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Abgeschlossenheitsbescheinigung

Amtliche Bestätigung, dass eine Wohnung baulich von anderen Einheiten abgetrennt ist.

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Definition

Was bedeutet Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der Bauaufsichtsbehörde ausgestellt und bestätigt, dass eine Wohnung oder ein Teileigentum baulich vollständig von anderen Wohnungen und Räumen abgetrennt ist – also einen eigenen abschließbaren Zugang hat. Sie ist Voraussetzung dafür, dass ein Gebäude in einzelne Eigentumswohnungen aufgeteilt und ins Wohnungsgrundbuch eingetragen werden kann. Ohne sie lässt sich kein Wohnungseigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) begründen.

Beispiel aus der Praxis

Wer ein Mehrfamilienhaus in einzelne Eigentumswohnungen aufteilen und verkaufen möchte, benötigt für jede Wohnung eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, bevor der Notar die Teilungserklärung beurkunden kann.

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