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01.11.2026

Förderung Immobilienkauf: KfW-Programme & Notar-Check (2026)

Förderung Immobilienkauf: KfW-Programme & Notar-Check (2026)
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Sie möchten ein Haus oder eine Wohnung kaufen und fragen sich, welche Förderung es dafür 2026 gibt? Die wichtigsten Programme kommen von der KfW – und sie haben eines gemeinsam: Wer die Reihenfolge nicht beachtet, verliert den Anspruch, bevor er ihn hatte. In diesem Ratgeber erhalten Sie einen Überblick über die Förderung beim Immobilienkauf und eine Checkliste, was Sie vor dem Notartermin klären sollten.

Stand: November 2026. Förderprogramme können sich kurzfristig ändern und gelten nur, solange Haushaltsmittel verfügbar sind – einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Kauf einer Bestandsimmobilie kommen vor allem „Jung kauft Alt“ (308) für Familien und das Wohneigentumsprogramm (124) für alle Selbstnutzer infrage.
  • Beim Neubau oder Kauf einer Neubauimmobilie sind es Wohneigentum für Familien (300) und Klimafreundlicher Neubau (297).
  • Wer nach dem Kauf saniert, kann zusätzlich den Wohngebäude-Kredit (261) bzw. die Heizungsförderung (458) nutzen.
  • Förderkredite beantragen Sie über Ihren Finanzierungspartner – grundsätzlich bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben.
  • Für „Jung kauft Alt“ brauchen Sie einen Energieausweis der Klasse F, G oder H.

1. Welche Förderung passt zu Ihrem Kauf?

Programm Für wen? Höchstbetrag (Kredit) Wichtigste Bedingung
308 – Jung kauft Alt Familien mit mind. einem Kind unter 18 140.000–180.000 € (nach Kinderzahl) Bestandsimmobilie mit Energieausweis F, G oder H; Sanierung innerhalb von 4,5 Jahren
124 – Wohneigentumsprogramm alle, die selbst einziehen 100.000 € je Vorhaben keine Energie- oder Einkommensbedingung
300 – Wohneigentum für Familien Familien mit mind. einem Kind unter 18 170.000–270.000 € (nach Kinderzahl und QNG-Siegel) Neubau Effizienzhaus 40 (QNG-PLUS), keine Öl-, Gas- oder Biomasseheizung
297 – Klimafreundlicher Neubau Selbstnutzer (298 für Vermieter) 100.000–150.000 € je Wohnung Effizienzhaus 55 ohne fossile Heizung oder Effizienzhaus 40 mit QNG-Anforderungen

Quelle: KfW-Produktseiten, Stand November 2026. Die aktuellen Zinssätze veröffentlicht die KfW; sie ändern sich regelmäßig.

Bei den Familienprogrammen 308 und 300 darf das zu versteuernde Haushaltseinkommen höchstens 90.000 Euro bei einem Kind betragen, plus 10.000 Euro je weiterem Kind.


2. Bestandsimmobilie kaufen: 308 und 124

„Jung kauft Alt“ (308) ist 2026 das wichtigste Programm für Familien, die ein älteres Haus oder eine Bestandswohnung kaufen. Gefördert wird der Kauf einschließlich Grundstück, wenn das Gebäude laut Energieausweis in der Klasse F, G oder H liegt und Sie es innerhalb von 4,5 Jahren nach der Zusage energetisch sanieren. Weitere Voraussetzungen: Sie wohnen selbst darin, sind zu mindestens 50 Prozent Eigentümer und besitzen keine andere Wohnimmobilie in Deutschland. Alle Details – Kreditbeträge, Sanierungswege, Fallstricke – lesen Sie in unserem Ratgeber KfW „Jung kauft Alt“ & Wohneigentum für Familien. Zum Nachlesen bei der KfW: Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb (308).

Das KfW-Wohneigentumsprogramm (124) ist breiter angelegt: Es hilft beim Kauf oder Bau einer selbst genutzten Immobilie mit bis zu 100.000 Euro je Vorhaben – ohne Anforderungen an Energieeffizienz oder Einkommen. Damit eignet es sich auch für Käufer ohne Kinder oder für Häuser, die nicht in die Klassen F bis H fallen. Beantragt wird es über die Bank; klären Sie den Zeitpunkt des Antrags rechtzeitig vor dem Kauf mit Ihrem Finanzierungspartner.


3. Neubau oder Neubauwohnung: 300 und 297

Wer neu baut oder eine neu gebaute Immobilie als Erster kauft, hat zwei Möglichkeiten:

  • Wohneigentum für Familien (300): für Familien mit Kindern und Einkommen bis zur genannten Grenze. Voraussetzung ist ein Effizienzhaus 40 mit Treibhausgas-Anforderung nach QNG-PLUS und eine Heizung ohne Öl, Gas oder Biomasse. Kredit: 170.000 bis 220.000 Euro ohne, 220.000 bis 270.000 Euro mit QNG-Siegel. Der Grundstückskauf wird nicht mitfinanziert.
  • Klimafreundlicher Neubau (297): ohne Einkommensgrenze. Gefördert werden ein Effizienzhaus 55 ohne fossile Heizung (bis 100.000 Euro je Wohnung), ein Effizienzhaus 40 mit QNG-PLUS-Anforderung (100.000 Euro) oder ein Effizienzhaus 40 mit QNG-Siegel (150.000 Euro). Vermieter nutzen die Variante 298.

Bei beiden Programmen ist ein Energieeffizienz-Experte Pflicht. Lassen Sie sich vom Bauträger früh schriftlich bestätigen, welchen Standard das Gebäude erreicht.


4. Ergänzung: Förderung für die Sanierung nach dem Kauf

Viele Käufer sanieren nach dem Einzug. Zwei Programme sind dafür besonders wichtig:

  • Wohngebäude-Kredit (261): Kredit mit Tilgungszuschuss für die Sanierung zum Effizienzhaus – auch für den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses. Höchstbetrag 150.000 Euro je Wohneinheit; ein Energieeffizienz-Experte ist Pflicht.
  • Heizungsförderung (458): Zuschuss für eine klimafreundliche Heizung wie eine Wärmepumpe – 30 Prozent Grundförderung, mit Boni bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Zum Hintergrund: Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (früher Gebäudeenergiegesetz, GEG) ist seit dem 29. Juli 2026 die 65-Prozent-Regel als gesetzliche Pflicht für neue Heizungen weggefallen. Die Förderung verlangt aber weiterhin erneuerbare Heizungen – beim Effizienzhaus-Kredit 261 müssen mindestens 65 Prozent des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien kommen, Gasheizungen werden nicht gefördert.

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5. Vor dem Notartermin: Diese Punkte müssen geklärt sein

Bei KfW-Krediten gilt der Abschluss des Kaufvertrags als Vorhabensbeginn. Beratung, Besichtigungen und Finanzierungsgespräche sind vorher erlaubt – die Unterschrift beim Notar nicht, solange kein Antrag gestellt ist. Gehen Sie deshalb vor der Beurkundung diese Punkte durch:

  1. Förderfähigkeit prüfen: Passen Einkommen, Kinderzahl, Selbstnutzung und – bei 308 – die Bedingung „keine andere Wohnimmobilie in Deutschland“?
  2. Energieausweis anfordern: Für „Jung kauft Alt“ muss bei Antragstellung ein gültiger Energieausweis mit Klasse F, G oder H vorliegen. Bitten Sie den Verkäufer früh darum und prüfen Sie Klasse und Gültigkeit.
  3. Antrag über den Finanzierungspartner stellen: Hausbank, Sparkasse, Bausparkasse, Versicherung oder Finanzierungsvermittler reichen den KfW-Antrag für Sie ein – vor dem Kaufvertrag.
  4. Oder: aufschiebende Bedingung in den Kaufvertrag: Soll der Vertrag schon vor dem Antrag beurkundet werden, muss er bei 308 eine aufschiebende Bedingung enthalten – er wird erst mit der Förderzusage wirksam. Die KfW stellt dafür eine Musterformulierung bereit. Wichtig: Eine solche Bedingung lässt sich nicht nachträglich einfügen. Sprechen Sie den Notar deshalb an, bevor er den Entwurf verschickt.
  5. Keine Anzahlung vor dem Antrag: Anzahlungen oder die Kaufpreiszahlung erst leisten, wenn der Antrag gestellt ist.
  6. Nebenkosten einplanen: Notar, Grundbuch, Grunderwerbsteuer und Maklerprovision werden von 308 nicht mitfinanziert. Was in Niedersachsen auf Sie zukommt, lesen Sie im Ratgeber Kaufnebenkosten 2026.
  7. Sanierung mitdenken: Bei 308 läuft ab der Zusage die Frist von 4,5 Jahren. Holen Sie früh einen Energieeffizienz-Experten dazu und klären Sie, ob Sie die Sanierung mit 261 oder 458 finanzieren.

Für Verkäufer heißt das: Wenn Käufer mit „Jung kauft Alt“ finanzieren, braucht der Notarvertrag entweder eine aufschiebende Bedingung oder der Antrag muss vor der Beurkundung gestellt sein. Planen Sie dafür etwas Zeit ein und halten Sie den Energieausweis bereit – das erleichtert allen Beteiligten den Ablauf.


6. Förderung und Finanzierung zusammen denken

Ein Förderkredit ersetzt selten die ganze Finanzierung, sondern ergänzt das Bankdarlehen und Ihr Eigenkapital. Welche Kombination für Sie passt, hängt von Kaufpreis, Einkommen und Sanierungsplänen ab. Einen Überblick über Darlehensarten, KfW-Kredite und den Budgetrechner finden Sie auf unserer Seite Immobilienfinanzierung. Und wenn Sie noch auf der Suche sind: Unsere aktuellen Immobilienangebote zum Kauf in Osnabrück, im Osnabrücker Land und rund um Bünde zeigen wir Ihnen gern persönlich.


FAQ – Häufige Fragen zur Förderung beim Immobilienkauf

Gibt es 2026 eine Förderung für den Hauskauf ohne Kinder? Ja. Das KfW-Wohneigentumsprogramm (124) fördert den Kauf einer selbst genutzten Immobilie mit bis zu 100.000 Euro – ohne Kinder- oder Einkommensbedingung. Beim Neubau kommt zusätzlich der Klimafreundliche Neubau (297) infrage.

Kann ich die KfW-Förderung nach dem Notartermin noch beantragen? In der Regel nicht. Der Kaufvertrag gilt als Vorhabensbeginn. Bei „Jung kauft Alt“ ist ein vorher geschlossener Vertrag nur mit aufschiebender Bedingung möglich – und die muss von Anfang an im Vertrag stehen.

Welcher Energieausweis ist für „Jung kauft Alt“ nötig? Ein gültiger Bedarfs- oder Verbrauchsausweis, aus dem die Energieeffizienzklasse F, G oder H hervorgeht. Er muss bei der Antragstellung vorliegen.

Werden Kaufnebenkosten gefördert? Bei „Jung kauft Alt“ nicht: Notar, Makler und Grunderwerbsteuer sind ausgeschlossen. Planen Sie diese Kosten aus Eigenkapital ein.

Wo stelle ich den Antrag? Förderkredite wie 308, 124, 300 und 297 beantragen Sie nicht direkt bei der KfW, sondern über einen Finanzierungspartner – etwa Ihre Hausbank, Sparkasse, Bausparkasse, Versicherung oder einen Finanzierungsvermittler.


Fazit

Förderung beim Immobilienkauf gibt es 2026 vor allem als KfW-Kredit: „Jung kauft Alt“ (308) und das Wohneigentumsprogramm (124) für Bestandsimmobilien, Wohneigentum für Familien (300) und Klimafreundlicher Neubau (297) für den Neubau. Ob Sie davon profitieren, entscheidet sich oft vor dem Notartermin – mit dem richtigen Energieausweis, einem rechtzeitigen Antrag oder einer aufschiebenden Bedingung im Kaufvertrag. Haseland Immobilien begleitet Käufer und Verkäufer seit 2004 in Osnabrück und der Region und stimmt den Ablauf mit Ihnen, Ihrem Finanzierungspartner und dem Notar ab.

Sie haben ein Objekt im Blick und möchten wissen, wie Sie den Kauf vorbereiten? Sprechen Sie uns an – wir nehmen uns gern Zeit für Sie.


Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Ob und in welcher Höhe Sie gefördert werden, klären Sie bitte mit Ihrem Finanzierungspartner; verbindlich sind allein die aktuellen Merkblätter der KfW. Vertragsgestaltungen wie eine aufschiebende Bedingung stimmen Sie bitte mit dem beurkundenden Notar ab. Förderprogramme können sich ändern und stehen nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel zur Verfügung. Angaben entsprechen dem Stand November 2026 ohne Gewähr.

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten sind ausdrücklich mitgemeint.

Foto: © duskbabe/Depositphotos.com

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