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Dienstbarkeit

Im Grundbuch gesichertes Recht, ein fremdes Grundstück in bestimmter Weise zu nutzen.

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Definition

Was bedeutet Dienstbarkeit?

Eine Dienstbarkeit ist ein beschränktes dingliches Recht, das dem Berechtigten die Nutzung eines fremden Grundstücks in einer bestimmten Hinsicht erlaubt oder dem Eigentümer bestimmte Handlungen untersagt. Man unterscheidet Grunddienstbarkeiten (zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks, z. B. ein Wegerecht) und beschränkte persönliche Dienstbarkeiten (zugunsten einer bestimmten Person, z. B. ein Wohnrecht). Dienstbarkeiten werden in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen und mindern häufig den Wert des belasteten Grundstücks.

Beispiel aus der Praxis

Ein eingetragenes Wegerecht als Grunddienstbarkeit erlaubt dem Nachbarn dauerhaft, über die Einfahrt des belasteten Grundstücks zu seinem Haus zu gelangen.

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