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01.11.2026

Gasheizung 2026: Was Eigentümer jetzt wissen müssen

Gasheizung 2026: Was Eigentümer jetzt wissen müssen
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In vielen Häusern in Osnabrück, im Osnabrücker Land und im Kreis Herford läuft eine Gasheizung – und viele Eigentümer sind nach den Gesetzesänderungen der letzten Jahre unsicher: Darf die alte Heizung weiterlaufen? Muss ich etwas prüfen lassen? Und lohnt sich eine neue Gasheizung noch? Hier lesen Sie, was 2026 wirklich gilt, welche Kosten auf Sie zukommen und worauf es beim Verkauf oder Kauf eines Hauses mit Gasheizung ankommt. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine funktionierende Gasheizung darf weiterlaufen. Die frühere Austauschpflicht für 30 Jahre alte Heizkessel ist mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz weggefallen.
  • Prüfpflichten (Heizungsprüfung, hydraulischer Abgleich) gelten nur in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder Nutzungseinheiten.
  • Eine neue Gasheizung ist wieder erlaubt. Wer sie nach dem 29. Juli 2026 einbaut, muss aber ab 2029 einen steigenden Anteil an Biomethan oder Wasserstoff nutzen – bis zu 60 % ab 2040.
  • Der CO2-Preis liegt 2026 bei 55 bis 65 Euro je Tonne und macht Erdgas teurer.
  • Beim Hausverkauf zählen Alter, Wartung und Energieausweis – Käufer rechnen die künftigen Heizkosten mit ein.

1. Darf meine alte Gasheizung weiterlaufen?

Ja. Das frühere Gebäudeenergiegesetz heißt seit dem 29. Juli 2026 Gebäudemodernisierungsgesetz (früher Gebäudeenergiegesetz, GEG). Mit der Reform sind zwei Regeln weggefallen, die viele Eigentümer verunsichert hatten:

  • die 65-%-Regel für neu eingebaute Heizungen (früher § 71) und
  • die Austauschpflicht für Heizkessel nach 30 Jahren (früher § 72).

Eine bestehende Gasheizung können Sie also weiter betreiben, solange sie funktioniert und sicher ist. Das Gesetz verlangt weiterhin, dass Heizungsanlagen betriebsbereit gehalten, sachgerecht bedient und gewartet werden (§§ 58 bis 60). Auch die regelmäßigen Messungen und Kontrollen durch den Schornsteinfeger bleiben bestehen.

Was das neue Gesetz insgesamt für Eigentümer bedeutet, haben wir in unserem Ratgeber Gebäudemodernisierungsgesetz: Das gilt für Eigentümer zusammengefasst.


2. Prüfpflichten: Was gilt für Mehrfamilienhäuser?

Für Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es keine gesonderte Prüfpflicht für die Gasheizung. Anders sieht es in größeren Gebäuden aus – etwa bei Mehrfamilienhäusern oder Wohnungseigentümergemeinschaften:

Pflicht Gilt für Was ist zu tun?
Heizungsprüfung und -optimierung (§ 60b) Wasserbasierte Heizungen (keine Wärmepumpe) in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder Nutzungseinheiten Anlagen, die vor dem 1. Oktober 2009 eingebaut wurden: Prüfung bis 30. September 2027. Jüngere Anlagen: innerhalb eines Jahres nach Ablauf von 15 Jahren ab Einbau.
Hydraulischer Abgleich (§ 60c) Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen oder Nutzungseinheiten Nach dem Einbau einer neuen Heizungsanlage, mit raumweiser Heizlastberechnung und schriftlicher Dokumentation

Bei der Heizungsprüfung kontrolliert eine fachkundige Person unter anderem die Einstellungen von Vorlauftemperatur und Heizkurve, die Umwälzpumpe und die Dämmung von Rohrleitungen. Grobe Fehleinstellungen müssen innerhalb eines Jahres nach der Prüfung behoben werden. Das Ergebnis ist schriftlich festzuhalten und dem Mieter auf Verlangen vorzulegen.

Unser Tipp für Eigentümergemeinschaften: Klären Sie mit der Hausverwaltung, ob die Prüfung schon erledigt ist. Für ältere Anlagen läuft die Frist im September 2027 ab – ein guter Termin ist die ohnehin anstehende Wartung.


3. Neue Gasheizung: Was gilt seit dem 29. Juli 2026?

Wer seine Heizung ersetzt, kann seit der Reform zwischen zehn Möglichkeiten wählen (§ 42) – darunter wieder die Gasheizung, aber auch Wärmepumpe, Pelletheizung, Hybridheizung, Wärmenetz oder Brennstoffzellenheizung.

Für eine neue Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung, die nach dem 29. Juli 2026 in ein bestehendes Gebäude eingebaut wird, gilt aber eine wichtige Pflicht: Ein wachsender Teil der Wärme muss aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff stammen (§ 43):

Ab Mindestanteil
1. Januar 2029 10 %
1. Januar 2030 15 %
1. Januar 2035 30 %
1. Januar 2040 60 %

Die Pflicht lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen auch über eine zusätzliche Solarthermie-Anlage oder eine Hybridheizung mit Wärmepumpe erfüllen. Fällt eine alte Heizung irreparabel aus, gibt es eine Übergangszeit von zwölf Monaten.

Was bedeutet das in der Praxis? Die Anschaffung einer Gasheizung ist oft günstiger als die einer Wärmepumpe. Die Betriebskosten können aber in den kommenden Jahren steigen – durch den Bio-Anteil und durch den CO2-Preis. Rechnen Sie deshalb nicht nur den Kaufpreis, sondern die Kosten über die gesamte Nutzungsdauer. Eine unabhängige Energieberatung hilft bei dieser Entscheidung.

Förderung: Eine neue Gasheizung wird nicht gefördert. Der KfW-Zuschuss 458 gilt nur für Heizungen mit erneuerbaren Energien. Wer selbst im Haus wohnt und eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung ersetzt, kann zusätzlich zur Grundförderung einen Bonus bekommen. Die Details lesen Sie in unserem Ratgeber Heizungsförderung 2026: KfW 458 Schritt für Schritt. Eine Alternative, die ebenfalls mit Gas arbeitet und gefördert wird, stellen wir im Beitrag zur Brennstoffzellenheizung vor.


4. Laufende Kosten: CO2-Preis und Bio-Anteil

Seit 2021 gibt es in Deutschland einen CO2-Preis auf Heiz- und Kraftstoffe. Für 2026 werden die Zertifikate in einem Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne CO2 versteigert. Ab 2028 soll der europäische Emissionshandel für Gebäude und Verkehr (ETS 2) den nationalen Preis ablösen – das hat die EU um ein Jahr verschoben, wie die Deutsche Emissionshandelsstelle mitteilt. Wie sich der Preis dann entwickelt, ist offen.

Für Vermieter ist das doppelt wichtig: Die CO2-Kosten werden je nach Energiezustand des Gebäudes zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Für eine neue Gasheizung, die nach den Regeln des § 43 betrieben wird, gelten zusätzliche Regeln: Ab 2028 tragen Vermieter und Mieter die CO2-Kosten und die Gasnetzentgelte je zur Hälfte, ab 2029 auch die Mehrkosten für den Bio-Anteil (bis zu einem Anteil von 30 %). Wie das Stufenmodell genau funktioniert, erklären wir in unserem Ratgeber CO2-Preis beim Heizen 2026.


5. Gasheizung beim Hausverkauf und Hauskauf

Die Heizung gehört zu den ersten Fragen bei jeder Besichtigung. Kaufinteressenten wollen wissen: Wie alt ist die Anlage? Wurde sie regelmäßig gewartet? Was kostet das Heizen im Jahr – und was kommt in den nächsten Jahren auf mich zu?

Wenn Sie verkaufen, sollten Sie diese Unterlagen bereithalten:

  • einen gültigen Energieausweis – er muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden, und die wichtigsten Angaben gehören schon in die Immobilienanzeige,
  • Wartungs- und Schornsteinfegerprotokolle der letzten Jahre,
  • Rechnungen zu Heizungstausch, Brenner oder Heizkörpern,
  • bei Mehrfamilienhäusern den Nachweis über Heizungsprüfung und gegebenenfalls hydraulischen Abgleich.

Eine ältere Gasheizung ist kein Verkaufshindernis. Käufer kalkulieren aber einen möglichen Austausch ein. Je offener Sie mit dem Zustand umgehen, desto sachlicher verläuft die Preisverhandlung. Wie sich der Energiezustand auf den Angebotspreis auswirkt, lesen Sie in unserem Ratgeber Unsaniertes Haus verkaufen.

Wenn Sie kaufen, denken Sie an eine Pflicht, die nach dem Eigentümerwechsel greifen kann: Bei Ein- und Zweifamilienhäusern muss der neue Eigentümer eine ungedämmte oberste Geschossdecke unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb von zwei Jahren dämmen (§ 35). Und wer eine alte Gasheizung nach dem Kauf ersetzt und das Haus selbst bewohnt, kann die Heizungsförderung der KfW nutzen. Wichtig: Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden, und der Vertrag mit dem Heizungsbauer braucht dafür eine aufschiebende oder auflösende Bedingung.

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FAQ – Häufige Fragen zur Gasheizung 2026

Muss ich meine 30 Jahre alte Gasheizung austauschen? Nein. Die frühere Austauschpflicht für Heizkessel nach 30 Jahren ist mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz weggefallen. Solange die Anlage funktioniert, sicher ist und die Messungen des Schornsteinfegers besteht, dürfen Sie sie weiter betreiben.

Darf ich 2026 noch eine neue Gasheizung einbauen? Ja. Die Gasheizung ist eine der zehn Möglichkeiten beim Heizungstausch. Wird sie nach dem 29. Juli 2026 in ein bestehendes Gebäude eingebaut, muss sie ab 2029 einen steigenden Anteil an Biomethan oder Wasserstoff nutzen – 10 % ab 2029 bis 60 % ab 2040.

Für wen gilt die Pflicht zur Heizungsprüfung? Für wasserbasierte Heizungen, die keine Wärmepumpe sind, in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder Nutzungseinheiten. Bei Anlagen, die vor dem 1. Oktober 2009 eingebaut wurden, muss die Prüfung bis zum 30. September 2027 erfolgen.

Wird eine neue Gasheizung gefördert? Nein. Die Heizungsförderung der KfW (Zuschuss 458) gilt nur für Heizungen mit erneuerbaren Energien, zum Beispiel Wärmepumpe, Pelletheizung oder Anschluss an ein Wärmenetz.

Mindert eine alte Gasheizung den Wert meines Hauses? Das lässt sich nicht pauschal sagen. Käufer berücksichtigen Alter, Zustand und die zu erwartenden Heizkosten in ihrer Kalkulation. Wie sich das bei Ihrem Haus auswirkt, schätzen wir gern für Sie ein.


Fazit

Eine bestehende Gasheizung darf 2026 weiterlaufen – eine Austauschpflicht gibt es nicht mehr. Wer ein Mehrfamilienhaus besitzt, sollte die Fristen zur Heizungsprüfung im Blick behalten. Wer eine neue Gasheizung plant, sollte den steigenden Bio-Anteil ab 2029 und den CO2-Preis in die Kosten einrechnen. Und wer verkaufen möchte, punktet mit vollständigen Unterlagen und einem gültigen Energieausweis. Wir sind seit 2004 in Osnabrück und Ostwestfalen für Eigentümer da und schätzen gern ein, was Ihre Immobilie mit ihrer Heizung heute wert ist.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie Ihren konkreten Fall von einem Rechtsanwalt, Steuerberater oder Energieberater prüfen. Angaben entsprechen dem Stand November 2026 ohne Gewähr.

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten sind ausdrücklich mitgemeint.

Foto: © alexraths/Depositphotos.com

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