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Wohnungseigentum

Das Sondereigentum an einer Wohnung verbunden mit dem Miteigentum am gemeinschaftlichen Eigentum.

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Definition

Was bedeutet Wohnungseigentum?

Wohnungseigentum bezeichnet die besondere Eigentumsform bei Eigentumswohnungen: Es besteht aus dem Sondereigentum an der konkreten Wohnung und dem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum (Grundstück, Dach, Fassade, Treppenhaus). Geregelt ist es im Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer eine Eigentumswohnung kauft, wird also nicht nur Eigentümer seiner vier Wände, sondern zugleich Mitglied der Eigentümergemeinschaft mit entsprechenden Rechten und Pflichten.

Beispiel aus der Praxis

Mit dem Kauf ihrer Eigentumswohnung erwirbt eine Käuferin das Sondereigentum an der Wohnung und einen Miteigentumsanteil von 4,5 % am gemeinschaftlichen Eigentum.

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