Immobilienlexikon
Gewerbemietvertrag
Mietvertrag über Räume oder Flächen, die geschäftlich genutzt werden, etwa Büro, Laden, Praxis oder Halle.
Definition
Was bedeutet Gewerbemietvertrag?
Ein Gewerbemietvertrag regelt die Überlassung von Räumen zu geschäftlichen Zwecken. Anders als im Wohnraummietrecht gibt es keinen gesetzlichen Kündigungsschutz, keine Mietpreisbremse und keine Kappungsgrenze; die Parteien können Laufzeit, Miete, Nebenkosten, Instandhaltung und Rückbau weitgehend frei vereinbaren. Üblich sind feste Laufzeiten von fünf bis zehn Jahren mit Verlängerungsoptionen und einer Index- oder Staffelmiete. Seit dem 1. Januar 2025 genügt für Verträge mit mehr als einem Jahr Laufzeit die Textform (§ 578 BGB); wird sie nicht eingehalten, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Unbefristete Verträge über Geschäftsräume können spätestens am dritten Werktag eines Quartals zum Ablauf des nächsten Quartals gekündigt werden (§ 580a BGB).
Beispiel aus der Praxis
Ein Einzelhändler mietet ein Ladenlokal für fünf Jahre mit zwei Verlängerungsoptionen von je fünf Jahren. Die Miete ist an den Verbraucherpreisindex gekoppelt, die Nebenkosten trägt der Mieter vollständig.
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