Immobilienlexikon
Kaufvertrag (notariell)
Der notariell beurkundete Vertrag, der Käufer und Verkäufer beim Immobilienkauf bindet.
Definition
Was bedeutet Kaufvertrag (notariell)?
Der Immobilienkaufvertrag muss in Deutschland zwingend notariell beurkundet werden, sonst ist er unwirksam. Er regelt Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten, Übergabetermin, mitverkaufte Gegenstände, Gewährleistung und die Auflassung. Der Notar liest den Vertrag vollständig vor, klärt beide Parteien über die rechtlichen Folgen auf und sorgt für die Eintragung im Grundbuch. Der Entwurf sollte vor dem Beurkundungstermin in Ruhe geprüft werden.
Beispiel aus der Praxis
Käufer und Verkäufer erhalten den Kaufvertragsentwurf zwei Wochen vor dem Termin, um ihn zu prüfen – beim Notartermin wird er verlesen und von beiden unterschrieben.
Verwandte Begriffe