Was ist meine Eigentumswohnung in Osnabrück wert?
Das hängt vor allem von Lage und Stadtteil, Etage, Größe, Ausstattung (Balkon, Aufzug, Stellplatz), Baujahr und energetischem Zustand des Hauses ab – und davon, wie gut die Gemeinschaft wirtschaftet: Hausgeld, Rücklage und anstehende Sanierungen fließen in den Preis ein. Wir ermitteln den Wert kostenlos aus Vergleichsverkäufen, den Daten des Gutachterausschusses und einer Besichtigung vor Ort.
Welche Unterlagen brauche ich für den Verkauf einer Eigentumswohnung?
Neben Grundbuchauszug, Grundriss, Wohnflächenberechnung und Energieausweis brauchen Sie die Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung, die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen, die Beschluss-Sammlung, den Wirtschaftsplan, die letzten Jahresabrechnungen und den Vermögensbericht. Vieles davon hat Ihre Hausverwaltung; auf Wunsch fordern wir es mit Ihrer Vollmacht an.
Was passiert mit der Erhaltungsrücklage, wenn ich verkaufe?
Die Rücklage gehört der Eigentümergemeinschaft, nicht dem einzelnen Eigentümer. Sie wird beim Verkauf nicht ausgezahlt, sondern bleibt in der Gemeinschaft. Für Käufer ist eine solide Rücklage ein gutes Zeichen, weil anstehende Arbeiten dann seltener über Sonderumlagen bezahlt werden müssen.
Wer zahlt eine bereits beschlossene Sonderumlage?
Gegenüber der Gemeinschaft schuldet sie in der Regel, wer bei Fälligkeit Eigentümer ist. Was zwischen Ihnen und dem Käufer gilt, sollte der Kaufvertrag ausdrücklich regeln. Deshalb gehören beschlossene Maßnahmen und Umlagen offen auf den Tisch – das schützt beide Seiten vor Streit nach dem Notartermin.
Darf die Eigentümergemeinschaft den Verkauf verhindern?
Grundsätzlich nicht. Steht im Grundbuch eine Veräußerungsbeschränkung nach § 12 WEG, braucht der Verkauf zwar die Zustimmung – meist des Verwalters. Sie darf aber nur aus einem wichtigen Grund verweigert werden. Die Zustimmung holt in der Regel der Notar ein.
Brauche ich für meine Wohnung einen eigenen Energieausweis?
Nein. Bei Eigentumswohnungen gilt der Energieausweis für das ganze Gebäude; meist liegt er bei der Hausverwaltung. Die wichtigsten Kennwerte müssen bereits in der Anzeige stehen, und bei der Besichtigung muss der Ausweis vorgelegt werden. Fehlt er oder ist er abgelaufen, klären wir mit Ihrer Verwaltung, wie er erstellt wird.
Kann ich meine vermietete Eigentumswohnung verkaufen?
Ja. Der Mietvertrag geht mit allen Rechten und Pflichten auf den Käufer über. Vermietete Wohnungen interessieren vor allem Kapitalanleger, die auf Miete, Hausgeld und Rücklage schauen. Wurde die Wohnung erst nach Beginn des Mietverhältnisses in Eigentum umgewandelt, hat der Mieter beim ersten Verkauf oft ein Vorkaufsrecht. Besichtigungen stimmen wir rücksichtsvoll mit Ihrem Mieter ab.
Muss ich beim Verkauf Steuern zahlen?
Bei privat gehaltenen Wohnungen ist der Gewinn steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als zehn Jahre liegen oder Sie die Wohnung im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor selbst bewohnt haben (§ 23 EStG). Bei vermieteten Wohnungen zählt allein die Zehnjahresfrist. Für Ihren Einzelfall sprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.
Was kostet die Einschätzung?
Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Unser Maklerhonorar fällt nur im Erfolgsfall an, also erst mit dem notariellen Kaufvertrag; die Konditionen vereinbaren wir vorab schriftlich mit Ihnen.
Hinweis: Steuerliche und rechtliche Aussagen auf dieser Seite sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.