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Option zur Umsatzsteuer

Freiwilliger Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung bei Vermietung oder Verkauf einer Immobilie an einen Unternehmer.

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Definition

Was bedeutet Option zur Umsatzsteuer?

Vermietung und Verkauf von Immobilien sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Der Eigentümer kann auf diese Befreiung verzichten, wenn er an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen vermietet oder verkauft (§ 9 UStG). Bei der Vermietung ist das nur möglich, soweit der Mieter die Räume für Umsätze nutzt, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Der Vorteil: Der Eigentümer kann die Vorsteuer aus Bau, Kauf und Sanierung geltend machen und muss sie bei einem späteren Verkauf nicht anteilig zurückzahlen. Beim Verkauf kann die Option nur im notariell beurkundeten Kaufvertrag erklärt werden; die Steuer schuldet dann der Käufer.

Beispiel aus der Praxis

Ein Unternehmer hat vor sechs Jahren eine Halle gebaut und die Vorsteuer gezogen. Er verkauft an einen anderen Unternehmer und optiert im Kaufvertrag zur Umsatzsteuer. So bleibt ihm die anteilige Rückzahlung der Vorsteuer für die restlichen vier Jahre erspart.

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