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Staffelmiete

Mietvereinbarung, bei der die Miete zu festgelegten Zeitpunkten um vorab bestimmte Beträge steigt.

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Definition

Was bedeutet Staffelmiete?

Bei der Staffelmiete werden im Mietvertrag von Anfang an feste Mieterhöhungen zu bestimmten Zeitpunkten vereinbart. Jede Staffel muss den neuen Betrag oder die Erhöhung konkret ausweisen, und die Miete darf frühestens nach jeweils einem Jahr steigen. Für Vermieter schafft die Staffelmiete Planungssicherheit, für Mieter Transparenz über die künftige Mietentwicklung. Während der Laufzeit einer Staffel sind zusätzliche Mieterhöhungen – etwa zur ortsüblichen Vergleichsmiete – ausgeschlossen.

Beispiel aus der Praxis

Im Mietvertrag ist vereinbart, dass die Kaltmiete jährlich um 25 € steigt – so kennt der Mieter seine Miete für die nächsten Jahre im Voraus.

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