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Teilungserklärung

Notarielle Erklärung, die ein Gebäude rechtlich in einzelne Eigentumswohnungen aufteilt.

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Definition

Was bedeutet Teilungserklärung?

Die Teilungserklärung ist die notariell beurkundete Grundlage für die Aufteilung eines Gebäudes in Wohnungs- und Teileigentum. Sie legt fest, welche Gebäudeteile Sondereigentum (die einzelnen Wohnungen) und welche Gemeinschaftseigentum sind, und weist jeder Einheit einen Miteigentumsanteil zu. Meist enthält sie auch die Gemeinschaftsordnung mit Regeln zum Zusammenleben und zur Kostenverteilung. Sie ist eine der wichtigsten Unterlagen beim Kauf einer Eigentumswohnung.

Beispiel aus der Praxis

Aus der Teilungserklärung erfährt ein Käufer, dass der Kellerraum und der Stellplatz zu seiner Wohnung als Sondereigentum gehören – und welche Stimmrechte er in der Gemeinschaft hat.

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