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Immobilienlexikon

Nießbrauch

Das umfassende Recht, eine fremde Immobilie zu nutzen und ihre Erträge zu ziehen.

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Definition

Was bedeutet Nießbrauch?

Der Nießbrauch ist ein im Grundbuch gesichertes Recht, eine Immobilie umfassend zu nutzen – also selbst zu bewohnen oder zu vermieten und die Mieteinnahmen zu behalten –, ohne Eigentümer zu sein. Er wird häufig im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge eingesetzt: Eltern übertragen die Immobilie zu Lebzeiten an die Kinder, behalten sich aber den Nießbrauch vor. Der Nießbrauch mindert den Wert der Immobilie erheblich und ist damit auch schenkungssteuerlich relevant.

Beispiel aus der Praxis

Eine Mutter überträgt ihr Haus an die Tochter, behält sich aber den lebenslangen Nießbrauch vor – sie kann weiterhin dort wohnen oder es vermieten.

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