Wechselt eine Immobilie den Eigentümer, verpflichtet das Gebäudeenergiegesetz (GEG) von 2020 den Käufer zur Sanierung. Für Käufer bedeutet das, dass die Immobilie teurer wird. Das wiederum bedeutet für Verkäufer, dass es aktuell noch schwieriger wird, einen Käufer zu finden.
Wie bei Haushaltsgeräten gibt es auch für Immobilien eine Energieeffizienzklasse, die Skala reicht von A bis H. Bis 2033 sollen alle Wohngebäude in der EU die Energieeffizienzklasse „D“ erreichen. Laut Schätzungen wären in Deutschland circa 14 Millionen Gebäude betroffen. Für Kaufinteressenten bedeutet das eine zusätzliche Belastung neben den teilweise immer noch hohen Immobilienpreisen sowie den gestiegenen Zinsen für eine Immobilienfinanzierung. Bei der Berechnung ihrer finanziellen Mittel für den Hauskauf müssen sie diese Kosten mit einbeziehen.
Was bedeutet das für Verkäufer?
Der Erwerb einer Immobilie wird dadurch erschwert. Deshalb versuchen viele Kaufinteressenten die Kosten der Sanierung vom Kaufpreis abzuziehen. Wer nicht auf seiner Immobilie sitzen bleiben möchte, könnte gezwungen sein, den Forderungen des Kaufinteressenten nachzukommen.
Die Wärmepumpe führt auch zu einer anderen Änderung am Immobilienmarkt: Nicht mehr nur die Lage ist ein wichtiges Kriterium, sondern auch die Energieklasse des Gebäudes. Verkäufer sollten das bedenken. Bei Immobilien mit schlechter Energieeffizienz drohen drastische Preisabschläge.
Wert der Immobilie
In jedem Fall ist es ratsam, einen lokalen Qualitätsmakler hinzuzuziehen. Er führt eine professionelle Wertermittlung durch. Diese ist Grundlage für die Preisstrategie sowie die Preisverhandlung mit dem Interessenten. Mit einer professionellen Wertermittlung im Rücken können Verkäufer zwar souveräner in der Preisverhandlung auftreten. Allerdings sollten sie das besser einem Profi überlassen.
Preisverhandlung
Denn in der aktuellen Marktsituation ist es für Verkäufer kaum möglich, die Preisverhandlung selbst durchzuführen. Um erfolgreich zu sein, ist derzeit viel Hintergrundwissen nötig. Wie viel Immobilie sind Banken jetzt beispielsweise bereit zu finanzieren? Wie Eigenkapital müssen Kaufinteressenten aufbringen? Und nicht zuletzt: Wie hoch sind die Kosten für die Sanierung? Hier sollten Eigentümer sich auf die Hilfe eines Profis verlassen, um in einer angemessenen Zeit zu einem marktgerechten Preis ihre Immobilie zu verkaufen.
Vor dem Verkauf sanieren
Eine Alternative könnte sein, selber vor dem Verkauf zu sanieren. Werden die nötigen Maßnahmen umgesetzt, wirkt sich das positiv auf den Preis aus. Zudem gibt es staatliche Förderungen zur Sanierung. Käufer, die mit dem Hinweis auf die Sanierungskosten versuchen den Preis zu drücken, werden die staatlichen Förderungen nicht mit in die Rechnung einbeziehen. Diesen Vorteil, den sonst der Käufer nutzt, kann auch der Verkäufer nutzen.
Welche Maßnahmen energetisch sinnvoll sind und den vom Staat geforderten Standard erfüllen, kann Ihnen ein Energieberater sagen. Welche Maßnahmen sich wie auf den Wert Ihrer Immobilie auswirken, weiß ein Qualitätsmakler in Ihrer Region.
Möchten Sie wissen, wie viel Ihre Immobilie aktuell wert ist und ob sich eine Sanierung vor dem Verkauf lohnt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Häufige Fragen zur Sanierungspflicht beim Verkauf
Was bedeutet die Sanierungspflicht für den Immobilienverkauf? Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) kann Käufer nach dem Eigentümerwechsel zu bestimmten energetischen Sanierungen verpflichten. Diese Kosten werden in die Kaufentscheidung einkalkuliert – bei schlechter Energieeffizienz drohen Verkäufern deshalb Preisabschläge.
Wie wichtig ist die Energieeffizienzklasse für den Verkauf? Immer wichtiger: Neben der Lage ist die Energieklasse (Skala A bis H) zu einem zentralen Kriterium geworden. Ein guter Energiestandard schützt vor Preisabschlägen.
Lohnt es sich, vor dem Verkauf zu sanieren? Oft ja. Umgesetzte Maßnahmen wirken sich positiv auf den Preis aus, und es gibt staatliche Förderungen – diesen Vorteil können Sie als Verkäufer selbst nutzen, statt ihn dem Käufer zu überlassen. Ein Energieberater sagt Ihnen, welche Maßnahmen sinnvoll sind.
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Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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