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Liegenschaftszins

Der Zinssatz, mit dem der Reinertrag einer Immobilie im Ertragswertverfahren kapitalisiert wird.

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Definition

Was bedeutet Liegenschaftszins?

Der Liegenschaftszinssatz ist der Kapitalisierungszins, mit dem der Verkehrswert von Grundstücken im Durchschnitt marktüblich verzinst wird (§ 21 ImmoWertV). Die Gutachterausschüsse leiten ihn aus tatsächlichen Kaufpreisen und den zugehörigen Reinerträgen ab und veröffentlichen ihn nach Objektart in ihren Grundstücksmarktberichten. Er drückt das Risiko einer Nutzung aus: Je sicherer und nachgefragter die Erträge, desto niedriger der Zins. Mehrfamilienhäuser haben deshalb niedrigere Liegenschaftszinssätze als Wohn- und Geschäftshäuser, und diese wiederum niedrigere als reine Gewerbeobjekte. Für den Wert gilt: Je höher der Liegenschaftszins, desto niedriger der Ertragswert.

Beispiel aus der Praxis

Bei 33.000 € Gebäudereinertrag und 30 Jahren Restnutzungsdauer ergibt ein Liegenschaftszins von 6,0 % einen Gebäudeertragswert von rund 454.000 €. Bei 7,0 % wären es nur rund 410.000 €.

Häufige Fragen

Liegenschaftszins: Das fragen unsere Leser

Woher bekomme ich den Liegenschaftszins für mein Objekt?

Aus dem Grundstücksmarktbericht des zuständigen Gutachterausschusses. Für Osnabrück ist das der Gutachterausschuss für Grundstückswerte Osnabrück-Meppen, für Bünde und Herford der Gutachterausschuss im Kreis Herford. Die veröffentlichten Werte sind Durchschnitte und müssen an Lage, Zustand und Mietvertrag des einzelnen Objekts angepasst werden.

Ist der Liegenschaftszins dasselbe wie die Mietrendite?

Nein. Die Mietrendite setzt die Miete ins Verhältnis zum Kaufpreis und ist eine Kennzahl für Anleger. Der Liegenschaftszins ist eine Rechengröße der Wertermittlung, die zusätzlich Bewirtschaftungskosten, Bodenwert und Restnutzungsdauer einbezieht. Beide bewegen sich aber in dieselbe Richtung.

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