherung über eine Index- oder Staffelmiete und eine klare Regelung der Nebenkosten.

Büro oder Praxis in einer Eigentümergemeinschaft

Einzelne Büro- oder Praxiseinheiten in einem Haus mit mehreren Eigentümern sind meist Teileigentum. Welche Nutzung erlaubt ist, steht in der Teilungserklärung. Eine Einheit, die dort als Wohnung ausgewiesen ist, darf nicht ohne Weiteres als Praxis oder Büro genutzt werden. Käufer lassen sich deshalb Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen und den Wirtschaftsplan vorlegen.

Bürogebäude mit verglastem Eingang und Grünanlage in Greven

Umnutzung

Aus Wohnung wird Büro, aus Büro wird Wohnung.

Wohnung zu Büro oder Praxis: Der Wechsel ist in der Regel eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung. Zusätzlich muss die Nutzung im Baugebiet zulässig sein und, in einer Eigentümergemeinschaft, zur Teilungserklärung passen.

Büro zu Wohnungen: Gerade ältere Bürohäuser mit Leerstand werden für Investoren interessant, die Wohnungen daraus machen wollen. Geprüft werden Baurecht, Brandschutz, Schallschutz, Stellplätze und ob die Gebäudetiefe Wohnungen mit genug Tageslicht zulässt. Seit Ende Oktober 2025 dürfen Gemeinden für neuen Wohnraum leichter vom Bebauungsplan abweichen (sogenannter Bau-Turbo, befristet bis Ende 2030); die Gemeinde muss zustimmen.

Ob sich ein Umbau rechnet, ist immer eine Einzelfallfrage. Wir sprechen beim Verkauf gezielt auch Käufer an, die eine andere Nutzung im Blick haben.

Bürogebäude verkaufen

Wert und Käufer eines Bürohauses.

Ein vermietetes Bürogebäude wird über den Ertrag bewertet. Neben der Miete zählen vor allem, wer mietet, wie lange die Verträge noch laufen, wie viel leer steht und was in den nächsten Jahren investiert werden muss.

Wie der Ertragswert entsteht, zeigen wir mit Rechenbeispiel auf der Seite Gewerbeimmobilie bewerten. Beim Verkauf fällt Grunderwerbsteuer an (Niedersachsen 5,0 %, Nordrhein-Westfalen 6,5 %), die üblicherweise der Käufer trägt.

  • Unternehmen und Praxen, die selbst einziehen wollen
  • Regionale Kapitalanleger mit Interesse an vermieteten Büros
  • Investoren mit Blick auf Umbau oder Umnutzung
  • Mieter im eigenen Haus, die kaufen möchten

Unterlagen

Diese Unterlagen braucht ein Büroverkauf.

Für eine erste Einschätzung reichen Adresse, Flächen und Mieten. Für die Vermarktung brauchen Käufer und Banken mehr. Was fehlt, beschaffen wir gemeinsam mit Ihnen.

  • Grundbuchauszug, Flurkarte, Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
  • Baugenehmigung mit genehmigter Nutzung
  • Bei Einheiten in einer Eigentümergemeinschaft: Teilungserklärung, Protokolle, Wirtschaftsplan
  • Grundrisse und Mietflächenaufstellung je Einheit
  • Mietverträge mit allen Nachträgen, aktuelle Mieterliste
  • Nebenkostenabrechnungen der letzten zwei bis drei Jahre
  • Energieausweis für Nichtwohngebäude
  • Nachweise zu Heizung, Lüftung, Aufzug und Brandschutz (Wartung, Prüfberichte)

Standorte

Büro und Praxis vor Ort.

Zu diesen Orten finden Sie ein eigenes Gewerbe-Profil – wo veröffentlichte Daten vorliegen, mit Mietspannen und Quelle.

OsnabrückHerfordBündeLübbeckeMelleWallenhorstIbbenbürenLengerichBad IburgBad RothenfeldeHasbergenSpenge
Marc-André Lasarz – Ansprechpartner für Büro- und Gewerbeimmobilien

Ihr Ansprechpartner

Marc-André Lasarz

Ob Sie ein Büro verkaufen, vermieten oder suchen: Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich.

Häufige Fragen

Büro und Praxis – kurz beantwortet.

Was kostet ein Büro in Osnabrück zur Miete?

Die Büro-Spitzenmiete in Osnabrück lag 2025 bei 14,50 € je Quadratmeter (DZ HYP, Immobilienmarkt Norddeutschland 2026, Daten bulwiengesa). Die meisten Flächen liegen darunter: Nach Lagen gibt es nur Zahlen der Wirtschaftsförderung von 2023, damals im Durchschnitt 9,70 € in der City, 7,80 € am City-Rand und 6,10 € in der Peripherie. Seitdem ist die Spitzenmiete gestiegen; die Werte sind deshalb eine untere Orientierung.

Wie hoch sind die Büromieten im Kreis Herford?

Laut IHK-Mietpreisatlas Ostwestfalen 2025 liegen Büromieten im Bestand je nach Ort bei etwa 5,00 bis 9,50 € je Quadratmeter, zum Beispiel in Bünde bei 5,00 bis 9,00 € und in Herford bei 5,00 bis 9,50 €. Bei Neubau und Erstbezug werden laut IHK für Büros und Praxen bis zu 20 € vereinbart.

Kann ich bei der Vermietung an eine Arztpraxis Umsatzsteuer berechnen?

In der Regel nicht. Die Vermietung ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Der Vermieter kann nur dann zur Umsatzsteuer optieren, wenn der Mieter die Räume für Umsätze nutzt, die ihn zum Vorsteuerabzug berechtigen (§ 9 Abs. 2 UStG). Ärzte und viele Therapeuten erbringen aber steuerfreie Leistungen. Wer ein Gebäude mit Umsatzsteuer gebaut oder saniert hat, kann deshalb bei einer Praxisvermietung Vorsteuer verlieren. Klären Sie das vor Vertragsschluss mit Ihrem Steuerberater.

Darf ich eine Wohnung als Büro oder Praxis nutzen?

Nicht ohne Weiteres. Der Wechsel von Wohnen zu Büro oder Praxis ist in der Regel eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung. Liegt die Einheit in einer Eigentümergemeinschaft, kommt es zusätzlich auf die Teilungserklärung an: Eine als Wohnungseigentum ausgewiesene Einheit darf nicht beliebig gewerblich genutzt werden, eine als Teileigentum ausgewiesene ist für Büro oder Praxis gedacht.

Lässt sich ein Bürogebäude in Wohnungen umbauen?

Oft ja, aber nicht ohne Baugenehmigung. Geprüft werden unter anderem das Baurecht am Standort, Brandschutz, Schallschutz, Stellplätze und ob Grundriss und Gebäudetiefe für Wohnungen mit ausreichend Tageslicht taugen. Seit Ende Oktober 2025 erlaubt das Baugesetzbuch den Gemeinden für neuen Wohnraum leichter Abweichungen vom Bebauungsplan (sogenannter Bau-Turbo, befristet bis Ende 2030); die Gemeinde muss zustimmen. Ob sich eine Umnutzung rechnet, zeigt erst eine Prüfung im Einzelfall.

Was ist mein Bürogebäude wert?

Ein vermietetes Bürogebäude wird über den Ertragswert bewertet: nachhaltig erzielbare Miete, Bewirtschaftungskosten, Liegenschaftszins und Restnutzungsdauer. Großen Einfluss haben Mieterstruktur, Restlaufzeiten der Verträge, Leerstand und der energetische Zustand. Eine erste Marktpreiseinschätzung erhalten Sie von uns kostenlos; ein Verkehrswertgutachten erstellt auf Wunsch das Sachverständigenbüro Marc-André Lasarz als eigenständige Leistung.

Braucht ein Bürogebäude einen Energieausweis?

Ja. Bürogebäude und Praxen werden beheizt und fallen unter das Gebäudemodernisierungsgesetz (früher Gebäudeenergiegesetz, GEG). Beim Verkauf und bei der Vermietung muss ein Energieausweis für Nichtwohngebäude vorliegen, der Wärme und Strom getrennt ausweist, und Anzeigen müssen die Pflichtangaben enthalten.

Schnellbewertung

In zwei Minuten zur ersten Werteinschätzung.

Ob Haus, Wohnung, Grundstück oder Gewerbe: Starten Sie hier eine kostenlose erste Werteinschätzung – unverbindlich und ohne Registrierung. Auf Wunsch anschließend mit fundierter Bewertung durch unseren zertifizierten Sachverständigen für Immobilienbewertung (DIAZert, TEGoVA REV).

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