Ihre Öl- oder Gasheizung ist in die Jahre gekommen, und Sie überlegen, auf eine Wärmepumpe oder eine Pelletheizung umzusteigen? Dann ist die Heizungsförderung der KfW (Zuschuss 458) der wichtigste Baustein. Wo Sie die Förderung beantragen, wie viel es gibt und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen, erklären wir hier Schritt für Schritt – inklusive der Kürzungen, die ab Februar 2027 angekündigt sind. Stand: November 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Zuständig ist die KfW – nicht mehr das BAFA. Den Antrag stellen Sie im Kundenportal „Meine KfW“.
- Grundförderung 30 %, mit Boni bis zu 80 % der förderfähigen Kosten.
- Förderfähige Kosten bis 28.000 € für die erste Wohneinheit.
- Erst Antrag, dann Einbau: Eine schon eingebaute Heizung wird nicht gefördert.
- Ab 1. Februar 2027 sinken Höchstbetrag und Klimabonus schrittweise.
1. Was wird gefördert – und wer bekommt den Zuschuss?
Der KfW-Zuschuss 458 fördert den Kauf und Einbau klimafreundlicher Heizungen in bestehenden Wohngebäuden:
- Wärmepumpen
- Biomasseheizungen (zum Beispiel Pellets)
- Solarthermie
- Brennstoffzellenheizungen
- wasserstofffähige Heizungen
- Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz
Antragsberechtigt sind private Eigentümer von Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern und Eigentumswohnungen sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Auch Vermieter erhalten die Grundförderung, die Boni gibt es nur für selbst genutzten Wohnraum.
Gut zu wissen: Das frühere Gebäudeenergiegesetz heißt seit dem 29. Juli 2026 Gebäudemodernisierungsgesetz (früher Gebäudeenergiegesetz, GEG). Die gesetzliche 65-%-Regel für neue Heizungen ist dabei weggefallen. Für die Förderung gilt aber weiterhin: Bezuschusst werden nur Heizungen mit erneuerbaren Energien – eine neue Gas- oder Ölheizung bekommt keinen Zuschuss.
2. Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Zuschuss setzt sich aus einer Grundförderung und bis zu zwei Boni zusammen. Insgesamt sind höchstens 80 % möglich.
| Baustein | Höhe | Für wen |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | alle Antragsberechtigten |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % | Selbstnutzer, die eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ersetzen |
| Einkommensbonus | 40 % / 30 % / 10 % | Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € / 40.000 € / 50.000 € |
Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, steigen die Einkommensgrenzen für den Einkommensbonus um jeweils 10.000 €.
Förderfähige Kosten (Höchstbeträge):
- 28.000 € für die erste Wohneinheit
- je 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit
- je 8.000 € ab der siebten Wohneinheit
Rechenbeispiel: Ein Ehepaar in Bünde bewohnt sein Einfamilienhaus selbst und ersetzt die alte Ölheizung durch eine Wärmepumpe für 32.000 €. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt bei 45.000 €, Kinder leben nicht mehr im Haus. Gefördert werden höchstens 28.000 €. Der Zuschuss beträgt 30 % + 16 % + 10 % = 56 %, also 15.680 €. Ein Vermieter mit demselben Haus bekäme nur die Grundförderung: 30 % von 28.000 € = 8.400 €.
3. Antrag Schritt für Schritt
- Fachunternehmen und Angebot: Holen Sie Angebote von Heizungsbauern ein. Lassen Sie sich auch erklären, ob Ihr Haus für eine Wärmepumpe geeignet ist.
- Vertrag mit Bedingung: Für den Antrag brauchen Sie einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung – der Vertrag gilt also nur, wenn die KfW zusagt. Die KfW stellt dafür Musterformulierungen bereit. Wichtig: Diese Klausel lässt sich nicht nachträglich in einen bestehenden Vertrag einfügen.
- „Bestätigung zum Antrag“ (BzA): Ein Energieeffizienz-Experte oder Ihr Fachunternehmen erstellt diese Bestätigung. Sie enthält die Angaben zu Ihrem Vorhaben.
- Registrieren in „Meine KfW“: Legen Sie im Kundenportal „Meine KfW“ ein Konto an. Ein älteres Konto aus dem früheren KfW-Zuschussportal funktioniert dort nicht – Sie müssen sich neu registrieren.
- Antrag stellen – vor Vorhabensbeginn: Eigentümer eines Einfamilienhauses stellen den Antrag selbst, inklusive der Boni. Bei Eigentumswohnungen in einer WEG und bei Mehrfamilienhäusern gibt es eigene Antragswege; die Boni für die selbst genutzte Wohnung beantragen Sie dort innerhalb von 6 Monaten nach der Zusage mit einem Zusatzantrag.
- Einbau: Nach der Zusage haben Sie 36 Monate Zeit, das Vorhaben umzusetzen.
- Nachweise und Auszahlung: Nach dem Einbau reichen Sie die Rechnungen und Nachweise bei der KfW ein, dann zahlt die KfW den Zuschuss aus.
Eigenanteil finanzieren: Den Teil, den der Zuschuss nicht abdeckt, können Sie mit dem KfW-Ergänzungskredit 358/359 finanzieren. Wie das funktioniert und welche Förderung es für Dämmung und Fenster gibt, lesen Sie in unserem Ratgeber Förderung für Sanierung 2026. Was hinter den Förderkrediten der KfW steckt, erklärt kurz unser Lexikon-Eintrag KfW-Förderung.
4. Angekündigt: weniger Förderung ab Februar 2027
Die KfW hat angekündigt, die Heizungsförderung schrittweise abzusenken:
- Der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sinkt erstmals am 1. Februar 2027 und danach jedes halbe Jahr (zum 1. Februar und 1. August) um 750 €.
- Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt zu denselben Terminen um jeweils 4 Prozentpunkte. Für Anträge ab dem 1. August 2028 gibt es ihn nicht mehr.
| Antrag gestellt | Höchstbetrag 1. Wohneinheit | Klimageschwindigkeitsbonus |
|---|---|---|
| bis 31.01.2027 | 28.000 € | 16 % |
| ab 01.02.2027 | 27.250 € | 12 % |
| ab 01.08.2027 | 26.500 € | 8 % |
| ab 01.02.2028 | 25.750 € | 4 % |
| ab 01.08.2028 | 25.000 € | entfällt |
Laut Pressemitteilung der KfW soll außerdem im ersten Quartal 2027 ein sogenannter Wertschöpfungsbonus eingeführt werden: Die Grundförderung für Wärmepumpen soll dann auf 15 % sinken, in der EU gefertigte Wärmepumpen sollen einen Bonus von 15 % erhalten. Die Einzelheiten stehen noch nicht fest.
Wer ohnehin einen Heizungstausch plant, sollte das Vorhaben deshalb rechtzeitig vorbereiten – ohne sich unter Druck setzen zu lassen. Eine gut geplante Heizung ist wichtiger als ein schneller Antrag.
5. Neue Heizung und Immobilienverkauf
Die Heizung ist für Käufer eine der ersten Fragen bei der Besichtigung. Eine alte Öl- oder Gasheizung bedeutet für sie absehbare Kosten – das fließt in ihre Kalkulation ein. Umgekehrt gilt: Wer ein Haus mit alter Heizung kauft, kann den Zuschuss 458 nach dem Kauf selbst beantragen, wenn er die Voraussetzungen erfüllt.
Ob sich der Heizungstausch vor dem Verkauf noch lohnt oder ob Sie den Zustand transparent einpreisen, hängt vom Einzelfall ab. Wir rechnen das gern mit Ihnen durch. Eine gute Grundlage für dieses Gespräch ist der Energieausweis: Energieausweis online erstellen. Allgemeine Infos zur Finanzierung finden Sie auf unserer Seite Immobilienfinanzierung.
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FAQ – Häufige Fragen zur Heizungsförderung 2026
Wo beantrage ich die Förderung für eine neue Heizung? Bei der KfW im Kundenportal „Meine KfW“ (Zuschuss 458). Das BAFA ist für Heizungen nicht mehr zuständig. Vorher brauchen Sie einen Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung und eine „Bestätigung zum Antrag“.
Wird eine neue Gasheizung noch gefördert? Nein. Der Zuschuss 458 gilt nur für Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien, zum Beispiel Wärmepumpe, Pelletheizung oder Anschluss an ein Wärmenetz.
Kann ich den Antrag stellen, wenn die Heizung schon eingebaut ist? Nein. Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden. Eine bereits eingebaute Heizung wird nicht nachträglich gefördert.
Bekommen auch Vermieter den Zuschuss? Ja, aber nur die Grundförderung von 30 %. Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus gibt es ausschließlich für selbst genutzten Wohnraum.
Muss ich nach dem neuen Gesetz meine Heizung tauschen? Die frühere 65-%-Regel für neu eingebaute Heizungen ist mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz weggefallen. Ob für Ihr Haus andere Pflichten gelten, klären Sie am besten mit Ihrem Schornsteinfeger oder Energieberater.
Fazit
Die Heizungsförderung läuft 2026 komplett über die KfW: Grundförderung 30 %, mit Boni bis zu 80 %, förderfähige Kosten bis 28.000 € für die erste Wohneinheit. Entscheidend ist die Reihenfolge – Vertrag mit Bedingung, Bestätigung zum Antrag, Antrag in „Meine KfW“, erst dann Einbau. Ab Februar 2027 sinken Höchstbetrag und Klimabonus. Wenn Sie wissen möchten, wie sich Heizung und Energiezustand auf den Wert Ihrer Immobilie auswirken, sprechen Sie uns an – wir sind seit 2004 in Osnabrück und Ostwestfalen für Eigentümer da.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall dar. Förderprogramme ändern sich häufig und gelten nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel; einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Bitte prüfen Sie die aktuellen Bedingungen direkt bei der KfW. Angaben entsprechen dem Stand November 2026 ohne Gewähr.
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten sind ausdrücklich mitgemeint.
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