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Grundschuld

Ein im Grundbuch eingetragenes Pfandrecht, das ein Immobiliendarlehen absichert.

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Definition

Was bedeutet Grundschuld?

Die Grundschuld ist das in der Praxis wichtigste Grundpfandrecht zur Absicherung von Immobilienkrediten. Sie wird in Abteilung III des Grundbuchs eingetragen und gibt der Bank das Recht, die Immobilie zu verwerten, falls der Kreditnehmer seine Zahlungen nicht leistet. Anders als die Hypothek ist die Grundschuld nicht an eine bestimmte Forderung gebunden und kann daher nach Tilgung für neue Darlehen wiederverwendet werden. Nach vollständiger Rückzahlung kann sie gelöscht oder als Sicherheit stehen gelassen werden.

Beispiel aus der Praxis

Zur Absicherung des Darlehens lässt die Bank eine Grundschuld über 300.000 € ins Grundbuch eintragen; nach vollständiger Tilgung kann der Eigentümer die Löschung veranlassen.

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