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01.11.2026

KfW Jung kauft Alt & Wohneigentum für Familien (2026)

KfW Jung kauft Alt & Wohneigentum für Familien (2026)
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Sie haben Kinder und möchten ein Haus oder eine Wohnung kaufen – vielleicht ein älteres Einfamilienhaus in Osnabrück, im Osnabrücker Land oder rund um Bünde? Dann sollten Sie die KfW-Förderung „Jung kauft Alt“ kennen. Zusammen mit dem Neubau-Programm „Wohneigentum für Familien“ bildet sie die Familienförderung des Bundes. Hier lesen Sie, wer 2026 gefördert wird, wie hoch die Kredite sind und worauf es beim Energieausweis ankommt.

Stand: November 2026. Förderprogramme können sich kurzfristig ändern und gelten nur, solange Haushaltsmittel verfügbar sind – einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht.

Das Wichtigste in Kürze

  • „Jung kauft Alt“ (KfW 308) fördert Familien beim Kauf eines bestehenden Hauses oder einer Bestandswohnung – mit einem Förderkredit von 140.000 bis 180.000 Euro, je nach Kinderzahl.
  • Voraussetzung ist unter anderem ein Energieausweis der Klasse F, G oder H – gefördert werden also gerade ältere, unsanierte Häuser.
  • Innerhalb von 4,5 Jahren nach der Zusage muss das Haus energetisch saniert werden.
  • „Wohneigentum für Familien“ (KfW 300) ist das Gegenstück für den Neubau – mit 170.000 bis 270.000 Euro Kredit.
  • Für beide gilt: Einkommen bis 90.000 Euro bei einem Kind, plus 10.000 Euro je weiterem Kind. Und: Antrag vor dem Kaufvertrag stellen.

1. Zwei Programme, ein Ziel: Wohneigentum für Familien

Die KfW unterscheidet bei der Familienförderung danach, ob Sie ein bestehendes Gebäude kaufen oder neu bauen. Beide Programme sind Förderkredite, keine Zuschüsse. Die aktuellen Zinssätze veröffentlicht die KfW auf ihren Produktseiten; sie ändern sich regelmäßig.

Jung kauft Alt (308) Wohneigentum für Familien (300)
Für wen? Familien und Alleinerziehende mit mind. einem Kind unter 18 Familien und Alleinerziehende mit mind. einem Kind unter 18
Vorhaben Kauf eines bestehenden Hauses / einer Bestandswohnung inkl. Grundstück Neubau oder Ersterwerb eines neu gebauten Hauses / einer neuen Wohnung
Kreditbetrag 140.000 € (1 Kind), 160.000 € (2), 180.000 € (ab 3 Kindern) 170.000–220.000 € ohne QNG-Siegel, 220.000–270.000 € mit QNG-Siegel (nach Kinderzahl)
Energie Energieausweis F, G oder H beim Antrag; Sanierung innerhalb von 4,5 Jahren Effizienzhaus 40 mit Klimaanforderung (QNG-PLUS), keine Öl-, Gas- oder Biomasseheizung
Einkommen max. 90.000 € (1 Kind) + 10.000 € je weiterem Kind max. 90.000 € (1 Kind) + 10.000 € je weiterem Kind

Quelle: KfW-Produktseiten, Stand November 2026.


2. „Jung kauft Alt“ (KfW 308): Wer wird gefördert?

Die Bedingungen für das Programm Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb (308) im Überblick:

  • In Ihrem Haushalt lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren – auch Alleinerziehende sind antragsberechtigt.
  • Sie werden Eigentümer zu mindestens 50 Prozent und wohnen selbst in der Immobilie.
  • Sie besitzen keine andere Wohnimmobilie in Deutschland.
  • Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen liegt bei höchstens 90.000 Euro bei einem Kind – plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind. Bei zwei Kindern sind es also 100.000 Euro, bei drei Kindern 110.000 Euro.

Seit dem 3. August 2026 gelten höhere Kreditbeträge: 140.000 Euro bei einem Kind, 160.000 Euro bei zwei und 180.000 Euro ab drei Kindern.

Was wird finanziert – und was nicht?

Gefördert wird der Kauf des Hauses oder der Wohnung einschließlich Grundstück. Nicht gefördert werden die Kaufnebenkosten – also Notar, Grundbuch, Maklerprovision und Grunderwerbsteuer – und auch nicht die Sanierung selbst. Für die Sanierung gibt es eigene Programme, etwa den KfW-Wohngebäude-Kredit (261). Die Nebenkosten sollten Sie deshalb aus Eigenkapital einplanen. Wie viel Sie insgesamt stemmen können, rechnen Sie am besten vorab mit unserem Budgetrechner für die Immobilienfinanzierung durch.


3. Energieausweis F, G oder H – und die Sanierung danach

Das Besondere an „Jung kauft Alt“: Das Programm richtet sich bewusst an energetisch schwache Häuser. Bei der Antragstellung muss ein gültiger Energieausweis (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis) vorliegen, aus dem die Energieeffizienzklasse F, G oder H hervorgeht. Ein Haus der Klasse E oder besser ist über 308 nicht förderfähig.

Im Gegenzug verpflichten Sie sich, das Haus spätestens 4,5 Jahre (54 Monate) nach der Förderzusage energetisch zu sanieren. Dafür gibt es zwei Wege:

  1. Effizienzhaus 85 EE (bzw. Effizienzhaus Denkmal EE bei Baudenkmalen) – also ein Sanierungsziel mit hohem Anteil erneuerbarer Energien, oder
  2. neu seit 3. August 2026: energetische Einzelmaßnahmen an Fenstern, Fassade, Dach bzw. oberster Geschossdecke und Heizung. Die Heizung entfällt, wenn sie bereits zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien arbeitet. Grundsätzlich sind alle genannten Maßnahmen umzusetzen; Ausnahmen regelt das KfW-Merkblatt.

Übrigens: Die 65-Prozent-Regel ist als gesetzliche Pflicht für neue Heizungen mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (früher Gebäudeenergiegesetz, GEG) seit dem 29. Juli 2026 weggefallen. Für die Förderung spielen erneuerbare Heizungen aber weiterhin eine zentrale Rolle.

Tipp für Käufer: Lassen Sie sich den Energieausweis so früh wie möglich zeigen – am besten schon vor der ersten Besichtigung. Steht dort Klasse E oder besser, kommt 308 nicht infrage; dann lohnt ein Blick auf andere Programme, die wir im Ratgeber Förderung beim Immobilienkauf 2026 vorstellen.

Tipp für Verkäufer: Wenn Sie ein älteres Haus in Osnabrück, im Landkreis oder im Kreis Herford verkaufen, kann ein aktueller Energieausweis mit Klasse F, G oder H für förderberechtigte Familien ein wichtiges Kriterium sein. Haben Sie noch keinen gültigen Ausweis, können Sie ihn online beim Energieausweis-Service von Haseland erstellen lassen.


4. Neubau: „Wohneigentum für Familien“ (KfW 300)

Wer neu baut oder ein neu gebautes Haus bzw. eine neue Wohnung als Ersterwerber kauft, nutzt das Programm Wohneigentum für Familien (300). Die Familien- und Einkommensbedingungen entsprechen denen von „Jung kauft Alt“. Die Anforderungen an das Gebäude sind hoch:

  • Effizienzhaus 40 mit Anforderungen an die Treibhausgas-Emissionen nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG-PLUS),
  • keine Öl-, Gas- oder Biomasseheizung,
  • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist Pflicht.

Der Kreditbetrag liegt je nach Kinderzahl zwischen 170.000 und 220.000 Euro ohne QNG-Siegel und zwischen 220.000 und 270.000 Euro, wenn das Gebäude das QNG-Siegel erhält. Der Grundstückskauf wird über 300 nicht finanziert.

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5. Die richtige Reihenfolge: Antrag vor dem Kaufvertrag

Der häufigste und teuerste Fehler bei der Familienförderung ist die falsche Reihenfolge. Bei „Jung kauft Alt“ gilt: Den Förderkredit beantragen Sie über Ihren Finanzierungspartner (Hausbank, Sparkasse, Bausparkasse, Versicherung oder Finanzierungsvermittler) – und zwar vor dem Kauf. Wollen Sie den Kaufvertrag schon vorher unterschreiben, muss er eine aufschiebende Bedingung enthalten: Der Vertrag wird erst wirksam, wenn die Förderzusage vorliegt. Diese Bedingung lässt sich nicht nachträglich in einen bereits beurkundeten Vertrag einfügen. Anzahlungen oder die Kaufpreiszahlung dürfen erst nach dem Antrag erfolgen.

Was Sie vor dem Notartermin konkret klären sollten, haben wir in unserem Überblick Förderung beim Immobilienkauf 2026 – mit Notar-Check als Checkliste zusammengestellt. Weitere Grundlagen zu Förderkrediten finden Sie auf unserer Seite zu KfW-Darlehen bei der Immobilienfinanzierung.


6. Was das für Familien in Osnabrück und Bünde bedeutet

In Osnabrück, im Osnabrücker Land und rund um Bünde gibt es viele Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften aus den Nachkriegsjahrzehnten. Ob ein bestimmtes Haus in die Klassen F, G oder H fällt, zeigt allerdings nur der Energieausweis – nicht das Baujahr. Für Familien heißt das: Ein älteres Haus mit Sanierungsbedarf kann mit „Jung kauft Alt“ und einem anschließenden Sanierungskredit eine realistische Alternative zum Neubau sein. Wichtig ist eine ehrliche Kostenplanung: Kaufpreis, Nebenkosten und Sanierung müssen zusammen in Ihr Budget passen.


FAQ – Häufige Fragen zu „Jung kauft Alt“ und Wohneigentum für Familien

Was bedeutet „Jung kauft Alt“? So heißt umgangssprachlich das KfW-Programm „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb“ (308). Es fördert Familien mit Kindern beim Kauf eines bestehenden, energetisch sanierungsbedürftigen Hauses oder einer Wohnung mit einem Förderkredit.

Welche Energieeffizienzklasse muss das Haus haben? Bei der Antragstellung muss ein gültiger Energieausweis mit der Klasse F, G oder H vorliegen. Häuser mit Klasse E oder besser sind über dieses Programm nicht förderfähig.

Wie hoch ist der Kredit bei „Jung kauft Alt“ 2026? Seit dem 3. August 2026 sind es 140.000 Euro bei einem Kind, 160.000 Euro bei zwei Kindern und 180.000 Euro ab drei Kindern (Stand November 2026).

Muss ich sofort nach dem Kauf sanieren? Nein. Sie haben bis zu 4,5 Jahre nach der Förderzusage Zeit, das Haus auf Effizienzhaus 85 EE zu bringen oder die vorgeschriebenen Einzelmaßnahmen an Fenstern, Fassade, Dach und Heizung umzusetzen.

Werden Notar, Makler und Grunderwerbsteuer mitfinanziert? Nein. Kaufnebenkosten und die Sanierung selbst sind über 308 nicht förderfähig. Für die Sanierung gibt es eigene KfW-Programme, die Nebenkosten sollten Sie aus Eigenkapital einplanen.


Fazit

„Jung kauft Alt“ und „Wohneigentum für Familien“ sind 2026 die zentralen Förderprogramme für Familien, die Wohneigentum erwerben möchten – der eine für ältere Bestandshäuser, der andere für den energieeffizienten Neubau. Entscheidend sind drei Punkte: die Einkommensgrenze, beim Bestandskauf der Energieausweis der Klasse F, G oder H und der Antrag vor dem Kaufvertrag. Haseland Immobilien ist seit 2004 in Osnabrück und der Region zu Hause. Wir helfen Ihnen, ein passendes Haus zu finden, stellen die Unterlagen wie den Energieausweis früh bereit und stimmen den Ablauf mit Ihnen, Ihrem Finanzierungspartner und dem Notar ab.

Sie suchen ein Haus für Ihre Familie oder möchten wissen, ob Ihr Wunschobjekt für „Jung kauft Alt“ infrage kommt? Legen Sie einen Suchauftrag an – wir informieren Sie persönlich über passende Angebote.


Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Ob und in welcher Höhe Sie gefördert werden, klären Sie bitte mit Ihrem Finanzierungspartner; verbindlich sind allein die aktuellen Merkblätter der KfW. Förderprogramme können sich ändern und stehen nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel zur Verfügung. Angaben entsprechen dem Stand November 2026 ohne Gewähr.

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten sind ausdrücklich mitgemeint.

Foto: © Goodluz/Depositphotos.com

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