Immobilienlexikon
Grundbuch
Amtliches Register, das Eigentumsverhältnisse und Belastungen von Grundstücken dokumentiert.
Definition
Was bedeutet Grundbuch?
Das Grundbuch ist ein beim Amtsgericht geführtes öffentliches Register, das für jedes Grundstück die Eigentumsverhältnisse und alle Rechte und Lasten verzeichnet. Es gliedert sich in drei Abteilungen: Abteilung I nennt die Eigentümer, Abteilung II enthält Lasten und Beschränkungen (etwa Wege- und Wohnrechte, Vormerkungen), Abteilung III führt Grundpfandrechte wie Hypotheken und Grundschulden. Das Grundbuch genießt öffentlichen Glauben – wer im Grundbuch als Eigentümer steht, gilt rechtlich als solcher.
Beispiel aus der Praxis
Vor dem Kauf lässt sich der Käufer einen aktuellen Grundbuchauszug zeigen und erkennt in Abteilung III, dass noch eine Grundschuld der finanzierenden Bank des Verkäufers eingetragen ist.
Verwandte Begriffe