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Baulastenverzeichnis

Amtliches Verzeichnis, in dem alle Baulasten eines Grundstücks eingetragen sind.

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Definition

Was bedeutet Baulastenverzeichnis?

Das Baulastenverzeichnis wird von der unteren Bauaufsichtsbehörde geführt und dokumentiert sämtliche Baulasten, die auf einem Grundstück ruhen. Anders als das Grundbuch, das privatrechtliche Belastungen erfasst, verzeichnet das Baulastenverzeichnis öffentlich-rechtliche Verpflichtungen. In einigen Bundesländern – etwa Bayern – gibt es kein Baulastenverzeichnis; dort werden entsprechende Regelungen anders gehandhabt. Ein Auszug sollte vor jedem Immobilienkauf eingeholt werden.

Beispiel aus der Praxis

Vor dem Kauf eines unbebauten Grundstücks fordert der Käufer einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis an, um sicherzugehen, dass keine Baulast die geplante Bebauung einschränkt.

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