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Auflassungsvormerkung

Eintrag im Grundbuch, der den Käufer bis zur endgültigen Eigentumsübertragung absichert.

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Definition

Was bedeutet Auflassungsvormerkung?

Die Auflassungsvormerkung wird nach Abschluss des Kaufvertrags im Grundbuch eingetragen und sichert den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung. Sie verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie in der Zwischenzeit ein zweites Mal verkauft, mit weiteren Grundschulden belastet oder dass Gläubiger des Verkäufers zugreifen. Für Käufer ist sie ein zentraler Schutzmechanismus, da zwischen Kaufvertrag und tatsächlicher Eigentumsumschreibung oft mehrere Wochen liegen.

Beispiel aus der Praxis

Sobald der Notar die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eintragen lässt, kann der Käufer den Kaufpreis gefahrlos zahlen – die Immobilie ist für ihn reserviert.

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