Eigentümer · Verkauf · Grundstück

Für Eigentümer in Osnabrück und Umgebung

Grundstück verkaufen in Osnabrück – mit geklärtem Baurecht.

Bei einem Grundstück kauft niemand ein Haus, sondern eine Möglichkeit: Was darf hier gebaut werden, wie groß, und was kostet die Erschließung? Genau das klären wir, bevor Ihr Grundstück auf den Markt kommt – ob Bauplatz, Teil Ihres Gartens oder Grundstück mit altem Haus.

  • Kostenlose, marktgerechte Bewertung bei Ihnen vor Ort
  • Bebauungsplan, Bodenrichtwert und Erschließung vorab geprüft
  • Ansprache von Familien, Bauherren und Bauträgern
  • Begleitung bis zum Notar – auch bei Teilung und Vermessung
Seit 2004in der Region
1.250+vermittelte Objekte
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Grundstück – kostenlos einschätzen lassen

Um welche Immobilie geht es?

Worauf es ankommt

Was beim Grundstücksverkauf den Preis macht.

Zwei Grundstücke gleicher Größe in derselben Straße können sehr unterschiedlich viel wert sein. Den Ausschlag geben diese Punkte – Käufer und Banken fragen genau danach.

Was darf gebaut werden?

Gibt es einen Bebauungsplan, legt er fest, wie groß, wie hoch und in welcher Bauweise gebaut werden darf (§ 30 BauGB). Ohne Plan muss sich ein Neubau in die Umgebung einfügen (§ 34 BauGB). Im Außenbereich ist ein Wohnhaus in der Regel nicht zulässig. Davon hängt der Wert stärker ab als von der Größe.

Bodenrichtwert & Vergleichspreise

Der Bodenrichtwert des Gutachterausschusses ist ein guter Anhaltspunkt – er ist kostenlos im Portal BORIS.NI abrufbar. Er gilt aber für eine ganze Zone. Zuschnitt, Hanglage, Größe und Baurecht Ihres Grundstücks können den Preis deutlich nach oben oder unten verschieben.

Bauplatz im eigenen Garten

Ein großer Garten lässt sich oft teilen und als eigener Bauplatz verkaufen. Dafür braucht es eine Zufahrt, ausreichende Abstände zum bestehenden Haus und eine Vermessung. Im Gebiet eines Bebauungsplans darf die Teilung nichts schaffen, was dem Plan widerspricht (§ 19 Abs. 2 BauGB).

Erschließung

Liegen Straße, Kanal, Wasser und Strom am Grundstück an? Und sind die Erschließungsbeiträge schon bezahlt? Fällig wird der Beitrag bei dem, der beim Eingang des Bescheids Eigentümer ist (§ 134 BauGB) – deshalb gehört eine klare Regel in den Kaufvertrag.

Grundstück mit altem Haus

Steht ein Haus darauf, das kaum noch zu retten ist, zählt für viele Käufer vor allem der Boden. Ob Sie mit Haus verkaufen oder vorher abreißen, rechnen wir mit Ihnen durch: Abriss kostet Geld und Zeit, und manche Käufer möchten selbst entscheiden.

Boden, Baulasten & Rechte

Käufer fragen nach Altlasten, Baulasten, Leitungs- und Wegerechten. Auskunft geben das Baulastenverzeichnis, das Grundbuch und die Bodenschutzbehörde von Stadt oder Landkreis. Wir holen die Auskünfte mit Ihrer Vollmacht ein, damit nichts den Verkauf aufhält.

So gehen wir vor

So verkaufen wir Grundstücke.

Erst das Baurecht, dann der Preis – so vermeiden Sie Überraschungen beim Notar.

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Bewertung vor Ort

Lage, Größe, Zuschnitt, Bodenrichtwert und Vergleichsverkäufe: Wir ermitteln einen marktgerechten Preis – bei einem Grundstück mit altem Haus auch die Frage, was das Gebäude noch beiträgt.

Schritt 1
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Baurecht & Auskünfte

Bebauungsplan oder Umgebungsbebauung, Erschließung und Beiträge, Baulasten, Altlasten, Rechte im Grundbuch: Wir sammeln, was Käufer und Banken sehen wollen, und holen fehlende Auskünfte mit Ihrer Vollmacht ein.

Schritt 2
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Teilung & Bauvoranfrage – wenn nötig

Soll ein Teil des Gartens verkauft werden, planen wir mit Vermessung und Zufahrt. Ist unklar, was gebaut werden darf, kann eine Bauvoranfrage Sicherheit geben – ob sie sich lohnt, entscheiden wir gemeinsam.

Schritt 3
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Vermarktung & Käuferprüfung

Ein Exposé mit Lageplan, Baurecht und Erschließung, dazu die gezielte Ansprache von Familien, Bauherren und Bauträgern. In die engere Wahl kommen nur Interessenten mit geprüfter Finanzierung.

Schritt 4
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Notar & Übergabe

Der Notar fragt bei der Gemeinde nach einem möglichen Vorkaufsrecht und kümmert sich um die Eintragung. Bei einer Teilung wird die Vermessung eingebunden. Wir begleiten Sie bis zur Übergabe.

Abschluss
Grüne Gartenfläche mit Bäumen in Osnabrück-Voxtrup

Makler · Bewertung · Gutachten

Wir prüfen, was auf Ihrem Grundstück möglich ist, bevor Käufer danach fragen.

Bei Grundstücken entscheidet das Baurecht über den Preis. Wir lesen Bebauungspläne, prüfen die Umgebungsbebauung und sprechen bei Bedarf mit der Bauaufsicht – damit Ihr Angebot auf einer belastbaren Grundlage steht.

Die Bewertung übernimmt ein zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (DIAZert, TEGoVA REV). Wird ein Gutachten gebraucht, etwa bei Erbschaft oder Scheidung, erstellt es das Sachverständigenbüro Lasarz – Bewertung und Verkauf aus einer Hand.

  • Baurecht und Erschließung vorab geklärt
  • Exposé mit Lageplan und verständlicher Beschreibung
  • Ansprache von Familien, Bauherren und Bauträgern
  • Persönliche Begleitung bis zum Notar

Vorbereitung

Das prüfen Käufer und Banken.

Je vollständiger die Unterlagen, desto belastbarer der Preis. Was fehlt, besorgen wir gemeinsam mit Ihnen.

  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Flurkarte (Liegenschaftskarte) mit Grundstücksgrenzen
  • Bebauungsplan mit Begründung – falls vorhanden
  • Auskunft über Erschließungsbeiträge (Anliegerbescheinigung der Gemeinde)
  • Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
  • Auskunft aus dem Altlastenkataster
  • Bodenrichtwert (BORIS.NI) als Orientierung
  • Falls vorhanden: Bauvorbescheid, Bodengutachten, Vermessungsunterlagen
  • Bei Grundstücken mit Haus: Bauzeichnungen und Energieausweis
Marc-André Lasarz

Noch nicht sicher, ob Sie verkaufen?

Erst einmal in Ruhe telefonieren.

30 Minuten mit Marc-André Lasarz – unverbindlich, kostenlos und ohne Verkaufsdruck. Sie schildern Ihre Situation, wir sagen ehrlich, was wir tun würden. Mehr nicht.

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Häufige Fragen

Ehrlich beantwortet.

Was ist ein Baugrundstück in Osnabrück wert?

Laut den Landesgrundstücksmarktdaten 2026 lag der mittlere Kaufpreis für einen Bauplatz im individuellen Wohnungsbau in Osnabrück bei 310 Euro pro Quadratmeter – mehr als doppelt so hoch wie im niedersächsischen Durchschnitt (139 Euro). Mit 73 verkauften Bauplätzen gehörte Osnabrück zu den umsatzstärksten Gemeinden des Landes. Was Ihr Grundstück wert ist, hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Baurecht ab – wir ermitteln es kostenlos vor Ort.

Ist der Bodenrichtwert der Verkaufspreis?

Nein. Der Bodenrichtwert ist ein Durchschnittswert für eine ganze Zone mit ähnlichen Grundstücken. Ihr Grundstück kann davon abweichen, etwa wegen Größe, Zuschnitt, Hanglage, Erschließung oder weil mehr oder weniger gebaut werden darf als üblich. Er ist ein guter Anhaltspunkt, aber kein Preis.

Wie finde ich heraus, was auf meinem Grundstück gebaut werden darf?

Zuerst schaut man, ob ein Bebauungsplan gilt – Stadt oder Gemeinde stellen ihn meist online bereit. Gibt es keinen, muss sich ein Neubau nach Art und Größe in die nähere Umgebung einfügen (§ 34 BauGB). Liegt das Grundstück im Außenbereich, ist ein Wohnhaus in der Regel nicht zulässig. Bleiben Zweifel, kann eine Bauvoranfrage Klarheit schaffen.

Lohnt sich eine Bauvoranfrage vor dem Verkauf?

Manchmal. Ein positiver Bauvorbescheid zeigt Käufern schwarz auf weiß, was gebaut werden darf, und gilt in Niedersachsen drei Jahre. Er kostet aber Gebühren und Zeit, und die Planung muss zum späteren Käufer passen. Ist das Baurecht eindeutig, braucht es keine Voranfrage – das besprechen wir im Einzelfall.

Kann ich einen Teil meines Gartens als Bauplatz verkaufen?

Oft ja, wenn das Baurecht ein zweites Haus zulässt. Dafür braucht der neue Bauplatz eine Zufahrt – manchmal über ein Wegerecht oder eine Baulast –, und Ihr bestehendes Haus muss weiterhin die nötigen Abstände einhalten. Anschließend wird das Grundstück vermessen und im Grundbuch geteilt. Wir prüfen vorab, ob und wie das bei Ihnen geht.

Hat die Stadt ein Vorkaufsrecht?

Bei unbebauten Grundstücken in Wohngebieten kann der Gemeinde ein Vorkaufsrecht zustehen (§ 24 BauGB). Der Notar teilt ihr den Kaufvertrag mit; sie hat drei Monate Zeit, das Recht auszuüben (§ 28 Abs. 2 BauGB). In den meisten Fällen verzichtet sie und stellt eine Bescheinigung aus, erst dann kann der Käufer ins Grundbuch eingetragen werden.

Wer zahlt die Erschließungsbeiträge?

Gegenüber der Gemeinde zahlt, wer beim Eingang des Beitragsbescheids Eigentümer ist (§ 134 BauGB). Deshalb sollte der Kaufvertrag regeln, wer bereits abgerechnete und noch ausstehende Beiträge trägt. Eine Anliegerbescheinigung der Gemeinde zeigt, was schon bezahlt ist.

Soll ich das alte Haus vor dem Verkauf abreißen?

Meist nicht. Ein Abriss kostet Geld und Zeit, und viele Käufer möchten selbst entscheiden, ob sie das Haus sanieren oder neu bauen. Bei einem abbruchreifen Gebäude orientiert sich der Preis am Bodenwert abzüglich der Abrisskosten. Wir rechnen beide Wege mit Ihnen durch.

Verkaufe ich besser an eine Familie oder an einen Bauträger?

Das hängt vom Grundstück ab. Für einzelne Bauplätze interessieren sich vor allem Familien und private Bauherren. Größere Grundstücke, auf denen mehrere Häuser oder Wohnungen möglich sind, sind oft für Bauträger interessant – die dann häufig die Baugenehmigung zur Bedingung machen. Wir sprechen beide Käufergruppen an und vergleichen die Angebote mit Ihnen.

Muss ich beim Verkauf eines Grundstücks Steuern zahlen?

Bei privat gehaltenen Grundstücken ist der Gewinn steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als zehn Jahre liegen (§ 23 EStG). Die Ausnahme für selbst bewohnte Häuser gilt für ein unbebautes Grundstück in der Regel nicht – auch nicht ohne Weiteres für einen abgeteilten Gartenteil. Wer mehrere Bauplätze bildet und verkauft, kann zudem gewerblich handeln. Bitte sprechen Sie vorher mit Ihrem Steuerberater.

Was kostet die Einschätzung?

Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Unser Maklerhonorar fällt nur im Erfolgsfall an, also erst mit dem notariellen Kaufvertrag; die Konditionen vereinbaren wir vorab schriftlich mit Ihnen.

Hinweis: Rechtliche und steuerliche Aussagen auf dieser Seite sind allgemeine Informationen und keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Alle Angaben ohne Gewähr. Preisangaben: Landesgrundstücksmarktdaten 2026 der niedersächsischen Gutachterausschüsse (Stand Februar 2026).

Reden wir über Ihr Grundstück.