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Due Diligence

Die sorgfältige Prüfung einer Immobilie durch den Käufer vor dem Kauf: rechtlich, technisch, wirtschaftlich und steuerlich.

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Definition

Was bedeutet Due Diligence?

Due Diligence bedeutet wörtlich gebotene Sorgfalt. Gemeint ist die systematische Prüfung, die Käufer von Gewerbe- und Anlageimmobilien vor dem Notartermin vornehmen. Rechtlich geht es um Grundbuch, Baulasten, Baugenehmigung und Mietverträge. Technisch um Bausubstanz, Dach, Haustechnik, Brandschutz und Altlasten. Wirtschaftlich um Mieten, Nebenkosten, Leerstand und anstehende Investitionen, steuerlich unter anderem um die Umsatzsteuer. Der Verkäufer stellt die Unterlagen meist in einem geordneten Datenraum bereit. Je vollständiger er ist, desto schneller verläuft die Prüfung und desto geringer ist das Risiko von Nachverhandlungen.

Beispiel aus der Praxis

Ein Investor interessiert sich für ein vermietetes Bürohaus. Nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung erhält er Zugang zum Datenraum mit Mietverträgen, Nebenkostenabrechnungen, Energieausweis und Wartungsnachweisen und prüft sie vier Wochen lang, bevor der Kaufvertrag entworfen wird.

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