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Ackerland und Grünland verpachten

Den passenden Pächter für Ihr Land finden

Sie möchten Ihre Flächen behalten, aber nicht selbst bewirtschaften? Wir schätzen die Pacht ein, bereiten die Fläche auf und suchen Ihren Pächter nach Kriterien, die Sie vorher festlegen – nachvollziehbar und fair für alle Beteiligten.

Grüne Ackerfläche bei Bad Laer, dahinter Höfe und der Teutoburger Wald – Ackerland verpachten mit Haseland Immobilien

Verpachten statt verkaufen

Das Land bleibt in der Familie, die Arbeit nicht.

Nicht jeder, der Acker oder Grünland besitzt, will verkaufen. Viele möchten das Land behalten – aus Verbundenheit, für die nächste Generation oder als sichere Anlage. Dann ist die wichtigste Frage: Wer bewirtschaftet die Fläche, und zu welchen Bedingungen?

Wir helfen Eigentümern im Landkreis Osnabrück, im Emsland, in den Landkreisen Vechta und Cloppenburg sowie im Kreis Herford, einen passenden Pächter zu finden. Ansprechpartner ist Marc-André Lasarz: Immobilienmakler seit 2004, zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (DIAZert, TEGoVA REV) – und er wohnt selbst auf einem Hof.

Typische Situationen

  • Sie haben Acker oder Grünland geerbt und wohnen nicht mehr in der Nähe.
  • Sie gehören zu einer Erbengemeinschaft, die die Flächen behalten möchte.
  • Sie geben den Hof auf, wollen das Land aber in der Familie halten.
  • Ein Pachtvertrag läuft aus, und Sie suchen einen neuen Pächter.

Was wir übernehmen

Von der Pachteinschätzung bis zum passenden Pächter.

Pacht realistisch einschätzen

Wir ordnen ein, welche Pacht für Ihre Fläche am Markt realistisch ist – nach Bodenqualität, Lage, Zuschnitt und Nachfrage in der Umgebung. Marc-André Lasarz ist zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (DIAZert, TEGoVA REV).

Fläche aufbereiten

Flurstücke, Größe, Flurkarte, Luftbild mit Grenzen, Acker- oder Grünlandzahl, Zufahrt und bisherige Nutzung: Interessenten bekommen alle Fakten auf einen Blick.

Kriterien festlegen und offenlegen

Vor der Suche legen Sie fest, worauf es Ihnen ankommt – etwa Mindestpacht, Ortsnähe, Bodenpflege und Laufzeit. Alle Interessenten kennen diese Kriterien von Anfang an.

Interessenten finden und prüfen

Wir sprechen Landwirte aus der Umgebung an und sammeln schriftliche Bewerbungen mit Angaben zum Betrieb. Sie erhalten eine Übersicht, wer welche Kriterien erfüllt.

Offen gesagt

Was wir nicht übernehmen

  • Keine laufende Pachtverwaltung: Pachtzahlungen, Abrechnungen, Mahnungen und die Abstimmung mit dem Pächter während der Laufzeit bleiben bei Ihnen.
  • Keine Vertragsgestaltung: Einen Pachtvertrag aufzusetzen ist Rechtsberatung. Das übernimmt Ihr Rechtsanwalt, etwa ein Fachanwalt für Agrarrecht, oder ein Notar.
  • Keine Steuerberatung: Wie Pachteinnahmen steuerlich zu behandeln sind, klären Sie mit Ihrem Steuerberater.

Unsere Aufgabe endet, wenn Sie Ihren Pächter gefunden haben.

Pachtpreise

Was Pächter in der Region laut Statistik zahlen.

Die amtliche Statistik weist Pachtpreise nur in größeren Abständen aus. Die neuesten Kreiswerte stammen aus der Landwirtschaftszählung 2020; für 2023 gibt es nur Landeswerte.

GebietJahrFlächenPacht je ha und Jahr
Landkreis Osnabrück2020alle Flächen749 €
Landkreis Emsland2020alle Flächen859 €
Landkreis Vechta2020alle Flächen894 €
Landkreis Cloppenburg2020alle Flächen972 €
Niedersachsen2023alle Flächen548 €
Niedersachsen2023Ackerland643 €
Niedersachsen2023Grünland306 €

In Nordrhein-Westfalen lag die Pacht 2020 im Kreis Steinfurt bei 741 Euro je Hektar für Ackerland, im Kreis Herford bei 475 Euro.

Quellen: Regionaldatenbank Deutschland, Tabelle 41141-06-01-4 (Landwirtschaftszählung 2020); Statistisches Bundesamt, Statistischer Bericht Eigentums- und Pachtverhältnisse 2023; IT.NRW, Tabelle 41141-10i. Die Werte sind Durchschnitte über alle laufenden Pachtverträge, auch ältere. Bei neuen Verträgen kann die Pacht deutlich abweichen. Alle Angaben ohne Gewähr.

Was die Pacht bestimmt

  • Bodenqualität: Acker- bzw. Grünlandzahl aus der amtlichen Bodenschätzung, Wasserhaushalt, Steine.
  • Zuschnitt und Größe: Große, gerade geschnittene Schläge lassen sich mit heutigen Maschinen deutlich leichter bewirtschaften.
  • Lage und Hofnähe: Kurze Wege vom Hof und eine gute Zufahrt sind für Pächter bares Geld.
  • Nachfrage der Betriebe: In Regionen mit viel Tierhaltung (Veredlung) ist die Nachfrage nach Flächen oft hoch – darauf deuten auch die höheren Durchschnittswerte in Vechta und Cloppenburg hin.
  • Laufzeit: Eine längere Laufzeit gibt dem Pächter Planungssicherheit. Eine kürzere hält Ihnen die Fläche für einen späteren Verkauf oder die eigene Nutzung offen.
  • Drainage und Zustand: Funktionierende Drainagen und Gräben, keine Altlasten, kein Wildwuchs an den Rändern.
  • Förderfähigkeit: Ob die Fläche für die Agrarförderung genutzt werden kann und ob Bindungen bestehen, etwa aus Agrarumwelt- oder Naturschutzprogrammen.

Eine realistische Pacht schützt auch Sie: Die Behörde kann einen angezeigten Pachtvertrag beanstanden, wenn die Pacht nicht in einem angemessenen Verhältnis zu dem Ertrag steht, der bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung nachhaltig zu erzielen ist.

Auswahl

Nach welchen Kriterien Sie Ihren Pächter wählen.

Sie entscheiden, wer Ihre Fläche bewirtschaftet – nicht wir. Damit die Entscheidung nachvollziehbar bleibt, legen wir die Kriterien vor der Suche gemeinsam fest und nennen sie allen Interessenten.

Das ist fair, weil jeder weiß, worauf es ankommt. Es ist nachvollziehbar, weil Sie Ihre Wahl später begründen können – auch gegenüber dem Nachbarn, der nicht zum Zug gekommen ist. Und es hilft gerade Erbengemeinschaften: Wer sich vorher auf die Regeln einigt, muss sich hinterher nicht über Personen streiten.

Ein Vorbild aus der Praxis: Die BVVG, die Agrarflächen des Bundes in Ostdeutschland verwaltet, verpachtet per Ausschreibung. Berücksichtigt werden nur Gebote ab einem Mindestpachtgebot; den Zuschlag erhält das Gebot mit den meisten Punkten – vergeben unter anderem für das Pachtgebot und für Ortsansässigkeit (BVVG, Grundsätze für das Flächenmanagement 2024). So förmlich muss eine private Verpachtung nicht sein. Das Prinzip passt aber: erst die Regeln, dann die Bewerbungen.

Mögliche Kriterien

  • Mindestpacht: Die Untergrenze, unter der Sie nicht verpachten. Sie wird vorher genannt – darunter gibt es keinen Zuschlag.
  • Ortsnähe: Betriebe aus der Umgebung haben kurze Wege und kennen Boden, Nachbarn und Gegebenheiten vor Ort.
  • Bewirtschaftung und Bodenpflege: Wie der Betrieb die Fläche nutzen will: Fruchtfolge, Pflege von Gräben, Drainagen und Feldrändern.
  • Laufzeit: Ihre Wunschlaufzeit, zum Beispiel neun oder zwölf Jahre – oder bewusst kürzer, wenn ein Verkauf denkbar ist.
  • Verlässlichkeit: Angaben zum Betrieb, bisherige Pachtverhältnisse, auf Wunsch Referenzen anderer Verpächter.
  • Ihre eigenen Wünsche: Zum Beispiel Grünland als Grünland erhalten oder eine Fläche für die Familie zurückbehalten.

Ablauf

In fünf Schritten zum Pächter.

— 01

Gespräch und Besichtigung

Wir hören zu: Warum verpachten Sie, wie lange, und was ist Ihnen beim Pächter wichtig? Danach sehen wir uns die Flächen an.

vor Ort oder im Büro
— 02

Pacht einschätzen, Fläche aufbereiten

Sie erhalten eine realistische Einschätzung der Pacht und eine Flächenübersicht mit Flurkarte, Luftbild und Bodenschätzung.

nachvollziehbar begründet
— 03

Kriterien festlegen

Gemeinsam legen wir die Auswahlkriterien fest: Mindestpacht, Laufzeit, Ortsnähe, Bewirtschaftung. In einer Erbengemeinschaft stimmen wir die Kriterien vorher mit allen Miterben ab.

Sie entscheiden
— 04

Pächter ansprechen und Bewerbungen sammeln

Wir sprechen Landwirte aus der Umgebung an. Alle bekommen dieselben Unterlagen, dieselben Kriterien und denselben Termin für ihre schriftliche Bewerbung.

auf Wunsch diskret
— 05

Auswahl und Übergabe an Ihren Vertragspartner

Sie erhalten eine Übersicht der Bewerbungen und wählen Ihren Pächter. Den Vertrag setzt Ihr Rechtsanwalt oder Notar auf. An die Anzeige bei der Behörde erinnern wir Sie.

Vertrag über Anwalt oder Notar
Frisch bestellter Acker am Waldrand im Kreis Herford

Checkliste

Diese Unterlagen helfen uns.

Für das erste Gespräch reichen Lage und ungefähre Größe. Für die Pächtersuche brauchen wir mehr – was fehlt, beschaffen wir gemeinsam mit Ihnen.

  • Flurstücksnummern und Grundbuchauszug (soweit vorhanden)
  • Flurkarte bzw. Liegenschaftskarte
  • Ergebnisse der Bodenschätzung (Acker- bzw. Grünlandzahl)
  • Bisheriger Pachtvertrag mit allen Nachträgen – und, falls schon geschehen, die Kündigung
  • Förderbindungen: laufende Verpflichtungen aus Agrarumwelt-, Vertragsnaturschutz- oder Ökoprogrammen
  • Bekannte Besonderheiten: Drainagen, Wegerechte, Leitungen, Schutzgebiete
  • Bei einer Erbengemeinschaft: Erbnachweis (Erbschein oder notarielles Testament) und ein Ansprechpartner für alle Miterben

Recht kurz erklärt

Was für Landpachtverträge gilt.

Die wichtigsten Regeln aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch – damit Sie wissen, worüber Sie mit Ihrem Anwalt und Ihrem Pächter sprechen.

Form (§ 585a BGB)

Ein Landpachtvertrag über mehr als zwei Jahre muss in Textform geschlossen werden. Fehlt sie, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen – und ist dann mit der gesetzlichen Frist kündbar.

Kündigung (§ 594a BGB)

Ist keine Laufzeit vereinbart, kann jede Seite bis zum dritten Werktag eines Pachtjahres zum Ende des nächsten Pachtjahres kündigen. Das bedeutet fast zwei Jahre Vorlauf. Eine kürzere Frist muss in Textform vereinbart sein.

Anpassung der Pacht (§ 593 BGB)

Ändern sich die Verhältnisse nachhaltig so stark, dass Pacht und Leistung in ein grobes Missverhältnis geraten, kann jede Seite eine Anpassung verlangen – frühestens zwei Jahre nach Pachtbeginn oder der letzten Anpassung. Notfalls entscheidet das Landwirtschaftsgericht.

Pflichten des Pächters (§ 586 BGB)

Der Pächter muss die Fläche ordnungsgemäß bewirtschaften und gewöhnliche Ausbesserungen, etwa an Wegen, Gräben, Drainagen und Einfriedungen, auf eigene Kosten tragen. Der Verpächter überlässt und erhält die Fläche in einem nutzbaren Zustand.

Rückgabe (§ 596 BGB)

Am Ende gibt der Pächter die Fläche in dem Zustand zurück, der einer bis zur Rückgabe fortgesetzten ordnungsgemäßen Bewirtschaftung entspricht.

Anzeigepflicht

Der Pachtvertrag geht an die Behörde.

Landpachtverträge müssen der zuständigen Behörde angezeigt werden – und zwar vom Verpächter, also von Ihnen. Der Pächter darf die Anzeige ebenfalls machen. Ausgenommen sind unter anderem Verträge zwischen Ehegatten und nahen Verwandten.

Die Behörde kann einen Vertrag beanstanden, etwa wenn die Pacht in keinem angemessenen Verhältnis zum nachhaltig erzielbaren Ertrag steht. In Niedersachsen muss sie nach neuem Recht binnen eines Monats entscheiden (verlängerbar auf zwei Monate); sonst gilt der Vertrag als nicht beanstandet.

  • Niedersachsen bis 13. April 2027: Anzeige innerhalb eines Monats nach dem Landpachtverkehrsgesetz. Anzeigefrei sind Verträge über Grundstücke unter 0,5 Hektar (§ 2 Niedersächsisches Gesetz über Grundstücksgeschäfte im Bereich der Landwirtschaft).
  • Niedersachsen ab 14. April 2027: Es gilt das neue Niedersächsische Agrarstrukturgesetz. Anzeige durch den Verpächter innerhalb eines Monats (§ 20), anzeigefrei unter 0,5 Hektar (§ 21), Beanstandung unter anderem bei unangemessener Pacht (§ 22). Zuständig sind Landkreise und kreisfreie Städte.
  • Nordrhein-Westfalen (Kreis Herford): Anzeige nach dem Landpachtverkehrsgesetz; Verträge über Betriebe oder Grundstücke bis 1 Hektar sind ausgenommen (Freigrenzen-Verordnung NRW).

Gesetzestexte: BGB §§ 585 ff. und Landpachtverkehrsgesetz auf gesetze-im-internet.de; Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt 2026 Nr. 87 vom 13. Oktober 2026. Abruf November 2026.

Später verkaufen?

Wer heute verpachtet, kann später verkaufen.

Eine Verpachtung legt Sie nicht für immer fest. Wird die Fläche verkauft, tritt der Käufer in den laufenden Pachtvertrag ein – mit allen Rechten und Pflichten (§ 593b in Verbindung mit § 566 BGB). Der Pächter muss nicht zustimmen und bewirtschaftet weiter.

Für Kapitalanleger kann eine sichere Pacht ein Argument sein, für Landwirte mit Eigenbedarf eher ein Hindernis. Wenn Sie einen Verkauf in einigen Jahren für möglich halten, sprechen Sie das deshalb schon bei der Laufzeit an. Was ein laufender Vertrag beim Verkauf bedeutet, erklärt unser Ratgeber Verpachtetes Ackerland verkaufen.

Ein anderes Thema ist der Verkauf mit Rückpacht: Dabei verkauft ein Landwirt seine Fläche und pachtet sie vom Käufer zurück, um weiter zu wirtschaften. Mehr dazu im Ratgeber Ackerland verkaufen und zurückpachten.

Häufige Fragen

Acker verpachten – kurz beantwortet.

Muss ein Landpachtvertrag schriftlich sein?

Ein Landpachtvertrag über mehr als zwei Jahre muss in Textform geschlossen werden (§ 585a BGB). Fehlt die Textform, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann mit der gesetzlichen Frist gekündigt werden. Schon wegen der Anzeige bei der Behörde und eines möglichen späteren Verkaufs sollte jeder Pachtvertrag vollständig schriftlich vorliegen.

Wie lange vorher muss ich meinem bisherigen Pächter kündigen?

Das hängt vom Vertrag ab. Ist keine Laufzeit vereinbart, kann bis zum dritten Werktag eines Pachtjahres zum Ende des nächsten Pachtjahres gekündigt werden (§ 594a BGB) – also mit fast zwei Jahren Vorlauf. In bestimmten Fällen kann der Pächter außerdem die Fortsetzung verlangen, etwa wenn sein Betrieb auf die Fläche angewiesen ist und das Vertragsende für ihn eine nicht zu rechtfertigende Härte wäre (§ 595 BGB). Lassen Sie die Kündigung deshalb von Ihrem Rechtsanwalt prüfen.

Muss ich den Pachtvertrag einer Behörde melden?

In der Regel ja. In Niedersachsen zeigt der Verpächter einen Landpachtvertrag innerhalb eines Monats der zuständigen Behörde an; Verträge über Flächen unter 0,5 Hektar sind ausgenommen. Das gilt heute nach dem Landpachtverkehrsgesetz und ab dem 14. April 2027 nach dem Niedersächsischen Agrarstrukturgesetz (§§ 20 und 21). In Nordrhein-Westfalen sind Pachtverträge bis 1 Hektar von der Anzeigepflicht ausgenommen. Verträge zwischen Ehegatten und nahen Verwandten müssen nach dem Landpachtverkehrsgesetz nicht angezeigt werden.

Welche Pacht bekomme ich für meinen Acker?

Das hängt vor allem von Bodenqualität, Zuschnitt, Lage und der Nachfrage der Betriebe in der Umgebung ab. Als Rahmen: Nach der Landwirtschaftszählung 2020 lag die durchschnittliche Pacht im Landkreis Osnabrück bei 749 Euro je Hektar und Jahr, in Cloppenburg bei 972 Euro. Das sind Durchschnitte über alle laufenden Verträge, auch ältere; neue Verträge können deutlich abweichen. Eine Einschätzung für Ihre Fläche geben wir nach der Besichtigung.

Kann ich verpachtetes Land später trotzdem verkaufen?

Ja. Ein laufender Pachtvertrag hindert den Verkauf nicht. Der Käufer tritt in den bestehenden Vertrag ein (§ 593b in Verbindung mit § 566 BGB), der Pächter bewirtschaftet weiter. Für Kapitalanleger kann eine sichere Pacht ein Vorteil sein, für Landwirte mit Eigenbedarf eher ein Hindernis. Wer einen Verkauf in einigen Jahren für möglich hält, sollte das bei der Laufzeit berücksichtigen.

Setzt Haseland den Pachtvertrag auf oder verwaltet die Pacht?

Nein. Wir schätzen die Pacht ein, bereiten die Fläche auf und suchen und prüfen Pächter nach Ihren Kriterien. Den Pachtvertrag setzt Ihr Rechtsanwalt oder Notar auf, denn das ist Rechtsberatung. Eine laufende Pachtverwaltung mit Abrechnung und Mahnwesen bieten wir nicht an.

Hinweis: Die Angaben auf dieser Seite sind allgemeine Informationen ohne Gewähr. Sie ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Stand: November 2026.

Vertrauliche Anfrage Land & Forst

Hof, Acker oder Wald – sprechen wir darüber.

Ein paar Eckdaten genügen. Wir melden uns persönlich und vereinbaren ein Erstgespräch – vor Ort auf dem Hof oder im Büro.

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