Immobilienlexikon
Auflassung
Die notariell erklärte Einigung von Käufer und Verkäufer über den Eigentumsübergang einer Immobilie.
Definition
Was bedeutet Auflassung?
Die Auflassung ist die dingliche Einigung zwischen Verkäufer und Käufer darüber, dass das Eigentum an einem Grundstück übergehen soll. Sie muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Parteien vor einem Notar erklärt werden und ist Voraussetzung für die Eintragung des Käufers als neuer Eigentümer im Grundbuch. Die Auflassung ist rechtlich vom Kaufvertrag zu trennen: Der Kaufvertrag begründet die Verpflichtung, die Auflassung vollzieht den Eigentumswechsel.
Beispiel aus der Praxis
Nachdem der Kaufpreis auf dem Notaranderkonto eingegangen ist, erklären Käufer und Verkäufer beim Notar die Auflassung – erst danach kann der Käufer ins Grundbuch eingetragen werden.
Verwandte Begriffe