Immobilienlexikon
Sonderumlage
Zusätzliche Zahlung der Wohnungseigentümer, wenn die Rücklage für eine Maßnahme nicht ausreicht.
Definition
Was bedeutet Sonderumlage?
Eine Sonderumlage ist eine einmalige Zusatzzahlung, die die Eigentümergemeinschaft beschließt, wenn größere Ausgaben anstehen und die Instandhaltungsrücklage nicht ausreicht. Jeder Eigentümer zahlt entsprechend seinem Miteigentumsanteil. Sonderumlagen können erheblich sein – etwa bei einer Dach- oder Fassadensanierung. Beim Kauf einer Eigentumswohnung sollte man klären, ob bereits Sonderumlagen beschlossen oder absehbar sind.
Beispiel aus der Praxis
Für die 300.000 € teure Fassadensanierung beschließt die Eigentümergemeinschaft eine Sonderumlage – auf eine Wohnung mit 5 % Miteigentumsanteil entfallen 15.000 €.
Verwandte Begriffe