Wer sein Haus oder seine Wohnung verkaufen möchte, vertraut einem Makler meist den größten Vermögenswert der Familie an. Umso wichtiger ist die Wahl: Ein guter Immobilienmakler in Osnabrück oder im Kreis Herford ermittelt einen marktgerechten Preis, findet geprüfte Käufer und hält Ihnen die Arbeit vom Hals. Ein schlechter kostet Zeit, Nerven und am Ende oft Geld. Mit diesen zehn Prüffragen erkennen Sie schon im Erstgespräch, ob ein Makler zu Ihnen und Ihrer Immobilie passt.
1. Hat der Makler eine Erlaubnis und gehört er einem Verband an?
Wer gewerbsmäßig Immobilien vermittelt, braucht eine Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung. Ein seriöser Makler nennt sie Ihnen ohne Zögern – meist steht sie im Impressum seiner Website, zusammen mit der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Die Erlaubnis ist allerdings nur die Mindestvoraussetzung. Ein zusätzliches Qualitätszeichen ist die Mitgliedschaft in einem Berufsverband wie dem IVD (Immobilienverband Deutschland). Verbandsmitglieder verpflichten sich auf Standesregeln und regelmäßige Fortbildung.
2. Kennt der Makler Ihre Gegend – und Ihren Objekttyp?
Der Immobilienmarkt in Osnabrück ist kleinteilig: Eine Wohnung am Westerberg verkauft sich anders als ein Reihenhaus in Schinkel, ein Resthof im Landkreis anders als eine Halle in Bünde. Fragen Sie deshalb nach Referenzen in Ihrer Nähe und für vergleichbare Objekte. Ein Makler, der in den letzten Jahren mehrere ähnliche Immobilien in Ihrem Ort verkauft hat, kennt die Käufer, die Preise und die typischen Fragen.
Bundesweit tätigen Plattformen fehlt dieses lokale Wissen oft. Sie arbeiten mit Partnern vor Ort – fragen Sie dann, wer konkret Ihre Immobilie betreut.
3. Begründet er seinen Preisvorschlag nachvollziehbar?
Das wichtigste Warnsignal überhaupt: Ein Makler nennt einen auffällig hohen Wert, um den Auftrag zu bekommen. Die Immobilie steht dann wochenlang im Netz, Interessenten winken ab, und am Ende muss der Preis in mehreren Schritten gesenkt werden. Käufer sehen diese Preisgeschichte auf den Portalen – und verhandeln entsprechend härter.
Ein guter Makler zeigt Ihnen, wie er auf seinen Wert kommt: mit Vergleichsobjekten, den Daten des Gutachterausschusses, dem passenden Bewertungsverfahren und einer Besichtigung vor Ort. Er nennt Ihnen einen realistischen Angebotspreis und erklärt, wo der Verhandlungsspielraum liegt. Bei Haseland übernimmt das Marc-André Lasarz, zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (DIAZert, TEGoVA REV).
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4. Wie sieht sein Vermarktungskonzept aus?
Lassen Sie sich zeigen, wie der Makler Immobilien präsentiert:
- Fotos und Exposé: Professionelle Aufnahmen, ein vollständiges Exposé mit allen Pflichtangaben (z. B. Energieausweis-Kennwerte), auf Wunsch 360-Grad-Tour.
- Reichweite: Auf welchen Portalen inseriert er? Hat er eine eigene Kartei vorgemerkter Kaufinteressenten?
- Diskretion: Kann er Ihre Immobilie auf Wunsch zuerst oder ausschließlich ohne öffentliches Inserat anbieten?
Ein Profi legt Ihnen unaufgefordert Beispiel-Exposés vor. Wie das bei uns aussieht, zeigt unser Verkaufssystem.
5. Prüft er die Käufer, bevor sie Ihr Haus betreten?
Besichtigungstouristen kosten Zeit und sind ein Sicherheitsrisiko. Fragen Sie, ob der Makler Interessenten vorab qualifiziert – also Finanzierungsnachweis oder Bankbestätigung einholt – und ob er die Besichtigungen selbst durchführt.
6. Wie oft und wie berichtet er Ihnen?
Transparenz ist kein Extra, sondern Pflicht. Vereinbaren Sie, in welchem Rhythmus Sie erfahren, wie viele Anfragen und Besichtigungen es gab und wie die Interessenten reagiert haben. Wer nach drei Wochen nichts von seinem Makler hört, hat den falschen.
7. Was steht im Maklervertrag?
Ein Maklervertrag über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus muss mindestens in Textform geschlossen werden, eine E-Mail genügt (§ 656a BGB). Achten Sie darauf, dass der Vertrag klar regelt:
- welche Leistungen der Makler erbringt (Bewertung, Fotos, Exposé, Portale, Besichtigungen, Notarvorbereitung),
- die Laufzeit und wie Sie kündigen können,
- die Provision: Sie fällt nur im Erfolgsfall an, also mit dem notariellen Kaufvertrag.
Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern gilt außerdem: Lässt sich der Makler von Verkäufer und Käufer bezahlen, müssen beide gleich viel zahlen (§ 656c BGB). Ein Vertrag, der davon abweicht, ist unwirksam. Warum sich ein Alleinauftrag statt mehrerer Makler parallel meist lohnt, lesen Sie in unserem Beitrag Viele Köche verderben den Brei – viele Makler auch.
8. Haben Sie einen festen Ansprechpartner?
Beim Verkauf tauchen Fragen oft abends oder am Wochenende auf. Klären Sie, wer Ihr Ansprechpartner ist, wie er erreichbar ist und wer ihn im Urlaub vertritt. Ein Büro vor Ort – in Osnabrück oder Bünde – ist ein Vorteil, wenn Sie Unterlagen persönlich vorbeibringen oder etwas in Ruhe besprechen möchten.
9. Was sagen echte Kunden?
Lesen Sie die Google-Bewertungen des Maklers – nicht nur die Sternezahl, sondern auch die Texte. Wurden Verkäufer betreut oder nur Mieter? Wie antwortet der Makler auf Kritik? Fragen Sie im Bekanntenkreis nach Erfahrungen und schauen Sie sich Referenzen an.
10. Nimmt er sich Zeit für Ihre Situation?
Hinter vielen Verkäufen steht eine besondere Lage: eine Erbschaft, eine Trennung, der Umzug ins Betreute Wohnen. Ein guter Makler stellt zuerst Fragen, hört zu und sagt Ihnen ehrlich, wenn ein Verkauf gerade nicht sinnvoll ist. Wer nur über Provision und Unterschrift spricht, ist nicht der richtige Partner.
Warnsignale auf einen Blick
| Warnsignal | Warum es problematisch ist |
|---|---|
| Auffällig hoher Wert ohne Begründung | Die Immobilie bleibt liegen, spätere Preissenkungen schwächen Ihre Verhandlungsposition. |
| Keine Erlaubnis im Impressum | Ohne Erlaubnis nach § 34c GewO darf niemand gewerbsmäßig Immobilien vermitteln. |
| Kein schriftlicher Vertrag, unklare Leistungen | Sie wissen nicht, was Sie bekommen – und was es kostet. |
| Druck zur schnellen Unterschrift | Seriöse Makler geben Ihnen Bedenkzeit. |
| Keine Referenzen in Ihrer Region | Es fehlen Marktkenntnis und passende Käuferkontakte. |
| Besichtigungen ohne Käuferprüfung | Viel Aufwand, wenig ernsthafte Interessenten. |
Ihre Checkliste für das Erstgespräch
- Wie kommen Sie auf diesen Angebotspreis – welche Vergleichsobjekte nutzen Sie?
- Welche ähnlichen Immobilien haben Sie in meiner Gegend verkauft?
- Wie sieht ein Exposé von Ihnen aus, und wo inserieren Sie?
- Wie prüfen Sie Interessenten vor der Besichtigung?
- Wie oft berichten Sie mir, und wer ist mein Ansprechpartner?
- Welche Laufzeit hat der Vertrag, und was kostet mich Ihre Leistung?
Welche Unterlagen Sie schon zum Erstgespräch mitbringen können, zeigt unsere Checkliste für den Immobilienverkauf.
FAQ – Häufige Fragen zur Maklerwahl
Brauche ich für den Verkauf überhaupt einen Makler? Nein, Sie dürfen privat verkaufen. Sie übernehmen dann aber Bewertung, Exposé, Pflichtangaben, Besichtigungen, Käuferprüfung und Verhandlung selbst. Was dabei zu beachten ist, lesen Sie in unserem Ratgeber Privatverkauf.
Woran erkenne ich, ob ein Makler meine Immobilie zu hoch bewertet? Lassen Sie sich die Herleitung zeigen: Vergleichsobjekte, Daten des Gutachterausschusses und die Gründe für Zu- oder Abschläge. Fehlt diese Begründung oder liegt ein Wert weit über den anderen Einschätzungen, ist Vorsicht angebracht.
Muss der Maklervertrag schriftlich sein? Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern ist mindestens die Textform vorgeschrieben (§ 656a BGB) – eine E-Mail reicht also. Wichtig ist, dass Leistungen, Laufzeit und Provision klar geregelt sind.
Wer zahlt die Maklerprovision beim Verkauf eines Hauses? Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern zahlen Verkäufer und Käufer gleich viel, wenn der Makler für beide Seiten tätig ist (§ 656c BGB). Bei Gewerbeimmobilien und Mehrfamilienhäusern ist die Aufteilung frei vereinbar. Die Provision fällt nur an, wenn ein Kaufvertrag zustande kommt.
Wie viele Makler sollte ich vergleichen? Zwei bis drei Erstgespräche reichen meist, um ein Gefühl für Arbeitsweise und Preisvorstellung zu bekommen. Beauftragen Sie danach einen Makler exklusiv – mehrere Makler parallel führen häufig zu widersprüchlichen Inseraten und schwächen Ihre Position.
Fazit
Den passenden Makler erkennen Sie an einer nachvollziehbaren Bewertung, nachweisbaren Referenzen in Ihrer Region, einem klaren Vertrag und offener Kommunikation – nicht an der höchsten Zahl im Erstgespräch. Haseland Immobilien ist seit 2004 in Osnabrück und Bünde tätig, seit 2016 IVD-Mitglied und hat über 1.250 Objekte vermittelt; die Bewertung erstellt ein zertifizierter Sachverständiger. Machen Sie den Test: Stellen Sie uns die zehn Fragen in einem unverbindlichen Gespräch.
➡️ Immobilie verkaufen mit Haseland – so läuft es ab
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie Ihren konkreten Fall von einem Rechtsanwalt prüfen. Angaben entsprechen dem Stand 2026 ohne Gewähr.
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten sind ausdrücklich mitgemeint.
