Eigentümer · Verkauf · Erbschaft

Für Erben & Erbengemeinschaften

Immobilie geerbt? Wir sorgen für Klarheit – und einen fairen Verkauf.

Nach einem Erbfall stehen viele Fragen gleichzeitig im Raum: Was ist das Haus wert? Behalten, vermieten oder verkaufen? Und wie einigen sich mehrere Erben? Wir beginnen mit einer neutralen Einschätzung, die alle Beteiligten nachvollziehen können.

  • Neutrale Werteinschätzung als gemeinsame Grundlage für alle Erben
  • Auf Wunsch zertifiziertes Verkehrswertgutachten – z. B. für Finanzamt oder Auszahlung
  • Ein Ansprechpartner für die ganze Erbengemeinschaft – auch wenn Erben weit entfernt wohnen
  • Räumung, Unterlagen, Notar: Wir koordinieren, Sie entscheiden
Seit 2004in der Region
1.250+vermittelte Objekte
IVDMitglied

Kostenlose Ersteinschätzung

Geerbte Immobilie – kostenlos einschätzen lassen

Um welche Immobilie geht es?

Die Ausgangslage

Ein Erbe ist selten nur eine Immobilienfrage.

Trauer, Fristen, Behörden – und oft mehrere Menschen mit unterschiedlichen Vorstellungen. Genau hier hilft ein neutraler, erfahrener Begleiter.

Mehrere Erben, eine Entscheidung

Eine Erbengemeinschaft kann über die Immobilie nur gemeinsam verfügen. Eine nachvollziehbare Bewertung ist oft der Schlüssel, damit sich alle auf einen Weg einigen – und eine Teilungsversteigerung gar nicht erst Thema wird.

Erbschein & Grundbuch

Für den Verkauf muss das Grundbuch auf die Erben berichtigt werden – meist mit Erbschein oder notariellem Testament samt Eröffnungsprotokoll. Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist diese Berichtigung gebührenfrei.

Steuern im Blick

Liegt der Wert der Immobilie unter dem, was das Finanzamt ansetzt, kann ein Verkehrswertgutachten den niedrigeren Wert belegen. Und: Erben übernehmen beim Verkauf die Spekulationsfrist des Erblassers.

Leerstand kostet

Ein leerstehendes Haus verursacht laufende Kosten und muss betreut werden – Versicherung, Heizung, Winterdienst. Wir zeigen Ihnen frühzeitig, welche Option sich für Sie wirtschaftlich rechnet.

So gehen wir vor

Vom Erbfall zum Notartermin – in klaren Schritten.

Sie bestimmen das Tempo. Wir sorgen dafür, dass nichts liegen bleibt und alle Erben auf demselben Stand sind.

— 01

Vertrauliches Erstgespräch

Wir hören zu: Wer ist beteiligt, was ist geplant, welche Fragen sind offen? Gern auch gemeinsam mit allen Erben – vor Ort oder per Video.

kostenlos
— 02

Neutrale Bewertung

Marktgerechte Einschätzung auf Basis regionaler Vergleichsverkäufe. Auf Wunsch zertifiziertes Verkehrswertgutachten über unser Sachverständigenbüro.

Woche 1–2
— 03

Entscheidung & Vorbereitung

Verkaufen, vermieten oder auszahlen? Wir besprechen die Optionen, beschaffen fehlende Unterlagen und organisieren bei Bedarf Räumung und Entrümpelung.

nach Ihrem Zeitplan
— 04

Diskrete Vermarktung

Zuerst an vorgemerkte, geprüfte Kaufinteressenten – auf Wunsch ganz ohne öffentliches Inserat. Alle Erben erhalten dieselben transparenten Berichte.

ab Freigabe
— 05

Notar & Übergabe

Bonitätsgeprüfter Käufer, vorbereiteter Kaufvertrag, Begleitung zum Notartermin. Nach Kaufpreiszahlung wird der Erlös gemäß Ihrer Vereinbarung verteilt.

Abschluss
Bewertung einer geerbten Immobilie vor Ort durch Haseland Immobilien

Bewertung · Vermittlung aus einer Hand

Ein Wert, auf den sich alle verlassen können.

Streit in Erbengemeinschaften entsteht selten über Gefühle – meistens über Zahlen. Deshalb arbeiten wir eng mit dem Sachverständigenbüro Marc-André Lasarz zusammen: zertifizierte Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024.

So erhalten Sie – je nach Bedarf – eine kostenlose Markteinschätzung für die Verkaufsentscheidung oder ein belastbares Verkehrswertgutachten, das auch gegenüber Finanzamt, Gericht oder Miterben Bestand hat.

  • Kostenlose Markteinschätzung für die Verkaufsentscheidung
  • Zertifiziertes Verkehrswertgutachten bei Bedarf
  • Gleiche Informationen für alle Erben – transparent dokumentiert
  • Diskreter Verkauf ohne Verkaufsschild möglich

Vorbereitung

Diese Unterlagen helfen beim Start.

Keine Sorge, wenn noch nicht alles vorliegt – fehlende Dokumente beschaffen wir gemeinsam mit Ihnen.

  • Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Flurkarte und Lageplan
  • Bauzeichnungen, Wohnflächenberechnung
  • Energieausweis (Pflicht bei Vermarktung)
  • Bei Wohnungen: Teilungserklärung, Protokolle, Wirtschaftsplan
  • Bei Vermietung: Mietverträge
  • Nachweise über Modernisierungen
Marc-André Lasarz

Noch nicht sicher, ob Sie verkaufen?

Erst einmal in Ruhe telefonieren.

30 Minuten mit Marc-André Lasarz – unverbindlich, kostenlos und ohne Verkaufsdruck. Sie schildern Ihre Situation, wir sagen ehrlich, was wir tun würden. Mehr nicht.

0541 33 55 20 anrufenRückruf vereinbaren

Häufige Fragen

Ehrlich beantwortet.

Können wir als Erbengemeinschaft verkaufen, wenn nicht alle Erben vor Ort sind?

Ja. Für Beschluss und Notartermin müssen alle Erben mitwirken, aber nicht alle persönlich anwesend sein: Einzelne Erben können sich per notarieller Vollmacht vertreten lassen oder nachgenehmigen. Wir koordinieren die Kommunikation und halten alle Beteiligten gleichermaßen auf dem Laufenden.

Was passiert, wenn sich die Erben nicht einig sind?

Dann kann jeder Miterbe grundsätzlich die Teilungsversteigerung beantragen – ein Weg, der meist Zeit und Geld kostet. Eine neutrale, nachvollziehbare Bewertung ist oft der beste Ausgangspunkt für eine Einigung, etwa über einen gemeinsamen Verkauf oder die Auszahlung einzelner Erben.

Brauche ich für den Verkauf einen Erbschein?

Für die Grundbuchberichtigung wird in der Regel ein Erbschein benötigt. Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll vor, genügt dieses meist. Die Berichtigung ist innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei.

Muss ich beim Verkauf einer geerbten Immobilie Spekulationssteuer zahlen?

Erben übernehmen den Anschaffungszeitpunkt des Erblassers. Liegt dessen Kauf mehr als zehn Jahre zurück, ist ein Verkaufsgewinn im Privatvermögen grundsätzlich steuerfrei. Für Ihren konkreten Fall empfehlen wir die Abstimmung mit Ihrem Steuerberater.

Was kostet die Werteinschätzung?

Die Markteinschätzung für Ihre Verkaufsentscheidung ist kostenlos und unverbindlich. Ein zertifiziertes Verkehrswertgutachten – etwa für das Finanzamt – ist eine eigenständige Sachverständigenleistung; die Kosten nennen wir Ihnen vorab transparent.

Das Haus ist noch voll eingerichtet – was nun?

Das ist der Normalfall. Wir vermitteln verlässliche Partner für Räumung und Entrümpelung und stimmen den Zeitpunkt mit der Vermarktung ab. Persönliche Erinnerungsstücke sichern Sie natürlich vorher in Ruhe.

Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Für erbrechtliche und steuerliche Einzelfragen arbeiten wir auf Wunsch mit Notaren, Fachanwälten und Steuerberatern aus der Region zusammen.

Sprechen wir in Ruhe über Ihr Erbe.