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Indexmiete

Mietvereinbarung, bei der die Miete an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex gekoppelt ist.

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Definition

Was bedeutet Indexmiete?

Bei der Indexmiete folgt die Miete dem Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes. Steigt der Index, kann die Miete entsprechend angepasst werden; sinkt er, sinkt auch die Miete. Bei Wohnraum regelt § 557b BGB die Einzelheiten: Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben, und die Anpassung muss in Textform erklärt werden. Im Gewerbe gilt Vertragsfreiheit, begrenzt durch das Preisklauselgesetz: Eine automatische Indexklausel ist zulässig, wenn der Vertrag mindestens zehn Jahre läuft, der Vermieter so lange auf die ordentliche Kündigung verzichtet oder der Mieter eine Verlängerungsoption auf zehn Jahre hat. Die Klausel muss in beide Richtungen wirken.

Beispiel aus der Praxis

Im Gewerbemietvertrag ist vereinbart, dass sich die Miete anpasst, sobald der Verbraucherpreisindex um mehr als fünf Prozent gegenüber dem letzten Stand gestiegen oder gefallen ist. Nach drei Jahren ist die Schwelle erreicht, die Miete steigt im selben Verhältnis.

Häufige Fragen

Indexmiete: Das fragen unsere Leser

Ist eine Indexmiete im Gewerbemietvertrag erlaubt?

Ja, unter den Voraussetzungen des Preisklauselgesetzes. Der Vertrag muss auf mindestens zehn Jahre angelegt sein, entweder durch die Laufzeit, durch einen Kündigungsverzicht des Vermieters oder durch eine Verlängerungsoption des Mieters. Außerdem darf die Klausel keine Seite einseitig benachteiligen.

Was ist besser: Indexmiete oder Staffelmiete?

Die Indexmiete sichert den realen Wert der Miete und eignet sich für lange Laufzeiten. Die Staffelmiete legt feste Erhöhungen im Voraus fest und schafft Planbarkeit, kann aber hinter der Inflation zurückbleiben oder ihr vorauslaufen. Beide gleichzeitig für denselben Zeitraum sind nicht sinnvoll.

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