Immobilienlexikon
Wohnrecht
Das im Grundbuch gesicherte Recht, eine bestimmte Immobilie oder Wohnung selbst zu bewohnen.
Definition
Was bedeutet Wohnrecht?
Das Wohnrecht ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit, die einer bestimmten Person erlaubt, eine Immobilie oder einen Teil davon selbst zu bewohnen – ohne Eigentümer zu sein. Anders als der Nießbrauch berechtigt es in der Regel nicht zur Vermietung. Es wird häufig bei Übertragungen innerhalb der Familie vereinbart und in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen. Ein eingetragenes Wohnrecht mindert den Verkehrswert der Immobilie, da der Eigentümer sie nicht frei nutzen kann.
Beispiel aus der Praxis
Eltern übertragen das Haus an den Sohn und lassen sich ein lebenslanges Wohnrecht für die Erdgeschosswohnung ins Grundbuch eintragen.
Verwandte Begriffe