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01.11.2026

Zuschuss der Pflegekasse für den Umbau: 4.180 € (2026)

Zuschuss der Pflegekasse für den Umbau: 4.180 € (2026)
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Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird, zeigt sich schnell, wo das eigene Zuhause an seine Grenzen stößt: die Schwelle zur Terrasse, die enge Badtür, die Treppe ins Schlafzimmer. Für solche Umbauten gibt es einen Zuschuss, den viele Familien nicht kennen – den Zuschuss der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Hier lesen Sie, wer ihn bekommt, wie hoch er ist, wie der Antrag abläuft und wie er sich mit dem KfW-Kredit kombinieren lässt. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause leben.
  • Wie viel: bis zu 4.180 € je Maßnahme; wohnen mehrere Pflegebedürftige zusammen, bis zu 16.720 € für eine gemeinsame Maßnahme.
  • Wofür: Umbauten, die die Pflege zu Hause ermöglichen oder erheblich erleichtern – z. B. Türverbreiterung, Rampe, Treppenlift, pflegegerechtes Bad.
  • Antrag: vor Beginn der Arbeiten bei der Pflegekasse, mit Angebot eines Fachbetriebs.
  • Mit KfW kombinierbar: ja, aber nicht für dieselbe Maßnahme.

1. Was sind „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“?

Der Begriff stammt aus dem Pflegeversicherungsgesetz. Nach § 40 Absatz 4 SGB XI können die Pflegekassen Zuschüsse für Maßnahmen zahlen, die das individuelle Wohnumfeld verbessern – wenn dadurch

  • die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert wird oder
  • eine möglichst selbständige Lebensführung wiederhergestellt wird.

Gemeint sind also keine Schönheitsreparaturen, sondern Umbauten, die im Alltag mit Pflegebedarf wirklich etwas verändern. Das Gesetz nennt den Zuschuss ausdrücklich nachrangig: Ist ein anderer Kostenträger vorrangig zuständig, geht dieser vor.


2. Wer bekommt den Zuschuss – und wie viel?

Punkt Regel (Stand November 2026)
Voraussetzung festgestellter Pflegegrad 1 bis 5, Pflege zu Hause
Höhe bis zu 4.180 € je Maßnahme
Mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung bis zu 4.180 € je Person für eine gemeinsame Maßnahme, insgesamt höchstens 16.720 €
Mehr als vier Anspruchsberechtigte Gesamtbetrag wird anteilig aufgeteilt
Erneuter Zuschuss möglich, wenn sich die Pflegesituation verändert hat

Quelle: § 40 Abs. 4 SGB XI und die Informationsseite des Bundesgesundheitsministeriums zu Zuschüssen zur Wohnungsanpassung.

Wichtig – was „eine Maßnahme“ bedeutet: Alles, was in einer bestimmten Pflegesituation nötig ist, gilt als eine Maßnahme. Eine Rampe samt Geländer ist also eine Maßnahme, nicht zwei. Verschlechtert sich die Situation später (zum Beispiel, weil Treppensteigen nicht mehr möglich ist), kann ein neuer Antrag gestellt werden.

Noch kein Pflegegrad? Dann beantragen Sie ihn zuerst bei der Pflegekasse. Den Zuschuss für den Umbau gibt es nur mit festgestelltem Pflegegrad.


3. Beispiele: Was die Pflegekasse bezuschussen kann

Das Bundesgesundheitsministerium nennt unter anderem:

  • Türverbreiterungen, damit Rollator oder Rollstuhl durchpassen
  • fest installierte Rampen, etwa am Hauseingang oder zur Terrasse
  • Treppenlifte
  • pflegegerechter Umbau des Badezimmers, z. B. bodengleiche Dusche statt Wanne
  • Ein- und Umbau von Mobiliar, das individuell angepasst wird
  • fester Einbau bestimmter technischer Hilfen im Haushalt

Ob Ihr konkretes Vorhaben dazugehört, entscheidet die Pflegekasse im Einzelfall. Welche Umbauten in Eingang, Bad, Küche und Treppenhaus überhaupt sinnvoll sind und worauf Sie bei der Planung achten sollten, zeigt unser Ratgeber Barrierefrei umbauen – Raum für Raum.


4. Der Antrag – Schritt für Schritt

  1. Beraten lassen: Klären Sie mit der Pflegekasse oder einer Wohnberatungsstelle, welche Maßnahme sinnvoll ist. Ihre Pflegekasse oder Ihre Stadt- bzw. Kreisverwaltung – in Osnabrück wie im Kreis Herford – nennt Ihnen die zuständige Beratung vor Ort.
  2. Angebot einholen: Mindestens ein Kostenvoranschlag eines Fachbetriebs gehört zum Antrag, dazu eine kurze Begründung, warum der Umbau die Pflege erleichtert.
  3. Antrag stellen – vor Beginn der Arbeiten. Die Verbraucherzentrale rät ausdrücklich, mit dem Umbau zu warten, bis der schriftliche Bescheid vorliegt. Sonst riskieren Sie, die Kosten selbst zu tragen.
  4. Entscheidung abwarten: Die Pflegekasse muss innerhalb von drei Wochen entscheiden; wird eine Pflegefachperson oder der Medizinische Dienst eingeschaltet, innerhalb von fünf Wochen (§ 40 Abs. 7 SGB XI). Schafft sie das nicht und teilt keinen hinreichenden Grund mit, gilt der Antrag nach Fristablauf als genehmigt.
  5. Umbauen und abrechnen: Nach dem Umbau reichen Sie die Rechnung bei der Pflegekasse ein.

Tipp: Bewahren Sie Antrag, Angebot und Eingangsdatum gut auf. Gerade die Fristen lassen sich so später nachweisen.


5. Kombination mit dem KfW-Kredit 159

Oft reichen 4.180 € nicht für den ganzen Umbau. Dann kommt der KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ ins Spiel – ein zinsgünstiger Kredit bis zu 50.000 € je Wohneinheit, unabhängig vom Alter, beantragt über Ihre Bank vor Vertragsabschluss. Die Details stehen in unserem Überblick Förderung für altersgerechten Umbau 2026.

Für die Kombination gilt nach Angaben der KfW zum Kredit 159 eine klare Regel:

  • Dieselbe Maßnahme kann nicht gleichzeitig von Pflegekasse und KfW gefördert werden.
  • Verschiedene Maßnahmen lassen sich aufteilen: Beispiel der KfW – der Badumbau läuft über den Zuschuss der Pflegekasse, der Treppenlift über den KfW-Kredit.

Der KfW-Zuschuss 455-B für Barrierereduzierung nimmt derzeit keine neuen Anträge an, weil die Mittel ausgeschöpft sind. Ob 2027 neue Mittel kommen, ist offen.

Weg Art Voraussetzung Stand November 2026
Pflegekasse (§ 40 Abs. 4 SGB XI) Zuschuss bis 4.180 € je Maßnahme Pflegegrad 1–5 beantragbar
KfW-Kredit 159 Kredit bis 50.000 € je Wohneinheit keine Altersgrenze beantragbar
KfW-Zuschuss 455-B Zuschuss – derzeit keine neuen Anträge

6. Wenn der Umbau nicht reicht

Manchmal zeigt die Beratung: Selbst mit Zuschuss und Kredit wird das Haus nicht wirklich pflegegerecht – etwa, wenn Bad und Schlafzimmer im Obergeschoss liegen und die Treppe für einen Lift zu eng ist. Dann lohnt es sich, die Alternativen nüchtern zu vergleichen. Wie Sie zwischen Umbau, Umzug und Verkauf abwägen, lesen Sie in unserem Ratgeber Wohnen im Alter: Umbauen, umziehen oder verkaufen?.

Haseland begleitet Eigentümer in Osnabrück, im Osnabrücker Land und im Kreis Herford seit 2004 – auch in solchen Lebensphasen. Marc-André Lasarz ist zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (DIAZert, TEGoVA REV).

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FAQ – Häufige Fragen zum Zuschuss der Pflegekasse

Wie viel zahlt die Pflegekasse für einen Umbau? Bis zu 4.180 € je Maßnahme. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung, sind für eine gemeinsame Maßnahme bis zu 4.180 € je Person möglich, insgesamt höchstens 16.720 €.

Gibt es den Zuschuss schon bei Pflegegrad 1? Ja. Der Zuschuss steht Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 offen – vorausgesetzt, der Umbau ermöglicht oder erleichtert die Pflege zu Hause erheblich oder stellt eine möglichst selbständige Lebensführung wieder her.

Zahlt die Pflegekasse einen Treppenlift? Ein Treppenlift gehört zu den Beispielen, die das Bundesgesundheitsministerium ausdrücklich nennt. Über den Einzelfall entscheidet die Pflegekasse.

Kann ich den Zuschuss ein zweites Mal bekommen? Ja, wenn sich die Pflegesituation verändert hat und deshalb ein neuer Umbau nötig ist – zum Beispiel erst die bodengleiche Dusche, Jahre später der Treppenlift.

Darf ich Pflegekasse und KfW-Kredit kombinieren? Ja, aber nicht für dieselbe Maßnahme. Teilen Sie das Vorhaben auf: eine Maßnahme über die Pflegekasse, eine andere über den KfW-Kredit 159.


Fazit

Der Zuschuss der Pflegekasse ist für viele Familien der erste und einfachste Baustein: bis zu 4.180 € je Maßnahme, schon ab Pflegegrad 1, mit klaren Entscheidungsfristen. Entscheidend ist die Reihenfolge – erst beraten lassen, dann beantragen, dann beauftragen. Für größere Vorhaben ergänzt der KfW-Kredit 159 den Zuschuss, solange die Maßnahmen sauber getrennt sind. Und wenn sich das Haus trotz allem nicht mehr anpassen lässt, beraten wir Sie gern zu den Alternativen.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall dar. Über den Zuschuss entscheidet Ihre Pflegekasse im Einzelfall; KfW-Programme gelten nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel, einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Angaben entsprechen dem Stand November 2026 ohne Gewähr.

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten sind ausdrücklich mitgemeint.

Foto: © KinoMasterDnepr/Depositphotos.com

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