Immobilienlexikon
Geschäftsveräußerung im Ganzen
Umsatzsteuerlicher Sonderfall: Der Verkauf eines vermieteten Objekts an einen Käufer, der die Vermietung fortführt, ist nicht steuerbar.
Definition
Was bedeutet Geschäftsveräußerung im Ganzen?
Wird ein Unternehmen oder ein gesondert geführter Betrieb im Ganzen an einen anderen Unternehmer übertragen, unterliegt der Vorgang nicht der Umsatzsteuer (§ 1 Abs. 1a UStG). Beim Immobilienverkauf ist das häufig der Fall, wenn ein vermietetes Objekt verkauft wird und der Käufer die Vermietung fortführt: Der Verkäufer überträgt dann sein Vermietungsunternehmen. Der Käufer tritt umsatzsteuerlich an die Stelle des Verkäufers und übernimmt auch dessen laufenden Zeitraum für die Vorsteuerberichtigung. Weil vorab oft unklar ist, ob das Finanzamt eine Geschäftsveräußerung annimmt, wird im Kaufvertrag meist vorsorglich zur Umsatzsteuer optiert.
Beispiel aus der Praxis
Ein Eigentümer verkauft ein vollständig vermietetes Bürohaus an einen Kapitalanleger, der alle Mietverträge übernimmt. Der Verkauf ist als Geschäftsveräußerung im Ganzen nicht steuerbar; der Käufer führt die Vorsteuerberichtigung für eine fünf Jahre alte Dachsanierung fort.
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