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Grunddienstbarkeit

Ein im Grundbuch gesichertes Nutzungsrecht zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks.

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Definition

Was bedeutet Grunddienstbarkeit?

Die Grunddienstbarkeit ist eine Form der Dienstbarkeit, die dem jeweiligen Eigentümer eines begünstigten Grundstücks ein Recht am belasteten Nachbargrundstück einräumt – unabhängig davon, wer gerade Eigentümer ist. Typische Beispiele sind Wege-, Leitungs- oder Überfahrtsrechte. Sie wird in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen und bleibt auch bei einem Eigentümerwechsel bestehen. Für das belastete Grundstück bedeutet sie in der Regel eine Wertminderung.

Beispiel aus der Praxis

Ein Hinterliegergrundstück ist nur über die Zufahrt des Vordergrundstücks erreichbar – ein per Grunddienstbarkeit gesichertes Wegerecht garantiert die dauerhafte Zufahrt.

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