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Instandhaltungsrücklage

Gemeinsam angesparter Finanztopf einer Eigentümergemeinschaft für künftige Reparaturen.

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Definition

Was bedeutet Instandhaltungsrücklage?

Die Instandhaltungsrücklage – rechtlich heute Erhaltungsrücklage – ist ein von der Eigentümergemeinschaft angesparter Geldbetrag für größere Reparaturen und Modernisierungen am Gemeinschaftseigentum, etwa Dach, Fassade oder Heizung. Jeder Eigentümer zahlt anteilig über das Hausgeld ein. Eine gut gefüllte Rücklage ist beim Wohnungskauf ein wichtiges Qualitätsmerkmal: Ist sie zu niedrig, drohen bei anstehenden Sanierungen hohe Sonderumlagen.

Beispiel aus der Praxis

Vor dem Kauf einer Eigentumswohnung prüft der Interessent die Höhe der Instandhaltungsrücklage – bei einem 40 Jahre alten Gebäude mit anstehender Dachsanierung ein entscheidender Punkt.

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