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Notaranderkonto

Ein Treuhandkonto des Notars zur sicheren Abwicklung der Kaufpreiszahlung.

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Definition

Was bedeutet Notaranderkonto?

Das Notaranderkonto ist ein Treuhandkonto, über das der Kaufpreis in besonderen Fällen abgewickelt wird. Der Käufer zahlt den Kaufpreis auf dieses Konto, und der Notar leitet ihn erst dann an den Verkäufer weiter, wenn alle vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind. In den meisten Standardfällen ist heute kein Notaranderkonto nötig – die Zahlung erfolgt direkt vom Käufer an den Verkäufer, sobald die Fälligkeitsvoraussetzungen (etwa Auflassungsvormerkung und Lastenfreistellung) vorliegen.

Beispiel aus der Praxis

Bei einer komplexen Abwicklung mit mehreren Gläubigern wird ein Notaranderkonto genutzt, damit der Notar die Zahlungsströme treuhänderisch steuern kann.

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