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01.11.2026

Förderung für altersgerechten Umbau 2026: Was noch geht

Förderung für altersgerechten Umbau 2026: Was noch geht
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Die meisten Menschen möchten auch im Alter im eigenen Zuhause bleiben. Damit das gelingt, helfen oft schon überschaubare Umbauten: eine bodengleiche Dusche, breitere Türen, ein Treppenlift oder ein stufenloser Hauseingang. Doch welche Förderung für den altersgerechten Umbau gibt es 2026 noch? Kurz gesagt: Der beliebte KfW-Zuschuss ist derzeit ausgeschöpft, der KfW-Kredit und der Zuschuss der Pflegekasse stehen aber weiter zur Verfügung. Hier finden Sie den aktuellen Überblick. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • KfW-Zuschuss 455-B (Barrierereduzierung): Mittel ausgeschöpft – derzeit keine neuen Anträge. Neue Mittel gibt es erst, falls der Bund 2027 wieder Geld bereitstellt.
  • KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: weiter beantragbar, bis zu 50.000 € je Wohneinheit – unabhängig vom Alter.
  • Pflegekasse: bei Pflegegrad 1 bis 5 bis zu 4.180 € Zuschuss für die Wohnungsanpassung.
  • Immer zuerst beantragen, dann beauftragen.

1. KfW-Zuschuss 455-B: derzeit keine neuen Anträge

Ältere Artikel – auch frühere Beiträge auf dieser Seite – berichteten von einer Aufstockung der Mittel für den KfW-Zuschuss „Barrierereduzierung“. Die Nachfrage war jedoch so hoch, dass die Fördermittel nach Angaben der KfW ausgeschöpft sind. Auf der Programmseite der KfW zum Zuschuss 455-B heißt es sinngemäß:

  • Neue Anträge sind derzeit nicht möglich.
  • Bereits gestellte Anträge und erteilte Zusagen sind nicht betroffen – zugesagte Zuschüsse werden ausgezahlt, sobald die Nachweise vorliegen.
  • Falls 2027 erneut Bundesmittel bereitgestellt werden, soll eine Antragstellung wieder möglich sein. Ob und wann das geschieht, steht nicht fest.

Wichtig für Ihre Planung: Einen Zuschuss können Sie nur beantragen, wenn Sie mit Ihrem Vorhaben noch nicht begonnen haben. Wer jetzt beauftragt, kann für diesen Umbau später keinen Zuschuss mehr beantragen. Überlegen Sie deshalb, ob Sie auf mögliche neue Mittel warten können – oder ob der Umbau jetzt nötig ist. Dann ist der KfW-Kredit 159 der naheliegende Weg.


2. KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“

Der KfW-Kredit 159 ist ein zinsgünstiger Förderkredit für den Abbau von Barrieren und für mehr Einbruchschutz. Er steht allen offen – unabhängig vom Alter: Eigentümern, Mietern und Wohnungseigentümergemeinschaften.

Punkt Regel (Stand November 2026)
Förderart zinsgünstiger Kredit
Höchstbetrag bis zu 50.000 € je Wohneinheit
Wer Privatpersonen (Eigentümer und Mieter), WEG und weitere Investoren
Ausführung nach den technischen Mindestanforderungen der KfW; Einbruchschutz nur durch ein Fachunternehmen, Eigenleistungen werden dort nicht gefördert
Auch beim Kauf gefördert wird auch der Erstkauf von Wohnraum, der bereits barrierearm umgebaut wurde
Antrag über Ihren Finanzierungspartner (Bank, Sparkasse, Bausparkasse), bevor Sie Liefer- oder Leistungsverträge abschließen

Was gefördert wird – Beispiele aus den Förderbereichen der KfW:

  • Wege zum Haus: Wege verbreitern, Stufen vermeiden, Stellplätze barrierefrei anlegen
  • Eingang: Barrieren am Hauseingang abbauen, mehr Bewegungsfläche, Überdachung
  • Treppen: Treppenlift, Aufzug, Rampen, Handläufe
  • Räume: Türen verbreitern, Schwellen entfernen, Wände versetzen
  • Bad: bodengleiche Dusche, Duschsitz, neue Sanitärobjekte
  • Bedienung und Orientierung: Haltegriffe, Beleuchtung, Gegensprechanlagen
  • Einbruchschutz: einbruchhemmende Türen, Nachrüstung von Fenstern, Alarmanlagen

Verträge schon vorher unterschreiben? Das geht nur auf zwei Wegen: mit einer aufschiebenden Bedingung im Vertrag (der Vertrag gilt erst mit der Förderzusage) oder nach einem dokumentierten Beratungsgespräch mit Ihrem Finanzierungspartner auf einem KfW-Formular. Mit dem Bau beginnen Sie in jedem Fall erst nach dem Antrag.

Allgemeine Informationen zu Förderkrediten und zur Finanzierung finden Sie auf unserer Seite Immobilienfinanzierung.


3. Zuschuss der Pflegekasse für die Wohnungsanpassung

Ist bereits ein Pflegegrad festgestellt, kommt ein weiterer Weg in Frage. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums gilt:

  • Die Pflegekasse kann Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 auf Antrag bis zu 4.180 € als Zuschuss für Maßnahmen zahlen, die die Pflege zu Hause ermöglichen oder erleichtern.
  • Beispiele: Türverbreiterungen, fest installierte Rampen, Treppenlifte.
  • Mehrere Anspruchsberechtigte in einer Wohnung: bis zu viermal 4.180 €, also bis zu 16.720 €.
  • Die Pflegekasse muss in der Regel innerhalb von drei Wochen entscheiden, mit medizinischem Gutachten innerhalb von fünf Wochen.

Unser Tipp: Sprechen Sie zuerst mit der Pflegekasse und erst danach mit dem Handwerker. Wie sich Pflegekassen-Zuschuss und KfW-Kredit für Ihr Vorhaben am besten ergänzen, klären Sie mit Pflegekasse und Bank. Ob es in Ihrer Stadt oder Ihrem Landkreis zusätzlich eine Wohnberatung oder eigene Förderung gibt, erfahren Sie dort direkt.


4. Barrierearm und energetisch zugleich sanieren?

Wer ohnehin umbaut, denkt oft gleich weiter: neue Fenster, gedämmtes Dach, eine Wärmepumpe statt der alten Ölheizung. Dafür gibt es eigene Förderprogramme von KfW und BAFA, die anders funktionieren als der Kredit 159. Einen Überblick gibt unser Ratgeber Förderung für Sanierung 2026. Planen Sie beide Vorhaben gemeinsam, sparen Sie sich doppelte Baustellen – und klären Sie die Förderanträge in der richtigen Reihenfolge.


5. Umbauen, umziehen oder verkaufen?

Nicht jedes Haus lässt sich mit vertretbarem Aufwand altersgerecht machen. Ein Einfamilienhaus mit steiler Treppe, Bad im Obergeschoss und großem Garten kann im Alter zur Belastung werden. Dann lohnt ein ehrlicher Vergleich:

  • Umbau: Was kostet er, was davon wird gefördert, und reicht er für die nächsten Jahre?
  • Umzug: Kommt eine kleinere, barrierearme Wohnung in der Nähe in Frage – finanziert aus dem Verkauf des Hauses?
  • Zwischenlösungen: Lässt sich das Erdgeschoss so umbauen, dass Sie dort wohnen können?

Für diese Entscheidung brauchen Sie vor allem eine Zahl: Was ist Ihr Haus heute wert? Marc-André Lasarz ist zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (DIAZert, TEGoVA REV) – seit 2004 begleitet Haseland Eigentümer in Osnabrück und Ostwestfalen bei genau solchen Fragen. Weitere Ideen rund ums Wohnen im Alter finden Sie in unserem Ratgeber „Wohnen im Alter“.

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FAQ – Häufige Fragen zur Förderung für altersgerechten Umbau

Gibt es 2026 noch den KfW-Zuschuss für den barrierefreien Umbau? Derzeit nicht. Die Mittel für den Zuschuss 455-B sind ausgeschöpft, neue Anträge sind nicht möglich. Die KfW stellt eine neue Antragsrunde in Aussicht, falls der Bund 2027 wieder Mittel bereitstellt.

Wie viel Geld gibt es über den KfW-Kredit 159? Bis zu 50.000 € je Wohneinheit als zinsgünstiger Kredit. Beantragt wird er über Ihre Bank oder Sparkasse, bevor Sie Aufträge vergeben.

Muss ich ein bestimmtes Alter haben? Nein. Der Kredit 159 steht allen offen – egal, ob Sie vorsorgen, mit einer Einschränkung leben oder für Angehörige umbauen. Auch Mieter können ihn nutzen.

Zahlt die Pflegekasse einen Treppenlift? Bei Pflegegrad 1 bis 5 kann die Pflegekasse auf Antrag bis zu 4.180 € für Maßnahmen zur Wohnungsanpassung zahlen – dazu zählen ausdrücklich auch Treppenlifte.

Kann ich schon anfangen und die Förderung später beantragen? Nein. Sowohl beim KfW-Kredit als auch bei einem möglichen späteren Zuschuss gilt: Erst beantragen, dann beauftragen. Wer zu früh unterschreibt, riskiert die Förderung.


Fazit

Die „Verdopplung“ der Förderung für altersgerechtes Wohnen ist Geschichte: Der KfW-Zuschuss 455-B ist derzeit ausgeschöpft, ob 2027 neue Mittel kommen, ist offen. Wer jetzt umbauen möchte, nutzt den KfW-Kredit 159 mit bis zu 50.000 € je Wohneinheit und – bei Pflegegrad – den Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 4.180 €. Und wenn das Haus nicht mehr passt, lohnt der Vergleich mit einem Verkauf. Wir beraten Sie dazu gern persönlich.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall dar. Förderprogramme ändern sich häufig und gelten nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel; einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Bitte prüfen Sie die aktuellen Bedingungen bei KfW und Pflegekasse. Angaben entsprechen dem Stand November 2026 ohne Gewähr.

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten sind ausdrücklich mitgemeint.

Foto: © AndreyPopov/Depositphotos.com

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