Tel.: 0541 - 33 55 20
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Der Energieausweis ist verpflichtend für alle, die ihr Haus oder ihre Wohnung verkaufen, vermieten oder verpachten wollen. Findet sich ein Kaufinteressent, so muss der Energieausweis unaufgefordert vorgezeigt werden. Denn Mieter- oder Kaufinteressierte haben das Recht darauf, die Energieeffizienz des Objektes einzusehen. Liegt er nicht vor, kann es zu Konsequenzen in Form von Strafgeldern kommen. Denn seit 2014 werden Austeller und Immobilieneigentümer in der EnEV (Energie-Effizienz-Verordnung) §27 dazu verpflichtet, den Ausweis vorzulegen. Die Bußgelder können eine Höhe von bis zu 15.000€ erlangen. Nochmals verschärft wurden diese Regelungen im November 2020, indem das GEG (Gebäudeenergiegesetz) veröffentlicht wurde. Hier wurden größtenteils die Vorgaben der EnEV verschärft. Ein gültiger Energieausweis muss bestimmte Angaben enthalten. Dazu zählt zum Beispiel die Art des Ausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis), Angaben zum Gebäude, wie z. B. Baujahr und der Energieverbrauch des Gebäudes. Ebenso wird die Energieeffizienzklasse, in die das Gebäude fällt, als Pflichtangabe gesehen.
Der Bedarfsausweis zeigt den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes an. Dadurch wird die Beurteilung der Energieeffizienz des Gebäudes unabhängig vom Nutzer. Berechnet wird der jährliche Energiebedarf eines Gebäudes, bestehend aus Heizung und Warmwasserbereitung. Um diesen Wert korrekt ermitteln zu können, fließen Faktoren wie Anlagentechnik (Heiz- und Lüftungsanlage bzw. die Verwendung erneuerbarer Energien), Abmessungen und der Wärmedurchlasswiderstand der Gebäudehülle in die Beurteilung mit ein. Da der Prozess rein theoretisch berechnet wird, werden keine Messungen vor Ort benötigt. Im Bezug auf Witterung und Nutzerverhalten werden standardisierte Rahmenbedingungen verwendet.
Für einige Gebäudetypen ist der Bedarfsausweis verpflichtend, für andere kann zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis gewählt werden. Pflicht ist der Bedarfsausweis für Gebäude mit maximal vier Wohneinheiten, die vor 1977 erbaut wurden, da zu der Zeit die Wärmeschutzverordnung noch nicht gegriffen hat. Eine Ausnahme bilden solche Gebäude, die durch eine Sanierung beziehungsweise durch korrekte Bauweise den Standards entsprechen. Ab fünf Wohneinheiten kann unabhängig vom Baujahr frei gewählt werden.
Im Gegensatz zum Bedarfsausweis bezieht sich der Verbrauchsausweis auf den tatsächlichen Energieverbrauch anhand der aktuellen Bewohner des Hauses oder der Wohnung. Dadurch ist der Wert stark abhängig vom Verhalten der Nutzer, sodass der Verbrauch vom Wert im Verbrauchsausweis abweichen kann. Durch den geringeren Aufwand der Messung ist der Energieverbrauchsausweis meist günstiger als der Bedarfsausweis. In manchen Fällen reichen sogar Fotos aus, um den Zustand des Gebäudes zu ermitteln. Je nachdem, ob es sich um ein Haus, eine Wohnung oder ein Mehrfamilienhaus handelt, variiert der Preis. Um den Ausweis zu erstellen, werden folgende Angaben benötigt: Detaillierte Angaben über Sanierungsstände, energetische Eigenschaften des Hauses durch Fotos oder eine Besichtigung, falls vorhanden Angaben über inspektionspflichtige Klimaanlagen und das Fälligkeitsdatum der nächsten Inspektion und Verbrauchsdaten über Energie für Heizung und Warmwasser sowie weitere Verbrauchsdaten des Gebäudes.
Den Energieausweis online zu erstellen, nimmt wenig Zeit in Anspruch. Zudem ist er direkt verfügbar.
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Der Energieausweis gibt durch verschiedene Kennwerte die Energieeffizienz einer Immobilie an. Eingeteilt werden die Objekte dann in Energieeffizienzklassen. Diese gehen von A++ (sehr gut) bis G (sehr schlecht). Die Kennwerte berücksichtigen alle Faktoren, die Energie verbrauchen. Dazu gehört zum Beispiel der Heizwärmebedarf, also der Energiebedarf des Hauses für die Heizung. Dieser Wert wird im kWh/m² gemessen. Je niedriger der Wert ausfällt, desto besser ist die Energieeffizienz des Hauses.
Weitere Faktoren sind der Warmwasser-Wärmebedarf, der Primärenergiebedarf und der Gesamtenergieeffizienzfaktor. Als Primärenergie wird der gesamte Energieaufwand bezeichnet, den eine Immobilie verbraucht. Zusätzlich gibt der Energieausweis die CO2 Emissionen an, die das Gebäude ausstößt.
Bedarfsausweis für 109,95€
Verbrauchsausweis für 59,95€
Für die Kunden von Haseland Immobilien ist bei Erteilung eines Vermarktungsauftrages der Energieausweis kostenlos. Wenn Sie Fragen haben, setzen Sie sich gerne über das Kontaktformular mit uns in Verbindung. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen gerne die Website des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.