Immobilienlexikon
Eigentümergemeinschaft (WEG)
Gemeinschaft aller Wohnungseigentümer eines Gebäudes mit gemeinsamen Rechten und Pflichten.
Definition
Was bedeutet Eigentümergemeinschaft (WEG)?
Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) umfasst alle Eigentümer der Wohnungen eines Gebäudes. Sie verwaltet das gemeinschaftliche Eigentum – etwa Dach, Fassade, Treppenhaus und Heizungsanlage – und trifft Entscheidungen in der Eigentümerversammlung durch Beschluss. Jeder Eigentümer trägt entsprechend seinem Miteigentumsanteil zu den gemeinschaftlichen Kosten bei, die über das Hausgeld abgerechnet werden. Die Verwaltung übernimmt meist ein bestellter WEG-Verwalter.
Beispiel aus der Praxis
Die Eigentümergemeinschaft beschließt in ihrer Jahresversammlung mehrheitlich die Sanierung des Daches und legt die Kosten anteilig über die Instandhaltungsrücklage und das Hausgeld um.
Verwandte Begriffe