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Notar

Unabhängiger Amtsträger, der Immobilienkaufverträge beurkundet und den Eigentumsübergang absichert.

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Definition

Was bedeutet Notar?

Der Notar ist beim Immobilienkauf gesetzlich vorgeschrieben: Er beurkundet den Kaufvertrag, belehrt beide Parteien neutral über die rechtlichen Folgen und wickelt den Eigentumsübergang sicher ab. Zu seinen Aufgaben gehören die Eintragung der Auflassungsvormerkung, die Einholung von Löschungsbewilligungen, die Überwachung der Kaufpreiszahlung und die Veranlassung der Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Der Notar ist zur Unparteilichkeit verpflichtet und schützt so beide Seiten.

Beispiel aus der Praxis

Der Notar sorgt dafür, dass der Käufer erst zahlt, wenn die Auflassungsvormerkung eingetragen ist, und der Verkäufer erst das Eigentum verliert, wenn der Kaufpreis geflossen ist.

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