Immobilienlexikon
Betriebskosten
Laufende Kosten eines Grundstücks oder Gebäudes, die bei Vermietung auf Mieter umgelegt werden können.
Definition
Was bedeutet Betriebskosten?
Betriebskosten sind die laufenden Kosten, die durch das Eigentum an einem Grundstück oder Gebäude und dessen bestimmungsgemäßen Gebrauch entstehen. Dazu zählen unter anderem Grundsteuer, Wasser, Abwasser, Heizung, Müllabfuhr, Gebäudereinigung, Gartenpflege, Hausmeister und Versicherungen. Welche Betriebskosten bei Vermietung auf den Mieter umgelegt werden dürfen, regelt die Betriebskostenverordnung. Sie werden über die jährliche Betriebskostenabrechnung abgerechnet und sind vom Begriff der nicht umlagefähigen Verwaltungskosten abzugrenzen.
Beispiel aus der Praxis
Der Vermieter legt die jährlichen Betriebskosten für Wasser, Müll und Heizung anteilig auf die Mieter um – die Verwaltungskosten trägt er dagegen selbst.