Immobilienlexikon
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Bestätigung des Finanzamts, dass die Grunderwerbsteuer gezahlt wurde – Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung.
Definition
Was bedeutet Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird vom Finanzamt ausgestellt, sobald der Käufer die Grunderwerbsteuer bezahlt hat. Sie bestätigt, dass dem Eigentumsübergang aus steuerlicher Sicht nichts entgegensteht. Ohne diese Bescheinigung darf das Grundbuchamt den Käufer nicht als neuen Eigentümer eintragen. Sie ist damit ein notwendiger Zwischenschritt zwischen Kaufvertrag und endgültiger Eigentumsumschreibung.
Beispiel aus der Praxis
Nachdem der Käufer die Grunderwerbsteuer überwiesen hat, sendet das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung an den Notar – erst dann kann die Umschreibung im Grundbuch erfolgen.
Verwandte Begriffe