Eigentümer · Verkauf · Einfamilienhaus

Für Hauseigentümer in Osnabrück und Umgebung

Einfamilienhaus verkaufen in Osnabrück – mit einem Preis, der zu Ihrem Haus passt.

Wer ein Einfamilienhaus kauft, rechnet heute genau: Neben Lage und Grundstück zählen Heizung, Dämmung und die Kosten, die nach dem Kauf noch anstehen. Wir zeigen, was Ihr Haus ausmacht, ordnen den Zustand ehrlich ein und bereiten die Unterlagen so vor, dass Käufer und Banken zügig entscheiden können.

  • Kostenlose, marktgerechte Bewertung bei Ihnen vor Ort
  • Energieausweis und Modernisierungen verständlich aufbereitet
  • Vorgemerkte Suchkunden für Häuser in Osnabrück und Umgebung
  • Begleitung bis zum Notar und zur Schlüsselübergabe
Seit 2004in der Region
1.250+vermittelte Objekte
IVDMitglied

Kostenlose Ersteinschätzung

Einfamilienhaus – kostenlos einschätzen lassen

Um welche Immobilie geht es?

Worauf es ankommt

Was Käufer bei einem Einfamilienhaus genau prüfen.

Ein Einfamilienhaus ist für die meisten Käufer die größte Anschaffung ihres Lebens. Entsprechend gründlich schauen sie hin – und ihre Bank ebenso. Wer die Antworten auf diese Fragen vorher kennt, verkauft ruhiger.

Lage & Grundstück

Stadtteil, Grundstücksgröße, Zuschnitt und Ausrichtung des Gartens prägen den Wert oft stärker als das Gebäude. Den amtlichen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück zeigt das Portal BORIS.NI – er beziffert aber nur den Boden, nicht das Haus.

Heizung & Energieausweis

Art und Alter der Heizung, Dämmung und Fenster sind für viele Käufer kaufentscheidend. Die Kennwerte aus dem Energieausweis gehören schon in die Anzeige. Für Häuser mit Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist in der Regel ein Bedarfsausweis nötig.

Modernisierungen & Zustand

Dach, Fenster, Heizung, Bäder, Elektrik: Eine Liste mit Jahreszahlen und Rechnungen macht Modernisierungen im Preis nachvollziehbar. Bekannte Mängel benennen wir offen – das schafft Vertrauen und schützt Sie vor Streit nach dem Notartermin.

Anbauten & Genehmigungen

Wintergarten, Carport, ausgebautes Dachgeschoss oder Gartenhaus: Käufer und Banken fragen, ob alles genehmigt ist. Die Bauakte lässt sich bei der Bauaufsicht von Stadt oder Landkreis einsehen – wir übernehmen das auf Wunsch mit Ihrer Vollmacht.

Wohnrecht, Nießbrauch, Einliegerwohnung

Rechte Dritter stehen in Abteilung II des Grundbuchs und bleiben beim Verkauf bestehen, solange sie nicht gelöscht werden. Ist eine Einliegerwohnung vermietet, geht der Mietvertrag auf den Käufer über (§ 566 BGB). Beides klären wir vor dem Verkaufsstart.

Ihr nächster Schritt

Viele Eigentümer verkaufen, weil das Haus nach dem Auszug der Kinder zu groß geworden ist. Wir stimmen den Übergabetermin auf Ihren Umzug ab und helfen auf Wunsch bei der Suche nach einer passenden Wohnung in der Region.

So gehen wir vor

So verkaufen wir Einfamilienhäuser.

Klare Schritte – und die Fragen der Käufer von Anfang an im Blick.

— 01

Bewertung vor Ort

Grundstück, Bauweise, Modernisierungsstand und Heizung: Wir sehen uns Ihr Haus an und ermitteln einen marktgerechten Preis aus Vergleichsverkäufen, Bodenrichtwert und den Daten des Gutachterausschusses.

Schritt 1
— 02

Unterlagen & Energieausweis

Grundbuchauszug, Flurkarte, Baupläne, Wohnflächenberechnung und Energieausweis. Fehlt etwas, besorgen wir es mit Ihrer Vollmacht – auch die Bauakte und einen neuen Energieausweis über erfahrene Partner.

Schritt 2
— 03

Exposé & Vermarktung

Profi-Fotos, Grundrisse und alle Pflichtangaben, auf Wunsch ein 360-Grad-Rundgang. Zuerst sprechen wir vorgemerkte Suchkunden an, danach – wenn Sie möchten – die Immobilienportale.

Schritt 3
— 04

Besichtigung & Prüfung

Wir führen die Besichtigungen, legen den Energieausweis vor und beantworten Fragen zu Technik und Zustand mit den passenden Belegen. In die engere Wahl kommen nur Interessenten mit geprüfter Finanzierung.

Schritt 4
— 05

Notar & Übergabe

Wir stimmen den Kaufvertragsentwurf mit Ihnen und dem Notar ab, begleiten Sie zum Termin und übergeben das Haus mit Protokoll und Zählerständen – zu einem Termin, der zu Ihrem Umzug passt.

Abschluss
Einfamilienhaus in Osnabrück-Voxtrup – verkauft durch Haseland Immobilien

Makler · Sachverständiger · seit 2004

Wir bewerten Häuser mit dem Blick des Gutachters.

Bei uns schätzt kein Online-Rechner Ihr Haus ein. Die Bewertung übernimmt ein geprüfter Fachmann: Marc-André Lasarz ist zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (DIAZert, TEGoVA REV) und kennt den Osnabrücker Markt seit 2004.

Wird ein Verkehrswertgutachten gebraucht – etwa bei einer Erbschaft, einer Scheidung oder für das Finanzamt –, erstellt es das Sachverständigenbüro Lasarz. So bekommen Sie Bewertung und Verkauf aus einer Hand.

  • Bewertung vor Ort statt Schätzung per Formular
  • Modernisierungen und Energiekennwerte verständlich im Exposé
  • Vorgemerkte Suchkunden für Häuser in der Region
  • Persönliche Begleitung bis zur Schlüsselübergabe

Vorbereitung

Das prüfen Käufer und Banken.

Je vollständiger die Unterlagen, desto belastbarer der Preis. Was fehlt, besorgen wir gemeinsam mit Ihnen.

  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Flurkarte (Liegenschaftskarte)
  • Bauzeichnungen, Baubeschreibung und Baugenehmigung – auch für Anbauten
  • Wohnflächenberechnung
  • Energieausweis
  • Liste der Modernisierungen mit Jahr, möglichst mit Rechnungen
  • Unterlagen zur Heizung, z. B. das letzte Protokoll des Schornsteinfegers
  • Bei vermieteter Einliegerwohnung: Mietvertrag und Kautionsnachweis
  • Bei Erbschaft: Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll
Marc-André Lasarz

Noch nicht sicher, ob Sie verkaufen?

Erst einmal in Ruhe telefonieren.

30 Minuten mit Marc-André Lasarz – unverbindlich, kostenlos und ohne Verkaufsdruck. Sie schildern Ihre Situation, wir sagen ehrlich, was wir tun würden. Mehr nicht.

0541 33 55 20 anrufenRückruf vereinbaren

Häufige Fragen

Ehrlich beantwortet.

Was ist mein Einfamilienhaus in Osnabrück wert?

Ein freistehendes Ein- oder Zweifamilienhaus wurde in Osnabrück zuletzt im Mittel für 400.000 Euro verkauft (Vorjahr 408.000 Euro; Landesgrundstücksmarktdaten 2026 der niedersächsischen Gutachterausschüsse). Einzelne Häuser liegen deutlich darüber oder darunter – je nach Stadtteil, Grundstück, Baujahr, Zustand und Heizung. Den Wert Ihres Hauses ermitteln wir kostenlos bei einem Termin vor Ort.

Welche Unterlagen brauche ich für den Hausverkauf?

Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauzeichnungen mit Baugenehmigung, Wohnflächenberechnung und Energieausweis. Dazu eine Liste der Modernisierungen und Unterlagen zur Heizung. Bei einer vermieteten Einliegerwohnung kommt der Mietvertrag hinzu, bei einem geerbten Haus der Erbschein oder das eröffnete notarielle Testament. Vieles davon besorgen wir auf Wunsch mit Ihrer Vollmacht.

Welchen Energieausweis brauche ich für mein Haus?

Beim Verkauf muss ein gültiger Energieausweis vorliegen; seine wichtigsten Kennwerte gehören schon in die Anzeige, und bei der Besichtigung muss er vorgelegt werden. Für Häuser mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, ist in der Regel ein Bedarfsausweis vorgeschrieben – außer das Haus erreicht den Wärmeschutz der Verordnung von 1977 (§ 80 Gebäudemodernisierungsgesetz, früher Gebäudeenergiegesetz). Ein Energieausweis gilt zehn Jahre.

Muss der Käufer nach dem Kauf sanieren?

Eine wichtige Pflicht betrifft die oberste Geschossdecke: Genügt sie nicht dem Mindestwärmeschutz und ist auch das Dach nicht gedämmt, muss der neue Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses sie innerhalb von zwei Jahren nach dem Eigentümerwechsel dämmen (§ 35 Gebäudemodernisierungsgesetz). Die frühere Pflicht, alte Heizkessel nach 30 Jahren auszutauschen, ist mit dem neuen Gesetz entfallen. Außerdem muss der Käufer nach Übergabe des Energieausweises ein Beratungsgespräch dazu mit einem Energieausweis-Aussteller führen, wenn ihm ein solches Gespräch kostenlos angeboten wird.

Kann ich ein Haus mit Sanierungsbedarf verkaufen?

Ja. Viele Käufer suchen gezielt ein Haus, das sie nach eigenen Vorstellungen modernisieren. Wichtig ist, den Zustand offen zu beschreiben und den Preis daran auszurichten. Große Sanierungen vor dem Verkauf rechnen sich selten; kleine Reparaturen, ein aufgeräumtes Haus und gute Fotos dagegen fast immer. Was in Ihrem Fall sinnvoll ist, besprechen wir bei der Bewertung.

Kann ich verkaufen und trotzdem noch im Haus wohnen bleiben?

Das ist möglich. Am einfachsten ist ein späterer Übergabetermin, der zu Ihrem Umzug passt. Daneben gibt es den Verkauf mit lebenslangem Wohnrecht oder Nießbrauch für Sie oder eine Rückmiete. Solche Lösungen senken den erzielbaren Preis und sprechen nur einen Teil der Käufer an – wir rechnen die Varianten mit Ihnen durch.

Was passiert mit einem eingetragenen Wohnrecht oder Nießbrauch?

Es bleibt im Grundbuch stehen und gilt auch gegenüber dem Käufer, solange es nicht gelöscht wird. Für die Löschung braucht es die Bewilligung des Berechtigten oder – wenn er verstorben ist – in der Regel die Sterbeurkunde. Ein bestehendes Recht mindert den Wert und muss im Exposé stehen.

Muss ich beim Verkauf meines Hauses Steuern zahlen?

Bei privat gehaltenen Häusern ist der Gewinn steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als zehn Jahre liegen oder Sie das Haus im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor selbst bewohnt haben (§ 23 EStG). Für eine vermietete Einliegerwohnung gilt diese Ausnahme nicht – dort zählt die Zehnjahresfrist. Für Ihren Einzelfall sprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

Wie lange dauert der Verkauf eines Einfamilienhauses?

Das hängt vor allem von Objekt, Lage und Angebotspreis ab. Ein realistischer Preis zu Beginn ist der wichtigste Faktor – ein zu hoch angesetztes Haus bleibt länger im Angebot. Nach dem Notartermin vergehen bis zur Kaufpreiszahlung meist einige Wochen, weil der Notar zuerst die Voraussetzungen für die Zahlung schaffen muss.

Verkaufen Sie auch Häuser im Umland von Osnabrück?

Ja. Neben allen Osnabrücker Stadtteilen sind wir unter anderem in Belm, Wallenhorst, Georgsmarienhütte, Hasbergen, Bissendorf, Bramsche, Melle, Lotte und Westerkappeln tätig – und mit unserem zweiten Büro in Bünde im Kreis Herford.

Was kostet die Einschätzung?

Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Unser Maklerhonorar fällt nur im Erfolgsfall an, also erst mit dem notariellen Kaufvertrag; die Konditionen vereinbaren wir vorab schriftlich mit Ihnen.

Hinweis: Rechtliche und steuerliche Aussagen auf dieser Seite sind allgemeine Informationen und keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Alle Angaben ohne Gewähr. Preisangabe: Landesgrundstücksmarktdaten 2026 der niedersächsischen Gutachterausschüsse (Stand Februar 2026).