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Verkehrswert (Marktwert)

Der Preis, der zu einem Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für eine Immobilie erzielbar wäre.

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Definition

Was bedeutet Verkehrswert (Marktwert)?

Der Verkehrswert – gesetzlich in § 194 Baugesetzbuch definiert und gleichbedeutend mit dem Marktwert – ist der Preis, der zum Bewertungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften der Immobilie zu erzielen wäre. Er wird nach den normierten Verfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ermittelt: Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren. Der Verkehrswert ist die objektive Grundlage für Kauf, Verkauf, Erbfall, Scheidung und steuerliche Zwecke.

Beispiel aus der Praxis

Für die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft ermittelt ein Sachverständiger den Verkehrswert des geerbten Hauses als neutrale Grundlage für die Aufteilung.

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