Immobilienlexikon
Drittverwendungsfähigkeit
Maß dafür, wie leicht eine Gewerbeimmobilie von einem anderen Nutzer weiterverwendet werden kann.
Definition
Was bedeutet Drittverwendungsfähigkeit?
Die Drittverwendungsfähigkeit beschreibt, ob und mit welchem Aufwand eine Immobilie nach dem Auszug des jetzigen Nutzers neu vermietet oder verkauft werden kann. Ein Bürogebäude mit teilbaren Flächen oder eine Standardhalle mit üblicher Höhe und Andienung hat eine hohe Drittverwendungsfähigkeit. Ein Gebäude, das auf einen einzelnen Betrieb zugeschnitten ist, etwa mit Spezialfundamenten, ungewöhnlichem Grundriss oder besonderer Technik, hat eine geringe. Für Käufer und Banken ist das ein zentrales Kriterium: Je schwieriger die Nachnutzung, desto höher das Risiko und desto niedriger Wert und Beleihung.
Beispiel aus der Praxis
Zwei Hallen gleicher Größe stehen zum Verkauf. Die eine ist eine rechteckige Lagerhalle mit Rolltoren und sieben Metern Höhe, die andere eine Produktionshalle mit niedriger Decke und fest eingebauten Anlagen. Für die erste finden sich deutlich mehr Interessenten, sie erzielt den höheren Preis.
Verwandte Begriffe