Eigentümer · Gutachten

Sachverständigen-Service

Wenn der Wert belastbar dokumentiert sein muss.

Gerichtsfeste Wertgutachten für alle Anlässe, bei denen ein Bauchgefühl nicht reicht. Erbschaft, Scheidung, Bilanz oder Steuer.

Gutachtenarten

Vier Formate, ein Anspruch.

Verkehrswertgutachten

Vollgutachten nach ImmoWertV – gerichtsfest, anerkannt von Finanzämtern und Notaren.

Kurzgutachten

Kompakte Bewertung für interne Zwecke, Vorbereitungs- und Entscheidungsphasen.

Beleihungswertanalyse

Wertermittlung für Banken und Finanzierungsinstitute mit branchenüblicher Methodik.

Mietwertgutachten

Marktgerechte Mietwerte für Vermieter, Mieter oder gerichtliche Auseinandersetzungen.

Anlässe

Wann ein Gutachten wirklich nötig ist.

Eine Maklereinschätzung beantwortet die Frage „Was bekomme ich am Markt?“. Ein Gutachten beantwortet die Frage „Was ist es wert?“ – belastbar für Dritte.

  • Erbauseinandersetzung und Nachlass
  • Trennung oder Scheidung
  • Bilanzierung im Unternehmen
  • Steuerliche Anlässe (Schenkung, Vermögensaufstellung)
  • Zwangsversteigerung und Insolvenz
  • Vor einer geplanten Veräußerung
Wertermittlung — Taschenrechner mit Hausmodell als Symbol für gerichtsfeste Gutachten

Ablauf

Vom Auftrag bis zum Gutachten.

01

Beauftragung

Erstgespräch zur Klärung des Anlasses, der Beweisfragen und des Umfangs.

Tag 1
02

Ortsbesichtigung

Aufnahme des Objekts, Erfassung von Bauteilen, Zustand und wertbeeinflussenden Merkmalen.

Woche 1–2
03

Recherche und Analyse

Sachwert-, Ertragswert- und Vergleichswertverfahren mit aktuellen Marktdaten.

Woche 2–4
04

Gutachten

Schriftliches Gutachten mit nachvollziehbarer Herleitung, Anlagen und Lichtbildern.

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