Immobilienlexikon
Bewirtschaftungskosten
Die laufenden Kosten einer vermieteten Immobilie, die der Eigentümer nicht auf die Mieter umlegen kann.
Definition
Was bedeutet Bewirtschaftungskosten?
Bewirtschaftungskosten sind die regelmäßigen Aufwendungen für eine Immobilie, die nicht durch Umlagen gedeckt sind. Die Immobilienwertermittlungsverordnung nennt vier Arten (§ 32 ImmoWertV): Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten, das Mietausfallwagnis und nicht umlagefähige Betriebskosten. Im Ertragswertverfahren werden sie vom Rohertrag abgezogen; übrig bleibt der Reinertrag. Für Gewerbe setzt die Verordnung als Modellwerte unter anderem 3 % des Rohertrags für die Verwaltung und 4 % für das Mietausfallwagnis an, bei Wohnnutzung sind es 2 % Mietausfallwagnis. In der Praxis hängen die tatsächlichen Kosten stark davon ab, was der Mietvertrag dem Mieter überträgt.
Beispiel aus der Praxis
Übernimmt der Mieter einer Halle laut Vertrag auch Wartung und kleinere Instandhaltung, bleiben beim Eigentümer nur Verwaltung, Dach und Fach sowie das Mietausfallwagnis. Der Reinertrag fällt höher aus als bei einem Vertrag, der alles beim Vermieter lässt.
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