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01.11.2026

Förderung für Sanierung 2026: KfW, BAFA & neue Regeln

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Sie möchten Ihr älteres Haus in Osnabrück, im Landkreis oder in Ostwestfalen energetisch sanieren – oder überlegen, ein sanierungsbedürftiges Haus zu kaufen? Dann stellt sich zuerst die Frage: Welche Förderung für die Sanierung gibt es 2026 noch? Seit dem 21. Juli 2026 gelten bei der KfW neue Bedingungen. Dieser Ratgeber zeigt die drei wichtigsten Wege – Komplettsanierung zum Effizienzhaus, Zuschuss für einzelne Maßnahmen und den Ergänzungskredit – und erklärt, in welcher Reihenfolge Sie vorgehen. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Komplettsanierung: KfW-Kredit 261 mit Tilgungszuschuss, bis zu 150.000 € je Wohneinheit.
  • Einzelne Bauteile (Dämmung, Fenster, Anlagentechnik): BAFA-Zuschuss von 15 %, mit individuellem Sanierungsfahrplan 5 % mehr.
  • Neue Heizung: läuft nicht mehr über das BAFA, sondern über den KfW-Zuschuss 458.
  • Eigenanteil finanzieren: Ergänzungskredit 358/359, bis zu 120.000 € je Wohneinheit.
  • Immer zuerst beantragen, dann beauftragen – und alle Programme gelten nur, solange Haushaltsmittel da sind.

1. Was hat sich am 21. Juli 2026 geändert?

Die Bundesregierung hat die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) angepasst. Seit dem 21. Juli 2026 gilt laut Pressemitteilung der KfW:

  • Einheitlicher Höchstbetrag: Der Sanierungskredit 261 beträgt einheitlich bis zu 150.000 € je Wohneinheit.
  • Weniger Tilgungszuschuss: Die Tilgungszuschüsse wurden pauschal um 10 Prozentpunkte gesenkt.
  • Bonus entfällt: Der zusätzliche Bonus von 5 % für Effizienzhäuser der Erneuerbare-Energien-Klasse ist weggefallen.

Auch beim Gesetz hat sich etwas getan: Das frühere Gebäudeenergiegesetz heißt seit dem 29. Juli 2026 Gebäudemodernisierungsgesetz (früher Gebäudeenergiegesetz, GEG). Die gesetzliche 65-%-Regel für neue Heizungen ist weggefallen. Die Förderung verlangt aber weiterhin erneuerbare Wärme – wer Fördergeld möchte, plant deshalb ohne neue Gas- oder Ölheizung.


2. Komplettsanierung zum Effizienzhaus: KfW-Kredit 261

Wer sein Haus umfassend saniert – also Dämmung, Fenster und Heizung als Gesamtkonzept –, kann den Wohngebäude-Kredit 261 der KfW nutzen. Gefördert wird auch der Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses.

Punkt Regel (Stand November 2026)
Förderart Kredit mit Tilgungszuschuss – ein Teil muss nicht zurückgezahlt werden
Höchstbetrag bis zu 150.000 € je Wohneinheit
Effizienzhaus-Stufen 40, 55, 70, 85 und Denkmal, jeweils als Erneuerbare-Energien- oder Nachhaltigkeits-Klasse
Gebäudealter Bauantrag bzw. Bauanzeige mindestens 5 Jahre alt
Wärme mindestens 65 % des Wärme- und Kältebedarfs aus erneuerbaren Energien oder Abwärme; eine Gasheizung wird nicht gefördert
Fachbegleitung Energieeffizienz-Experte aus der Expertenliste der dena ist Pflicht
Antrag über Ihren Finanzierungspartner (Bank, Sparkasse, Bausparkasse), bevor Sie Aufträge vergeben

Wie hoch der Tilgungszuschuss ausfällt, hängt von der erreichten Effizienzhaus-Stufe ab: Je besser die Stufe, desto höher der Zuschuss. Die aktuellen Sätze nennt die KfW auf ihrer Programmseite. Allgemeine Infos zu Förderkrediten finden Sie auch auf unserer Seite KfW-Darlehen.


3. Einzelne Maßnahmen: BAFA-Zuschuss für Dämmung, Fenster & Co.

Nicht jeder will oder kann sein Haus auf einmal sanieren. Für einzelne Schritte gibt es den Zuschuss des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA – Sanierung Wohngebäude, Gebäudehülle):

  • Was gefördert wird: Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen, neue Fenster und Außentüren sowie Anlagentechnik (zum Beispiel Lüftungsanlagen).
  • Wie viel: 15 % der förderfähigen Kosten.
  • Bonus: 5 % zusätzlich, wenn die Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist. Die genauen Bedingungen für den Bonus erklärt Ihnen Ihr Energieberater.
  • Obergrenze: förderfähige Kosten bis 30.000 € je Wohneinheit, mit Sanierungsfahrplan bis 60.000 €.
  • Voraussetzungen: Das Gebäude ist mindestens 5 Jahre alt (Bauantrag), und ein Energieeffizienz-Experte wird eingebunden.

Rechenbeispiel: Sie lassen in Ihrem Einfamilienhaus neue Fenster für 20.000 € einbauen. Der BAFA-Zuschuss beträgt 15 %, also 3.000 €.

Wichtig: Die Heizung gehört nicht mehr zum BAFA-Programm. Eine Wärmepumpe oder Pelletheizung wird über den KfW-Zuschuss 458 gefördert – wie das genau funktioniert, lesen Sie in unserem Ratgeber Heizungsförderung 2026: KfW 458 Schritt für Schritt.


4. Ergänzungskredit 358/359: den Eigenanteil finanzieren

Ein Zuschuss deckt nur einen Teil der Kosten. Den Rest können Sie mit dem Ergänzungskredit 358/359 der KfW finanzieren:

  • Nur mit Zuschusszusage: Sie brauchen eine Zusage der KfW (458/459) oder einen BAFA-Bescheid für Einzelmaßnahmen, die höchstens 12 Monate alt ist.
  • Höchstbetrag: bis zu 120.000 € je Wohneinheit.
  • 358 „Plus“: mit zusätzlichem Zinsvorteil für Eigentümer, die ihr Haus oder ihre Wohnung selbst bewohnen und ein Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 € haben.
  • 359: für alle anderen, zum Beispiel Vermieter.
  • Antrag: über Ihre Hausbank.

5. Welcher Weg passt zu Ihrem Vorhaben?

Ihr Vorhaben Passendes Programm
Haus komplett energetisch sanieren KfW-Kredit 261 (Effizienzhaus)
Nur Dach, Fassade oder Fenster erneuern BAFA-Zuschuss Einzelmaßnahmen, ggf. plus Ergänzungskredit 358/359
Alte Heizung gegen Wärmepumpe & Co. tauschen KfW-Zuschuss 458, ggf. plus Ergänzungskredit 358/359
Barrieren abbauen, Bad umbauen, Einbruchschutz KfW-Kredit 159 – mehr in unserem Ratgeber Förderung für altersgerechten Umbau 2026

Welcher Weg sich für Ihr Haus rechnet, kann ein Energieeffizienz-Experte nach einer Vor-Ort-Begehung sagen. Eine erste Orientierung zum energetischen Zustand gibt der Energieausweis – den erstellen wir auf Wunsch für Sie: ➡️ Energieausweis online erstellen


6. In dieser Reihenfolge gehen Sie vor

  1. Beraten lassen: Energieeffizienz-Experten einbinden. Planung und Beratung dürfen vor dem Antrag stattfinden.
  2. Angebote einholen: Handwerkerangebote sind erlaubt – einen festen Auftrag vergeben Sie aber noch nicht.
  3. Antrag stellen: Bei Krediten über Ihren Finanzierungspartner, beim BAFA-Zuschuss direkt beim BAFA. Als Vorhabensbeginn gilt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags.
  4. Verträge mit Bedingung: Wer früher unterschreiben möchte, vereinbart eine aufschiebende oder auflösende Bedingung („Der Vertrag gilt nur bei Förderzusage“). Nachträglich lässt sich diese Klausel nicht einfügen.
  5. Umsetzen und nachweisen: Nach der Zusage beginnen die Arbeiten; am Ende bestätigt der Experte, dass alles wie geplant umgesetzt wurde.

Alle Programme stehen unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel – einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht. Konditionen können sich kurzfristig ändern.


7. Sanierungsbedürftiges Haus kaufen oder verkaufen?

Förderprogramme machen Sanierungskosten besser planbar – sie ändern aber nichts daran, dass der Sanierungsbedarf im Kaufpreis berücksichtigt werden muss. Käufer rechnen heute genau: Was kostet die Sanierung, was davon wird gefördert, und was bleibt als Eigenanteil?

Für Verkäufer heißt das: Ein realistischer Angebotspreis, der den Zustand ehrlich abbildet, findet eher Käufer als ein Preis, der den Sanierungsbedarf ausblendet. Für Käufer lohnt es sich, Förderwege schon vor dem Notartermin mit der Bank zu klären.

Haseland Immobilien ist seit 2004 in der Region Osnabrück und Ostwestfalen zu Hause. Marc-André Lasarz ist zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (DIAZert, TEGoVA REV) und schätzt auch Häuser mit Sanierungsbedarf fundiert ein.

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FAQ – Häufige Fragen zur Förderung für Sanierung 2026

Wie viel Förderung gibt es 2026 für eine Sanierung? Für eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus gibt es den KfW-Kredit 261 mit bis zu 150.000 € je Wohneinheit und einem Tilgungszuschuss. Für einzelne Maßnahmen zahlt das BAFA 15 % Zuschuss, mit Sanierungsfahrplan 5 % mehr.

Kann ich BAFA-Zuschuss und KfW-Effizienzhaus kombinieren? Ob und wie sich beide Wege für dasselbe Gebäude kombinieren lassen, hängt von den aktuellen Förderrichtlinien ab – klären Sie das vorab mit Ihrem Energieeffizienz-Experten. Gut kombinieren lässt sich ein bewilligter Zuschuss mit dem Ergänzungskredit 358/359.

Wird eine neue Gasheizung noch gefördert? Nein. Beim Effizienzhaus müssen mindestens 65 % der Wärme aus erneuerbaren Energien oder Abwärme stammen, und der Heizungszuschuss 458 gilt nur für erneuerbare Heizungen.

Kann ich den Antrag nach Baubeginn stellen? Nein. Der Antrag muss vor dem Vorhabensbeginn gestellt werden – dazu zählt schon die Unterschrift unter einen Handwerkervertrag ohne aufschiebende oder auflösende Bedingung.

Gibt es auch Förderung, wenn ich ein frisch saniertes Haus kaufe? Ja. Der KfW-Kredit 261 gilt auch für den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses. Klären Sie das mit Ihrer Bank, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben.


Fazit

Auch 2026 gibt es Förderung für die Sanierung – aber die Regeln sind seit Juli strenger: weniger Tilgungszuschuss, einheitliche Höchstbeträge und Förderung nur noch für erneuerbare Wärme. Entscheidend ist die Reihenfolge: erst beraten lassen, dann beantragen, dann beauftragen. Wer eine sanierungsbedürftige Immobilie kaufen oder verkaufen möchte, sollte Sanierungskosten und Förderung von Anfang an mitdenken. Wir unterstützen Sie dabei mit einer fundierten Bewertung und Erfahrung aus der Region.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall dar. Förderprogramme ändern sich häufig und gelten nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Bitte prüfen Sie die aktuellen Bedingungen bei KfW bzw. BAFA und lassen Sie sich von einem Energieeffizienz-Experten und Ihrer Bank beraten. Angaben entsprechen dem Stand November 2026 ohne Gewähr.

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten sind ausdrücklich mitgemeint.

Foto: © Wordliner/Bild erstellt mit OpenAI’s DALL·E.

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